Was ist die Verpflegungspauschale?
Die Verpflegungspauschale ist eine Pauschale, die Sie gewähren können, um die Kosten für die Verpflegung zu decken, wenn Ihr Arbeitnehmer diese außerhalb Ihres Unternehmens im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einnehmen muss.
In diesem Zusammenhang wird die Verpflegungspauschale nicht als Vergütung betrachtet, sondern als Erstattung von Kosten, die dem Arbeitgeber zuzurechnen sind, sofern die vom ONSS anerkannten Bedingungen eingehalten werden.
Konkret zielt diese Pauschale auf Situationen ab, in denen:
- Ihr Arbeitnehmer seine Verpflegung nicht im Unternehmen einnehmen kann
- Die Verpflegung außerhalb eingenommen werden muss, aufgrund der Arbeitsorganisation
- Die Verpflegungskosten direkt aus der beruflichen Tätigkeit resultieren
Um Verwirrungen mit einer versteckten Vergütung zu vermeiden, akzeptiert das ONSS eine maximale Obergrenze für diese Pauschale, vorausgesetzt, dass:
- Die Situation einem realen Arbeitsbedarf entspricht
- Der Betrag innerhalb der anerkannten Obergrenze bleibt
Wie hoch ist der neue Betrag der Verpflegungspauschale?
Seit dem 1. Januar 2026 wurde die Obergrenze der vom ONSS anerkannten Verpflegungspauschale von 7 Euro auf 9 Euro pro Tag erhöht. Dieser Betrag stellt somit eine Referenzobergrenze dar, die von der Sozialverwaltung für die Verpflegungspauschale verwendet wird.
Diese Erhöhung um 2 Euro resultiert aus dem Anstieg des Arbeitgeberanteils im Essensgutschein, wie in unserem aktuellen Bericht angekündigt.
Müssen Sie die Verhandlungen in Ihrem Sektor berücksichtigen?
Als Arbeitgeber müssen Sie besonders auf die laufenden sektoralen Verhandlungen achten.
Essensgutscheine und Verpflegungspauschalen sind in der Tat sehr oft Teil der sektoralen Diskussionen.
Beispiel: sektorale Vereinbarung 2025-2026 – CP 140.03
Für Arbeitgeber, die bis heute noch keine Essensgutscheine oder Verpflegungspauschalen gewähren, sieht die Vereinbarung vor:
- Entweder die Einführung von Essensgutscheinen pro Arbeitstag
- Oder die Gewährung einer Verpflegungspauschale für jeden Arbeitstag von mindestens vier Stunden
Die Wahl zwischen diesen beiden Optionen liegt beim Arbeitgeber.
Diese Maßnahmen treten am 1. Juli 2026 in Kraft, mit:
- Einem Arbeitgeberbeitrag von 2 Euro pro Essensgutschein
- Einer Bedingung für eine minimale Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten für die betroffenen Arbeiter
Arbeitgeber, die vor dem 1. Januar 2025 bereits Essensgutscheine oder eine Verpflegungspauschale gewährt haben, müssen ebenfalls den Arbeitgeberbeitrag um 2 Euro erhöhen ab dem 1. Juli 2026
Können Sie eine Verpflegungspauschale mit Essensgutscheinen kombinieren?
Das Grundprinzip ist klar: Ein und dieselbe Verpflegung kann nicht doppelt abgerechnet werden. Als Arbeitgeber können Sie daher ein und dieselbe Verpflegung nicht sowohl durch eine Verpflegungspauschale als auch durch einen Essensgutschein abdecken.
Dieses Prinzip zielt darauf ab, zu vermeiden, dass ein Vorteil als versteckte Vergütung umqualifiziert wird.
Ist die Kombination völlig verboten?
Nein. Die Kombination ist an sich nicht verboten, aber sie ist streng geregelt.
Die Kombination kann nur dann akzeptiert werden, wenn Sie nachweisen können, dass es sich um zwei verschiedene Mahlzeiten an einem und demselben Arbeitstag handelt. In diesem Fall muss jeder Vorteil eine andere Mahlzeit abdecken.
Was sollten Sie in der Praxis als Arbeitgeber beachten?
In Ihrem Unternehmen:
- Wenn ein Arbeitnehmer einen Essensgutschein für eine Mahlzeit erhält, kann die Verpflegungspauschale diese gleiche Mahlzeit nicht abdecken.
- Wenn der Arbeitstag zwei verschiedene Mahlzeiten rechtfertigt und die Bedingungen für die Verpflegungspauschale erfüllt sind, kann eine Kombination in Betracht gezogen werden.
- Wenn nur eine Mahlzeit betroffen ist, sollte jede Situation vermieden werden, in der beide Mechanismen dieselbe Ausgabe abdecken.
Was tut Securex für Sie?
Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Fragen zur Verpflegungspauschale zögern Sie nicht, Ihren Rechtsberater per E-Mail unter myHR@securex.be zu kontaktieren