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Eine Vereinbarung zur Energieunterstützung: Was wurde vereinbart?

Die Bundesregierung hat ein Übereinkommen über ein temporäres Energieunterstützungspaket für den Zeitraum von Mai bis einschließlich Juli 2026 erzielt. Der Fokus liegt dabei auf dem Pendelverkehr und den Dienstfahrten mit dem eigenen Wagen. Nach Ablauf dieser drei Monate wird eine Evaluierung durchgeführt.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Sind diese Maßnahmen bereits offiziell?

Noch nicht. Die allgemeinen Grundsätze der Maßnahmen sind bekannt, doch die konkrete Ausarbeitung sowie die steuerlichen und sozialen Modalitäten müssen noch festgelegt werden. Wir verfolgen die Situation genau und informieren Sie, sobald weitere Neuigkeiten vorliegen.

Pendelverkehr mit dem eigenen Wagen

Es besteht keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, die Kosten des Pendelverkehrs mit dem eigenen Wagen zu erstatten. Diese Beteiligung wird in sektoralen Vereinbarungen oder auf Unternehmensebene geregelt.

Um den Anstieg der Kraftstoffpreise auszugleichen, ermutigt die Regierung Arbeitgeber, die aktuelle Kilometerentschädigung für den Pendelverkehr zu erhöhen oder eine solche Kilometerentschädigung einzuführen. Der Arbeitgeber erhält dafür eine steuerliche Kompensation.

Dies betrifft ausschließlich Arbeitnehmer, die mit dem eigenen Wagen zur Arbeit fahren.

Erhöhung der bestehenden Kilometerentschädigung

Das Übereinkommen legt Folgendes fest:

  • Wenn der Arbeitgeber die bestehende Kilometerentschädigung erhöht, wird diese Erhöhung vollständig steuerlich kompensiert
  • Dieses Prinzip gilt bis zu einer maximalen Erhöhung von 20 % mit einer Obergrenze von 0,10 Euro pro Kilometer
  • Die Kompensation erfolgt in Form eines Steuerguthabens
  • Die zusätzliche Vergütung ist für die Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig und erhöht somit direkt den Nettovorteil (über eine steuerliche Befreiung zusätzlich zur teilweisen Befreiung von 500 Euro: Betrag für das Einkommensjahr 2026)

Ein Beispiel:

Paul erhält derzeit eine Kilometerentschädigung von 0,32 Euro pro Kilometer für seine Pendelstrecke. Sein Arbeitgeber kann diese vorübergehend um maximal 20 % bzw. 0,064 Euro pro Kilometer erhöhen. Bei einer Pendelstrecke von 22 Kilometern (Hin- und Rückfahrt) bedeutet dies etwa 1,41 Euro zusätzlich pro Fahrt.

Einführung einer neuen Kilometerentschädigung

Für Arbeitgeber, die bisher keine Kilometerentschädigung gewähren und sich entscheiden, eine einzuführen, gilt Folgendes:

  • Auch für sie ist eine steuerliche Kompensation vorgesehen
  • Diese Kompensation ist jedoch auf 20 % mit einem Maximum von 0,10 Euro pro Kilometer begrenzt und gilt unter der Voraussetzung, dass die eingeführte Vergütung mindestens 0,10 Euro pro Kilometer beträgt
  • Die Vergütung ist ebenfalls nicht steuerpflichtig für den Arbeitnehmer (über eine steuerliche Befreiung zusätzlich zur teilweisen Befreiung von 500 Euro: Betrag für das Einkommensjahr 2026)

           

Was können Sie als Arbeitgeber tun?

Sie können einen Betrag von maximal 20 % der Vergütung für den Pendelverkehr mit einem privaten eigenen Verkehrsmittel hinzufügen, mit einer Grenze von 0,10 Euro pro Kilometer. Wie hoch dieser Betrag letztlich ist, hängt davon ab, was bereits in Ihrem Sektor oder Unternehmen vereinbart wurde.

Wenn wir von einer Vergütung für den Pendelverkehr sprechen, beziehen wir uns immer auf die einfache Entfernung. Dies liegt daran, dass die Tabellen auf den Preisen des öffentlichen Verkehrs basieren und auf die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte berechnet sind. Um den Betrag pro Kilometer zu ermitteln, müssen Sie den Monats- oder gegebenenfalls Tagesbetrag durch die Anzahl der Kilometer der einfachen Entfernung und anschließend nochmals durch zwei teilen.

Einige Beispiele

PA 100

Der Sektor sieht keine verpflichtende Beteiligung für den Pendelverkehr mit einem privaten Verkehrsmittel vor. Sie können daher eine Vergütung von mindestens 0,10 Euro pro Kilometer für die Monate Mai, Juni und Juli 2026 einführen und den steuerlichen Vorteil von 20 % auf maximal 0,10 Euro genießen.

Wenn Sie bereits freiwillig eine Beteiligung auf Unternehmensebene gewähren, müssen Sie berechnen, wie viel dies pro Kilometer entspricht, und können dann bis zu 20 % davon mit einem Maximum von 0,10 Euro pro Kilometer hinzufügen.

PA 200

In PA 200 gibt es eine verpflichtende Beteiligung am Pendelverkehr mit eigenem Verkehrsmittel, solange der Arbeitnehmer maximal 36.688 Euro brutto pro Jahr verdient. Darüber hinaus ist eine Beteiligung freiwillig. Zudem gilt eine Mindestentfernung von 3 Kilometern einfache Strecke.

Mieke wohnt 20 Kilometer von ihrer Arbeit entfernt. Sie hat Anspruch auf eine Vergütung von 55 Euro pro Monat. Bei 22 Arbeitstagen im Monat entspricht dies 2,5 Euro pro Tag. Pro Kilometer sind das (2,5 : 20 : 2) = 0,0625 Euro.

Wie viel kann ihr Arbeitgeber ihr in den kommenden drei Monaten zusätzlich zahlen? Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:

  • 20 % von 0,0625 = 0,0125 Euro pro Kilometer
  • Dieser Betrag liegt unter 0,10 Euro pro Kilometer und muss daher nicht begrenzt werden.

Mieke kann somit maximal 0,075 Euro pro Kilometer erhalten, damit ihr Arbeitgeber den steuerlichen Vorteil nutzen kann. Für Mieke ist diese zusätzliche Vergütung steuerfrei.

Auch Aufmerksamkeit für Dienstfahrten

Neben dem Pendelverkehr sieht das Übereinkommen eine Anpassung der pauschalen Kilometerentschädigung bei Dienstfahrten vor. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen Arbeitnehmer ihren eigenen Wagen beruflich nutzen (z. B. in Pflege-, technischen oder kaufmännischen Funktionen).

Die pauschale Kilometerentschädigung für berufliche Fahrten besteht derzeit aus zwei Systemen mit jeweils eigener gesetzlicher Grundlage.

  • Das eine ist ein Betrag, der jedes Quartal indexiert wird und im zweiten Quartal 2026 bei 0,4327 Euro pro Kilometer liegt.
  • Das andere ist die Kilometerentschädigung, die einmal jährlich angepasst wird. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 beträgt diese Pauschale 0,4449 Euro pro Kilometer.

Zusätzliche Maßnahmen

Neben diesen Maßnahmen fördert die Regierung auch Heimarbeit, regt Carpooling und umweltbewusstes Fahrverhalten an und stärkt die Nutzung des öffentlichen Verkehrs.

Quellen

  • Diverse Medien