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Kilometerentschädigung mit vierteljährlicher Indexierung für berufliche Fahrten

Vorübergehende monatliche Indexierung für das zweite Quartal 2026

Im April beschloss die Regierung Maßnahmen zur Energieunterstützung, darunter die Erhöhung der Kilometerentschädigung für berufliche Fahrten. Eine neue königliche Verordnung passt den monatlichen Betrag der Kilometerentschädigung für das zweite Quartal 2026 an.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Eine Vereinbarung zur Kompensation der Energiepreiserhöhung

Im April hat die föderale Regierung eine Vereinbarung über Unterstützungsmaßnahmen im Energiebereich für den Zeitraum von Mai bis einschließlich Juli 2026 getroffen. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, die Auswirkungen der Steigerung der Kraftstoff- und Energiepreise abzumildern, insbesondere für die Pendelstrecken zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sowie für berufliche Fahrten mit einem privaten Fahrzeug.

Mehr Infos: „Vorübergehende Vereinbarung zur Energiehilfe“

Vorübergehende monatliche Indexierung

Für das 2. Quartal 2026 war die Kilometerentschädigung mit vierteljährlicher Indexierung für berufliche Fahrten ursprünglich auf 0,4327 Euro pro Kilometer festgelegt.

Um schneller auf Schwankungen der Kraftstoffpreise reagieren zu können, sieht der königliche Erlass vom 18. Mai 2026 ausnahmsweise und vorübergehend eine monatliche Indexierung der Kilometerentschädigung für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2026 mit rückwirkender Wirkung zum 1. April 2026 vor.

Darüber hinaus wurde der neue Kilometerentschädigungsbetrag für den Monat April 2026 bereits festgelegt. Er beträgt 0,4571 Euro pro Kilometer.

Für die Monate Mai und Juni 2026 muss hingegen noch auf die Veröffentlichung der entsprechenden Beträge gewartet werden, die auf der Grundlage der aktualisierten monatlichen Daten ermittelt werden.

Und danach?

Ab dem dritten Quartal sollte wieder das normale System mit vierteljährlicher Indexierung gelten. Eine Verlängerung der Maßnahme ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Koexistierende Systeme

Es sei daran erinnert, dass die pauschale Kilometerentschädigung für berufliche Fahrten bereits auf zwei Systemen beruht, von denen jedes seine eigene Rechtsgrundlage hat:

  • Das eine besteht aus einem Betrag, der jedes Quartal indexiert wird und im zweiten Quartal 2026 bei 0,4327 Euro pro Kilometer lag. Dieser vierteljährliche Betrag wird vorübergehend durch den maximalen monatlichen Betrag ersetzt.
  • Das andere ist die einmal jährlich angepasste Kilometerentschädigung. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 beträgt diese Pauschale 0,4449 Euro pro Kilometer.

Mehr Infos: „Neue Kilometerentschädigung mit vierteljährlicher Indexierung ab 1. April 2026“

Was müssen Sie als Arbeitgeber tun? 

In bestimmten Sektoren ist die Erstattung der beruflichen Fahrten mit einem privaten Fahrzeug verpflichtend. Einige Sektoren passen den Betrag vierteljährlich an, andere jährlich. Die Sektoren, die vierteljährlich anpassen, müssen für die Monate April, Mai und Juni 2026 monatlich anpassen. Korrekturen sind erforderlich, da der Betrag erst im Folgemonat bekannt sein wird.

Es kann sein, dass Ihr Sektor keine verpflichtende Erstattung vorsieht. Wenn Sie sich als Arbeitgeber dennoch entscheiden, sich an den Kosten zu beteiligen, haben Sie die Wahl, da das Finanzamt sowohl die Kilometerentschädigung mit monatlicher als auch mit jährlicher Indexierung akzeptiert.

Wie sucht man in Lex4You ?

Wenn Ihr Sektor eine Intervention vorschreibt, finden Sie den Betrag unter Paritätische Ausschüsse > Ihre Paritätische Ausschussnummer > Transportkosten > Beträge der Transportkosten > Kosten für berufliche Fahrten.

Sie finden nichts? In diesem Fall besteht keine Verpflichtung in Ihrem Sektor, sich an den beruflichen Fahrten mit einem eigenen Fahrzeug zu beteiligen.

Quellen

  • Königlicher Erlass vom 18. Mai 2026 zur Änderung des königlichen Erlasses vom 13. Juli 2017 über die Zulagen und Entschädigungen der Mitglieder des Personals der föderalen öffentlichen Verwaltung, Belgisches Staatsblatt vom 26. Mai 2026.
  • Rundschreiben Nr. 765 vom 20. Mai 2026 bezüglich der Anpassung des Kilometerentschädigungsbetrags für den Monat April 2026.