Die unten aufgeführten Beträge sind noch nicht offiziell. Sie müssen noch in ein Rundschreiben aufgenommen werden.
Worum handelt es sich und welche Regeln gelten?
Grundsätzlich verlangt das Finanzamt, dass die Erstattung der Stromkosten für das Firmenfahrzeug auf Basis der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers erfolgt. Die aktuelle Technologie ermöglicht es jedoch nicht immer, den tatsächlichen Stromverbrauch der Arbeitnehmer einfach zu messen.
Um die Ökologisierung des Fahrzeugparks nicht durch administrative Hürden zu behindern, erlaubt das Finanzamt seit dem 1. Januar 2025 die Verwendung eines spezifischen Tarifs der CREG.
Einige Regeln müssen jedoch beachtet werden.
Ab sofort: eine dauerhafte Maßnahme
Ein Rundschreiben 2025/C/38 vom 17. Juni 2025 verlängert diese Maßnahme nun unbefristet. Damit erhält sie einen dauerhaften Charakter.
Daher sind Sie nicht mehr verpflichtet, die tatsächlichen Kosten für das Aufladen für jeden Arbeitnehmer zu berechnen, solange keine Frist festgelegt wird.
Dennoch können Arbeitgeber, die die tatsächlichen Stromkosten erstatten möchten, dies weiterhin tun.
Weitere Informationen: « Aufladen zu Hause: Die pauschale Erstattung wird dauerhaft »
Unser Rat:
Erstellen Sie noch heute eine Car Policy und fügen Sie diese als Anlage dem Arbeitsvertrag Ihrer Arbeitnehmer bei, die ein Firmenfahrzeug nutzen.»Mehr Informationen: Car Policy.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne per E-Mail an Ihren Legal Advisor unter folgender Adresse: myHR@securex.be.
Wie hoch ist die Pauschale im vierten Quartal 2026?
Die Höchstbeträge für das vierte Quartal 2026 können nun berechnet werden.
| Vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 | Vom 1. Juli 2026 bis einschließlich 30. September 2026 | |
| Flämische Region | 32,25 Cent €/kWh | 32,22 Cent €/kWh |
| Region Brüssel-Hauptstadt | 36,88 Cent €/kWh | 37,19 Cent €/kWh |
| Wallonische Region | 37,79 Cent €/kWh | 37,83 Cent €/kWh |
Diese Tarife sind die Höchstbeträge, die Sie anwenden können. Sie werden vierteljährlich angepasst.
Als Arbeitgeber sind Sie frei, einen niedrigeren Betrag zu gewähren. Es ist jedoch ratsam, zu prüfen, was in Ihrem Sektor festgelegt wurde.
Möglichkeit, einen Tarif zu verwenden, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt
Neben den oben genannten Pauschalen haben Sie die Möglichkeit, einen Tarif zu zahlen, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt. Dieser Tarif darf jedoch nicht höher sein als der niedrigste Tarif, der für das betreffende Quartal in einer der Regionen gilt. Im vierten Quartal darf dieser Tarif daher 32,25 Cent pro Kilowattstunde nicht überschreiten.
Sie müssen sich jedoch für das gesamte Kalenderjahr an diese Wahl halten.
Was macht Securex für Sie?
Wir berechnen automatisch für Sie den Betrag des Vorteils jeglicher Art, der mit der Bereitstellung eines elektrischen Firmenwagens verbunden ist.
Quellen
- Rundschreiben 2025/C/38 vom 17. Juni 2025 betreffend die Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Aufladen eines Firmenwagens zu Hause – maximaler Festbetrag pro kWh – drittes Quartal 2025 – dauerhafte Anwendung
- Rundschreiben 2024/C/77 vom 5. Dezember 2024 betreffend die Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Aufladen eines Firmenwagens zu Hause
- CREG-Webseite
- Rundschreiben 2025/C/14 vom 5. Dezember 2024 betreffend die Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Aufladen eines Firmenwagens zu Hause – zweites Quartal