Wenn Ihre Arbeitnehmer ihr elektrisches Firmenfahrzeug zu Hause aufladen, können Sie die Stromkosten zurückerstatten, ohne dass dies als zusätzlicher Vorteil gilt. Im Jahr 2025 akzeptieren die Finanzbehörden und die RSZ vorübergehend einen Pauschalbetrag der CREG in Erwartung digitaler Lösungen. Die Beträge werden im dritten Quartal 2025 steigen.
Worüber geht es und was sind die Spielregeln?
Grundsätzlich verlangt die Finanzbehörde, dass die Rückerstattung der Elektrizität für das Firmenfahrzeug auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers erfolgt. Die aktuelle Technologie ermöglicht es jedoch noch nicht immer, den tatsächlichen Stromverbrauch der Arbeitnehmer genau und einfach zu messen.
Um die Grünheit des Fuhrparks nicht durch bürokratischen Aufwand zu entmutigen, erlaubt die Finanzbehörde im Jahr 2025 vorübergehend die Verwendung eines spezifischen CREG-Tarifs.
Es müssen jedoch einige Spielregeln eingehalten werden.
Erfahren Sie mehr: ‘Kann der Arbeitgeber eine pauschale Vergütung pro Ladesitzung gewähren?
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Wie hoch ist die Pauschale im dritten Quartal 2025?
| Vom 1. Juli 2025 bis 30. September 2025 | Vom 1. April 2025 bis 30. Juni 2025 | |
| Flandern | 34,56 Eurocent/kWh | 31,94 Eurocent/kWh |
| Brüssel-Hauptstadt | 37,87 Eurocent/kWh | 35,85 Eurocent/kWh |
| Wallonien | 38,43 Eurocent/kWh | 36,17 Eurocent/kWh |
Diese Tarife sind die Höchstbeträge , die Sie anwenden dürfen. Sie werden jedes Quartal angepasst.
Als Arbeitgeber sind Sie auch frei, einen niedrigeren Betrag zu gewähren. Sie sollten jedoch überprüfen, was in Ihrer Branche festgelegt wurde.
Möglichkeit, einen Tarif zu verwenden, der keinen Bezug auf den Wohnort des Arbeitnehmers nimmt
Zusätzlich zu den oben genannten Pauschalen haben Sie auch die Möglichkeit, einen Tarif zu zahlen, ohne den Wohnort des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Dieser Tarif darf jedoch nicht höher sein als der niedrigste Tarif , der für das betreffende Quartal in einer der Regionen gilt. Im dritten Quartal darf dieser Tarif also nicht höher sein als 34,56 Eurocent pro/kWh.
Sie sind jedoch an diese Wahl für das gesamte Kalenderjahr gebunden.
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