Ein neues Rundschreiben (offizielle steuerliche Richtlinie) 2025/C/38 wurde veröffentlicht, das die maximalen Pauschalen für das Laden, die im dritten Quartal 2025 gelten, festlegt. Dieses Rundschreiben macht zudem die Flexibilität der Steuerverwaltung, die durch das Rundschreiben 2024/C/77 eingeführt wurde, endgültig.
Was sieht das neue Rundschreiben 2025/C/38 vor?
Bisher: ein Toleranzregime
Das Rundschreiben 2024/C/77 vom 5. Dezember 2024 hat die Möglichkeit eingeführt, dass Arbeitgeber die Ladegebühren auf der Grundlage eines festen Tarifs pro Kilowattstunde (kWh) erstatten können.
Obwohl die Erstattung auf der Grundlage der tatsächlichen Stromkosten die Regel bleibt, hat dieses Rundschreiben die Toleranz der Steuerverwaltung bestätigt.
Es wurde jedoch klargestellt, dass diese administrative Toleranz nur vorübergehend ist und am 31. Dezember 2025 enden wird. Eine Verlängerung der Maßnahme wurde jedoch nicht ausgeschlossen.
Laut der Steuerverwaltung werden technologische Lösungen entwickelt, die es bald ermöglichen werden, den von einem Arbeitnehmer verbrauchten Strom genau zu messen und somit den Betrag der tatsächlich zu erstattenden Kosten zu bestimmen.
Jetzt: eine dauerhafte Maßnahme
Ein neues Rundschreiben 2025/C/38 verlängert nun dieses Maßnahme auf unbestimmte Zeit. Damit erhält es einen dauerhaften Charakter.
Daher sind Sie nicht mehr verpflichtet, die tatsächlichen Kosten für das Laden für jeden Arbeitnehmer zu berechnen, solange kein Fälligkeitsdatum festgelegt wird.
Dennoch können Arbeitgeber, die die tatsächlichen Stromkosten erstatten möchten, dies weiterhin tun.
Neue, höhere Beträge für das Laden
Das Rundschreiben 2025/C/38 präzisiert zudem die neuen Pauschalen für das Laden, die im dritten Quartal 2025 gelten werden. Es handelt sich um folgende Beträge:
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In der Flämischen Region: 34,56 Cent pro kWh
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In der Region Brüssel-Hauptstadt: 37,87 Cent pro kWh
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In der Wallonischen Region: 38,43 Cent pro kWh
Diese Tarife sind die maximalen Beträge, die Sie vom 1. Juli 2025 bis zum 30. September 2025 einschließlich anwenden können. Sie werden jedes Quartal angepasst.
Als Arbeitgeber sind Sie frei, einen niedrigeren Betrag zu gewähren. Es ist jedoch ratsam, zu überprüfen, was in Ihrem Sektor festgelegt wurde.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen Tarif ohne Berücksichtigung des Wohnorts des Arbeitnehmers zu zahlen.
Warum wurde dieses Toleranzregime eingeführt?
Grundsätzlich verlangt die Steuerbehörde, dass die Erstattung der Stromkosten für das Dienstfahrzeug auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers erfolgt. Die aktuelle Technologie ermöglicht jedoch nicht immer eine einfache Messung des tatsächlichen Stromverbrauchs der Arbeitnehmer.
Um die Umweltfreundlichkeit des Fuhrparks nicht aufgrund administrativer Hürden zu behindern, hat die Steuerbehörde Ende 2024 beschlossen, dass sie 2025 die Verwendung eines spezifischen Tarifs der CREG genehmigen wird.
Mit dem Rundschreiben 2025/C/38 wird diese Pauschalvergütung auch nach 2025 möglich sein, da kein Fälligkeitsdatum mehr festgelegt wird.
Einige Regeln müssen jedoch beachtet werden.
Was tut Securex für Sie?
Unser Rat? Erstellen Sie noch heute eine Fahrzeugrichtlinie und fügen Sie diese als Anhang zum Arbeitsvertrag Ihrer Arbeitnehmer mit Dienstfahrzeugen hinzu. Die Car Policy muss nämlich angeben, wie die Stromkosten erstattet werden: auf Basis der tatsächlichen Kosten oder gemäß dem spezifischen CREG-Tarif.
Unsere Rechtsberater stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung, um Sie bei der Erstellung (oder Überprüfung) einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Richtlinie zu unterstützen, die den spezifischen Anforderungen Ihres Sektors entspricht. Kontaktieren Sie sie per E-Mail unter: myHR@securex.be.
Quellen