Flexi-Jobs in fast allen Sektoren
Flexi-Jobs waren früher vor allem aus der Gastronomie und dem Einzelhandel bekannt. Seit dem 1. Juli 2026 können Arbeitgeber aus nahezu allen privaten und öffentlichen Sektoren mit Flexi-Jobbern zusammenarbeiten. Ein Sektor kann jedoch entscheiden, Flexi-Jobs ganz oder teilweise auszuschließen oder einzuschränken.
Das bedeutet konkret, dass selbstständige Unternehmer nun in deutlich mehr Sektoren auf Flexi-Jobber zurückgreifen können, um vorübergehende Spitzenbelastungen, Stoßzeiten oder Personalengpässe abzufedern. Dabei müssen stets die aktuellen sektoralen Regelungen und mögliche Ausnahmen geprüft werden.
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Selbst als Selbstständiger Flexi-Jobben?
Die Ausweitung auf alle Sektoren betrifft den Arbeitgeber, der einen Flexi-Jobber beschäftigt. Sie bedeutet nicht, dass jeder Selbstständige nun selbst als Flexi-Jobber arbeiten kann.
Ein hauptberuflicher Selbstständiger kann heute nicht allein aufgrund seines selbstständigen Status einen Flexi-Job ausüben. Dies ist jedoch möglich, wenn er daneben Arbeitnehmer ist und die übliche Voraussetzung erfüllt: Im dritten Quartal vor dem Flexi-Job mindestens vier Fünftel bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet zu haben.
Dasselbe Prinzip gilt für einen nebenberuflichen Selbstständigen.
Selbstständiger und Arbeitnehmer
Wer selbstständig ist und daneben mindestens vier Fünftel als Arbeitnehmer arbeitet, kann grundsätzlich Flexi-Jobben. Die selbstständige Tätigkeit stellt an sich kein Hindernis dar, ersetzt jedoch nicht die erforderliche Beschäftigungsvoraussetzung. Der Flexi-Job darf zudem nicht beim Arbeitgeber ausgeübt werden, bei dem der Arbeitnehmer im selben Quartal bereits eine reguläre Beschäftigung hat.
Ihr Ehepartner als Flexi-Arbeitnehmer
Ein Betreiber eines Foodtrucks fragte die Administrativkommission zur Regelung des Arbeitsverhältnisses, ob er seine Ehefrau mit einem Flexi-Job-Arbeitsvertrag in einem zweiten Foodtruck beschäftigen kann. Die Ehefrau sollte nur ausführende Tätigkeiten verrichten, wie Kunden bedienen und die Kasse verwalten.
Im vorgelegten Fall befand die Kommission, dass diese Voraussetzung erfüllt war, da die Ehefrau ausschließlich ausführende Tätigkeiten ausführte und der Arbeitgeber während der Arbeit Aufsicht ausüben und Anweisungen geben konnte.
Fazit: Ein Flexi-Job zwischen Ehepartnern ist möglich, wenn der Arbeitgeber tatsächlich Weisungsbefugnis über den Arbeitnehmer ausüben kann.
Pensionierter Selbstständiger
Ein pensionierter Selbstständiger kann als Pensionär einen Flexi-Job ausüben.
Ab dem 1. Juli 2026 kann jemand, der im Quartal des Flexi-Jobs eine Rente bezieht, sofort als pensionierter Flexi-Jobber starten. Wenn Sie auch als Arbeitnehmer gearbeitet haben, müssen Sie jedoch bis zum Beginn eines neuen Quartals warten, um als Flexi-Jobber beim selben Arbeitgeber tätig zu sein.
Die Kombination mit einer selbstständigen Tätigkeit bleibt möglich, aber bei vorzeitiger Rente können Einkommensgrenzen gelten. Eine Überschreitung kann Auswirkungen auf die Rente haben.
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Was, wenn Sie Geschäftsführer oder Gesellschafter sind?
Ein Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter kann nicht einfach als Flexi-Jobber in der eigenen Gesellschaft arbeiten. Die Arbeitsleistungen könnten dann mit der Geschäftsführungs- oder selbstständigen Tätigkeit zusammenfallen, wodurch das Risiko besteht, dass der Flexi-Job nicht als echter Arbeitsvertrag anerkannt wird.
Wer nur Gesellschafter ist und kein Geschäftsführer oder aktiver Gesellschafter, wird nicht automatisch ausgeschlossen. Dennoch muss der Arbeitsvertrag real sein und die Person tatsächlich Arbeitnehmerleistungen erbringen. Ein stiller Gesellschafter wird eher als Flexi-Job-Arbeitnehmer akzeptiert als jemand, der aktiv mitarbeitet oder das Unternehmen leitet.
Mögliche Ausweitung auf Selbstständige
Es wird an einer möglichen Ausweitung des Flexi-Job-Systems auf Selbstständige gearbeitet. Das Allgemeine Verwaltungskomitee für das Sozialstatut der Selbstständigen hat hierzu eine positive Beratung abgegeben. Das Komitee schlägt vor, hauptberuflichen Selbstständigen und mithelfenden Ehepartnern im Maxistatut Zugang zu Flexi-Jobs zu gewähren.
Mehr lesen: "Ausweitung des Flexi-Job-Systems auf Selbstständige"
Wie Securex Ihnen hilft
Haben Sie Fragen zu Flexi-Jobs, können Sie sich an Ihren Securex Legal Advisor wenden unter myHR@securex.be. Dieser kann Sie mit fachkundiger Beratung und dem einzuhaltenden Verfahren zur Beschäftigung eines Flexi-Jobbers unterstützen.