Anmelden
Kontakt Securex.be
Anmelden

Flexi-Jobs: Ausweitung auf alle Sektoren

Das Flexi-Job-System macht einen weiteren Schritt. Sie können Flexi-Jobs nun in allen Bereichen nutzen, vorbehaltlich etwaiger sektorspezifischer Einschränkungen. Die Reform lockert auch die Regeln bezüglich Flexi-Lohn und Arbeitsbedingungen, um Ihnen mehr Flexibilität zu bieten.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was ist heute ein Flexi-Job?

Der Flexi-Job ermöglicht es Ihrem Arbeitnehmer, eine Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber unter sozial- und steuerlich vorteilhaften Bedingungen auszuüben. Folgende Personen können einen Flexi-Job ausüben:

  • Arbeitnehmer, die mindestens zu 4/5 bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sind
  • Pensionierte, ohne vorherige Beschäftigungsbedingung.

Das System basiert auf zwei getrennten Verträgen:

  • Ein Rahmenvertrag, der die allgemeinen Bedingungen festlegt
  • Ein Flexi-Job-Arbeitsvertrag, der für jede tatsächliche Beschäftigung abgeschlossen wird.

Mehr erfahren: „Was ist ein Flexi-Job?“

In welchen Sektoren sind Flexi-Jobs heute erlaubt?

Bei ihrer Einführung im Jahr 2015 waren Flexi-Jobs auf den Horeca-Sektor beschränkt. Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber das Flexi-Job-System schrittweise auf weitere Sektoren ausgeweitet, insbesondere auf Dienstleistungen, Handel und bestimmte Nahversorgungsaktivitäten.

Am 1. Januar 2024 erfolgte die größte Ausweitung des Systems. Diese Erweiterung führte auch das System des Opt-in/Opt-out ein:

  • In den Sektoren, in denen Flexi-Jobs standardmäßig erlaubt sind, können die Sozialpartner entscheiden:
    • Sie vollständig auszuschließen, oder
    • Sie auf bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitnehmerkategorien zu beschränken (Opt-out).
  • Umgekehrt können in den Sektoren, in denen Flexi-Jobs noch nicht erlaubt sind, die Sozialpartner entscheiden:
    • Sie teilweise oder vollständig zu erlauben (Opt-in).

Seit dem 1. Juli 2026 ist das Flexi-Job-System auf alle privaten und öffentlichen Sektoren ausgeweitet, unter Beachtung der Zugangsregeln zu geschützten Berufen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Arbeitgeber automatisch in allen Fällen darauf zurückgreifen kann. Der Mechanismus des Opt-out bleibt anwendbar. Die Sozialpartner eines Sektors können weiterhin entscheiden:

  • entweder den Einsatz von Flexi-Jobs vollständig auszuschließen;
  • oder ihn auf bestimmte Tätigkeiten, Branchen oder Arbeitnehmerkategorien zu beschränken.

Beispiel im Bausektor

Der Bausektor (GP 124) hat bereits bestimmte spezifische Beschränkungen angekündigt. Pensionierte Arbeitnehmer könnten einen Flexi-Job in allen Funktionen ausüben, während andere Flexi-Jobber auf Funktionen beschränkt wären, die keine Grundsicherheitsausbildung erfordern, wie Verwaltung, Werkstätten, Lager oder Logistik.

Bestimmte gesetzliche Ausschlüsse bleiben bestehen. Künstlerische, künstlerisch-technische und künstlerische Unterstützungsfunktionen bleiben ausgeschlossen. Hingegen können bestimmte Pflegefunktionen nun im Flexi-Job ausgeübt werden, sofern die geltenden Anforderungen an Diplom und Qualifikation eingehalten werden.

Was ändert sich beim Flexi-Gehalt?

Bis zum 1. Juli 2026 unterlag das Flexi-Gehalt einer strengen Regel: Es durfte 150 % des Mindestgrundlohns der Beschäftigung oder des RMMMG nicht überschreiten, wobei alle Prämien, Entschädigungen und Vorteile berücksichtigt wurden.

Ab sofort wird die 150 %-Grenze nur noch auf den Mindestgrundlohn berechnet.

Entschädigungen, Prämien und Vorteile, die aufgrund gesetzlicher, regulatorischer Bestimmungen oder von Tarifverträgen gewährt werden, sind von dieser Berechnung ausgeschlossen. Hingegen bleiben individuell über den Grundlohn hinaus gewährte Vorteile dieser Grenze unterworfen.

Wie ist die steuerliche Behandlung der Vergütung eines Arbeitnehmers oder Pensionierten im Flexi-Job?

Die Einkünfte aus Flexi-Jobs bleiben steuer- und steuervorabzugsfrei, sofern sie dem besonderen Arbeitgeberbeitrag von 28 % unterliegen.

Für nicht pensionierte Flexi-Job-Arbeitnehmer wurde die jährliche Steuerfreigrenze ab den Einkünften 2025 auf 18.000 Euro angehoben. Dieser Betrag ist indexiert und beträgt für das Einkommensjahr 2026 18.440 Euro. Nur der Teil, der diese Grenze überschreitet, wird als reguläres Einkommen besteuert.

Für Pensionierte gilt keine spezifische jährliche Steuerfreigrenze für Einkünfte aus einem Flexi-Job: Diese Einkünfte bleiben daher grundsätzlich vollständig steuerfrei.

Lesen Sie mehr: „Wie ist die steuerliche Behandlung der Vergütung eines Flexi-Job-Arbeitnehmers?“

Werden bestimmte Bedingungen gelockert?

Früher unterlag der Flexi-Job strengen Beschäftigungsbedingungen. So war es verboten, einen Flexi-Job bei einem verbundenen Arbeitgeber auszuüben, und es gab strenge Regeln zur Trennung von Zeitarbeit und Flexi-Job.

Ab dem 1. Juli 2026:

  • kann ein Vollzeitbeschäftigter nun einen Flexi-Job in einem verbundenen Unternehmen ausüben. Folglich können Sie in Ihrem Unternehmen einen Flexi-Job von einem Arbeitnehmer ausführen lassen, dessen Hauptbeschäftigung in einem verbundenen Unternehmen ausgeübt wird.
  • kann ein Zeitarbeitnehmer im selben Quartal sowohl als Zeitarbeitnehmer als auch als Flexi-Jobber bei verschiedenen Einsatzbetrieben derselben Zeitarbeitsagentur beschäftigt sein.
  • Bezüglich der Pensionierten gilt nun das Quartal T als Referenzquartal anstelle des Quartals T-2.

Ist eine Evaluierung des Systems vorgesehen?

Ja. Eine Evaluierung des Systems ist ein Jahr nach Inkrafttreten für den gesamten privaten und öffentlichen Sektor vorgesehen. Sie wird vom Föderalen Planungsbüro, der ONSS und dem Föderalen Finanzdienst durchgeführt und anschließend jährlich fortgesetzt.

Der Gesetzgeber betont zudem die Bedeutung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen der Flexi-Job-Arbeitnehmer.

Inkrafttreten?

Die neuen Regeln traten am 1. Juli 2026 in Kraft.

Was tut Securex für Sie?

Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihren Legal Advisor unter myHR@securex.be.

Für mehr Informationen zum Flexi-Job-System konsultieren Sie unser vollständiges Dossier hier.

Quellen