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Höherer Pauschalbetrag für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause im dritten Quartal 2025

Arbeitnehmer können die Stromkosten für das Aufladen elektrischer Firmenfahrzeuge zu Hause zurückerstatten, ohne dass dies als Vorteil gilt. Ab 2025 akzeptieren Finanzbehörden und RSZ vorübergehend einen pauschalen Tarif der CREG, während auf digitale Lösungen gewartet wird. Die Beträge steigen im dritten Quartal 2025.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Wenn Ihre Arbeitnehmer ihr elektrisches Firmenfahrzeug zu Hause aufladen, können Sie die Stromkosten zurückerstatten, ohne dass dies als zusätzlicher Vorteil gilt. Im Jahr 2025 akzeptieren die Finanzbehörden und die RSZ vorübergehend einen Pauschalbetrag der CREG in Erwartung digitaler Lösungen. Die Beträge werden im dritten Quartal 2025 steigen.

Worüber geht es und was sind die Spielregeln?  

Grundsätzlich verlangt die Finanzbehörde, dass die Rückerstattung der Elektrizität für das Firmenfahrzeug auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers erfolgt. Die aktuelle Technologie ermöglicht es jedoch noch nicht immer, den tatsächlichen Stromverbrauch der Arbeitnehmer genau und einfach zu messen.

Um die Grünheit des Fuhrparks nicht durch bürokratischen Aufwand zu entmutigen, erlaubt die Finanzbehörde im Jahr 2025 vorübergehend die Verwendung eines spezifischen CREG-Tarifs.

Es müssen jedoch einige Spielregeln eingehalten werden.

Erfahren Sie mehr: ‘Pauschale Rückerstattung der Kosten für das Aufladen zu Hause: das Rundschreiben wurde veröffentlicht’

Erfahren Sie mehr: ‘Kann der Arbeitgeber eine pauschale Vergütung pro Ladesitzung gewähren?

Unser Tipp
Erstellen Sie noch heute eine Car Policy und fügen Sie diese als (in) Anlage zu dem Arbeitsvertrag Ihrer Arbeitnehmer mit einem Firmenfahrzeug hinzu.”

Erfahren Sie mehr:  Car Policy.
 Für weitere Informationen können Sie sich an Ihren Rechtsberater unter myHR@securex.be wenden.

Wie hoch ist die Pauschale im dritten Quartal 2025?

  Vom 1. Juli 2025 bis 30. September 2025 Vom 1. April 2025 bis 30. Juni 2025
Flandern 34,56 Eurocent/kWh 31,94 Eurocent/kWh
Brüssel-Hauptstadt 37,87 Eurocent/kWh 35,85 Eurocent/kWh
Wallonien 38,43 Eurocent/kWh 36,17 Eurocent/kWh

Diese Tarife sind die Höchstbeträge , die Sie anwenden dürfen. Sie werden jedes Quartal angepasst.

Als Arbeitgeber sind Sie auch frei, einen niedrigeren Betrag zu gewähren. Sie sollten jedoch überprüfen, was in Ihrer Branche festgelegt wurde.

Möglichkeit, einen Tarif zu verwenden, der keinen Bezug auf den Wohnort des Arbeitnehmers nimmt

Zusätzlich zu den oben genannten Pauschalen haben Sie auch die Möglichkeit, einen Tarif zu zahlen, ohne den Wohnort des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Dieser Tarif darf jedoch nicht höher sein als der niedrigste Tarif , der für das betreffende Quartal in einer der Regionen gilt. Im dritten Quartal darf dieser Tarif also nicht höher sein als 34,56 Eurocent pro/kWh.

Sie sind jedoch an diese Wahl für das gesamte Kalenderjahr gebunden.

Was tut Securex für Sie? 

Wir berechnen für Sie automatisch den Betrag des Vorteils jeglicher Art im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines elektrischen Firmenfahrzeugs.

Quellen