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Cent-Index: ein neuer Beitrag zur Lohnminderung für Arbeitgeber

Am 1. Juni 2026 trat der Cent-Index in Kraft. Zusammen mit dem Cent-Index kommt für Arbeitgeber auch ein neuer Sozialbeitrag hinzu: der „Lohnminderungsbeitrag“. Durch diesen Beitrag erzielst du nicht die vollständige Einsparung bei deinen Lohnkosten, da ein Teil davon an die Regierung abgeführt werden muss.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Cent-Index

Die Cent-Index ist eine vorübergehende Begrenzung der automatischen Lohnindexierung in zwei Phasen. Mit dieser Maßnahme wird die Indexierung auf den Teil der Löhne über € 4.000 (anteilig für Teilzeitbeschäftigte) zweimal vorübergehend auf maximal 2 % begrenzt: zunächst ab dem 1. Juni 2026 und erneut ab dem 1. Januar 2028. Sobald die Deckelung von 2 % erreicht ist, wird die Indexierung wieder normal angewendet. Für Bruttolöhne bis einschließlich 4.000 Euro ändert sich nichts, und die normale Indexierung bleibt bestehen.

Da Löhne über 4.000 Euro brutto nur teilweise indexiert werden, steigen deine Lohnkosten somit weniger stark als bei einer klassischen Indexierung. Demgegenüber steht jedoch ein Lohnminderungsbeitrag, der auf diesen Vorteil einbehalten wird.

Mehr lesen: „Die Cent-Index startet am 1. Juni 2026“

Der Lohnminderungsbeitrag

Neben der vorübergehenden Begrenzung der Indexierung musst du als Arbeitgeber einen zusätzlichen RSVZ-Beitrag zahlen, wobei du etwa die Hälfte deiner Einsparung wieder an den Staat abgibst. Dies ist der Lohnminderungsbeitrag.

Bei einem Bruttolohn von 6.000 Euro würde eine Indexierung von 2 % normalerweise zu einer Lohnerhöhung von 120 Euro führen. Durch die Cent-Index wird die Indexierung jedoch nur auf den Teil über 4.000 Euro begrenzt. Die Indexierung wird also nicht auf 6.000 Euro, sondern nur auf 4.000 Euro berechnet. Dein Arbeitnehmer erhält somit nur 80 Euro Index statt 120 Euro.
Du zahlst also 40 Euro weniger Index.
Unter Berücksichtigung des Arbeitgeberbeitrags von 25 % ergibt das eine Einsparung von 50 Euro. Von dieser Einsparung musst du als Arbeitgeber wiederum die Hälfte über den Lohnminderungsbeitrag abgeben. Du überweist also 25 Euro an den Staat. Netto bleibt dir somit nur eine begrenzte Einsparung.

Die 3 Phasen des Lohnminderungsbeitrags

Es gibt verschiedene Beiträge, abhängig von der Phase, in der man sich befindet:

  • Erste Phase: der besondere Lohnminderungsbeitrag während der ersten Milderungsperiode (beginnend am 1. Juni 2026) und der zweiten Milderungsperiode (beginnend 2028)
  • Zweite Phase: der vorläufige konsolidierte Lohnminderungsbeitrag, sobald der Milderungseffekt von 2 % in allen Sektoren erstmals erreicht ist;
  • Dritte Phase: der endgültige konsolidierte Lohnminderungsbeitrag, sobald der Milderungseffekt von 2 % zum zweiten Mal erreicht ist. Dies muss noch durch einen königlichen Erlass weiter ausgearbeitet werden.

Berechnung des ersten vorübergehenden Lohnminderungsbeitrags

Dies ist der Beitrag, den du als Arbeitgeber ab Beginn der Cent-Index in deinem Sektor oder Unternehmen zahlen wirst. Die Berechnung dieses Beitrags erfolgt anhand einer komplexen Formel.

[[Monatslohn – (4000 Euro x (1 + Indexerhöhung)) x Indexerhöhung, gedeckelt auf 2 % ausgedrückt in Dezimalzahlen) + Monatslohn – (4000 Euro x (1 + Indexerhöhung)) x Indexerhöhung, gedeckelt auf 2 % ausgedrückt in Dezimalzahlen] x Gesamter Arbeitgeberbeitragssatz, ausgedrückt in Dezimalzahlen)] x 50%

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Im Sektor X werden die Löhne im Juni 2026 um 2 % indexiert, und der Basisbeitrag beträgt 25 %. Ein Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit und hat einen Lohn von 6.000 Euro. Nach der gedeckelten Indexierung erhält er also einen Lohn von 6.080 Euro. Der vorübergehende Lohnminderungsbeitrag berechnet sich dann wie folgt:

[(6080 – 4000 * 1,02 * 1) * 0,02] + [(6080 – 4000 * 1,02 * 1) * 0,02 * 0,25] / 2
(6080 – 4080) * 2 % + [(6080 – 4080) * 2 % * 25 %] / 2
2000 * 0,02 * 1,25 / 2
(40 + 10) / 2 = 25 Euro Beitrag

Und was passiert nach dem ersten vorübergehenden Lohnminderungsbeitrag?

Sobald die erste Lohnminderung vollständig angewendet wurde und die 2 % somit überall erreicht sind, wird die Indexierung wieder normal verlaufen. Zu diesem Zeitpunkt wird dieser vorübergehende Beitrag durch den vorläufigen konsolidierten Lohnminderungsbeitrag ersetzt. Wie dieser Beitrag genau aussehen wird, muss noch per königlichem Erlass festgelegt werden.
Im Jahr 2028 folgt dann der zweite vorübergehende Lohnminderungsbeitrag, und sobald alle Sektoren die 2 % erreicht haben, folgt der endgültige konsolidierte Beitrag. Achtung: Der Betrag von 4.000 Euro in der Formel wird dann mit 2 % indexiert.
Sobald wir hierzu mehr Informationen haben, findest du sie auf Lex4You.

Auf wen und was ist dieser Beitrag anwendbar?

Dieser Beitrag gilt nur für Arbeitnehmer, die unter die normalen RSVZ-Beiträge fallen und somit nicht für Studenten oder Flexi-Jobs. Auch der öffentliche Sektor ist ausgeschlossen, mit Ausnahme der autonomen staatlichen Unternehmen. 

Der Beitrag wird nur auf das Grundgehalt berechnet und somit nicht auf Boni oder andere zusätzliche Vorteile wie die Jahresendprämie oder Mahlzeitenschecks.

Achtung: Auf den Grundgehaltsanteil von Abfindungen ist dieser Beitrag jedoch geschuldet.

Wann wird dieser Beitrag berechnet?

Der Beitrag muss monatlich pro Arbeitnehmer berechnet und vierteljährlich (Summe der drei Monate) gemeldet werden.

Was macht Securex für dich?

Securex wird den Lohnminderungsbeitrag für dich berechnen und an die RSVZ überweisen.

Bist du neugierig auf die konkrete Auswirkung der Cent-Index auf deine Lohnkosten? Wir haben einen Bericht entwickelt, mit dem du sofort sehen kannst, was die Cent-Index bringt und was das für den Lohn deiner Arbeitnehmer bedeutet. Der Bericht erklärt Schritt für Schritt die Auswirkungen auf dein Unternehmen. Möchtest du mehr Details oder eine Analyse pro Arbeitnehmer? Fordere deine Analyse an unter MyHr@securex.be.

Quellen