Warum eine Kamera am Arbeitsplatz?
Es gibt verschiedene gute Gründe, eine Kamera an Ihrem Arbeitsplatz zu installieren. Die naheliegendsten sind Sicherheitsgründe (z. B. Kontrolle, wer Ihr Unternehmen betritt und verlässt), die Überwachung wertvoller Materialien auf einer Baustelle oder die Kontrolle Ihrer Arbeitnehmer.
Die Datenschutzgesetzgebung verbietet dies nicht, sieht jedoch eine Reihe von strengen Spielregeln vor.
Wenn Sie Kameras am Arbeitsplatz gemäß den Datenschutzbestimmungen installieren möchten, empfehlen wir Ihnen, unsere Anlage zur Arbeitsordnung bezüglich Kameras am Arbeitsplatz zu verwenden. Sie können diese über unsere Webseite bestellen. Ihr Rechtsberater kann Sie jederzeit unterstützen, um die Kamerabeobachtung korrekt einzuführen.
Was sagen die Datenschutzregeln und der Kollektivarbeitsvertrag 68?
Wenn Sie Kameras am Arbeitsplatz installieren, mit oder ohne Speicherung der Aufnahmen, muss dies auf folgende Zwecke geprüft werden, die Sie ausdrücklich in Ihrer Arbeitsordnung angeben müssen:
- Die vier legitimen Zwecke sind:
- Sicherheit und Gesundheit
- Schutz der Güter Ihres Unternehmens
- Kontrolle des Produktionsprozesses (Bewertung und Verbesserung der Arbeitsorganisation Ihrer Arbeitnehmer oder der ordnungsgemäßen Funktion der Maschinen)
- Kontrolle der von Ihren Arbeitnehmern ausgeführten Arbeit. Hier müssen zusätzliche strenge Bedingungen eingehalten werden.
Die Maßnahme muss im Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen und darf nicht über das Notwendige hinausgehen. Wenn es eine weniger eingreifende Möglichkeit gibt, dieses Ziel zu erreichen, müssen Sie diese bevorzugen. Deshalb dürfen Arbeitnehmer mit Kameras nur vorübergehend überwacht werden, wenn der Zweck die Überwachung der Arbeitsorganisation oder der ausgeführten Arbeit ist. Für andere Zwecke ist jedoch eine permanente Kamera zulässig.
Auswirkungsanalyse und klare Richtlinie erforderlich
Die Datenschutzbehörde (DPA) überwacht die Einhaltung dieser Regeln streng und hat bereits mehrfach Arbeitgeber bestraft, die gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen haben.
Daher ist es wichtig, dass Sie eine korrekte Auswirkungsanalyse durchführen, bevor Sie Kameras am Arbeitsplatz installieren. Daraus muss hervorgehen, dass Sie die Vor- und Nachteile der Installation abgewogen haben und dass die Installation die wenigstens eingreifende und die effektivste Methode ist, um Ihr Ziel zu erreichen.
Einige Beispiele, bei denen der Einsatz von Kameras gegen die Datenschutzbestimmungen verstieß:
- Ein Arbeitgeber, der die Kameras dauerhaft zur Kontrolle der Arbeitnehmer filmen ließ.
- Ein Arbeitgeber, der in der Kamerapolitik nicht angibt, welchen Zweck er damit verfolgt.
- Permanente Installation einer Kamera, obwohl der angegebene Zweck nur die Kontrolle eines einzelnen Arbeitnehmers war.
- Installation der Kameras an unzulässigen Orten, die eine zu weitgehende Verletzung des Privatlebens der Arbeitnehmer darstellen.
Wenn Sie die Datenschutzbestimmungen nicht einhalten, riskieren Sie, dass die gesammelten Beweismittel für ungültig erklärt werden. Dies kann beispielsweise Folgen bei einer fristlosen Kündigung haben.
Welches Verfahren müssen Sie befolgen?
Die Einführung der Kamerabeobachtung am Arbeitsplatz erfolgt über die Arbeitsordnung.
Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, müssen Sie diesen vorab informieren über alle Aspekte der Kamerabeobachtung. Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, geben Sie diese Informationen an den Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGSA) weiter.
Wenn auch kein AGSA besteht, teilen Sie die Informationen dem Gewerkschaftsvertreter mit, und wenn es auch keine Gewerkschaftsdelegation gibt, müssen die Arbeitnehmer selbst die Informationen erhalten.
Die Informationen müssen vollständig transparent sein und sich auf die Anwesenheit der Kameras selbst sowie auf den verfolgten spezifischen Zweck und die angewandten Verfahren beziehen.
Die Informationen müssen mindestens folgende Fragen Ihrer Arbeitnehmer beantworten:
- Wie viele Kameras wurden installiert?
- Wo wurden sie installiert und mit welchem Kamerawinkel?
- Wie lange sind die Kameras installiert und wann sind sie in Betrieb?
- Werden die Aufnahmen gespeichert oder nicht?
- Wie lange werden sie aufbewahrt?
Wenn aus den Informationen hervorgeht, dass die Kamerabeobachtung Auswirkungen auf die Privatsphäre eines oder mehrerer Arbeitnehmer hat, wird der Betriebsrat (oder der AGSA oder die Gewerkschaftsdelegation) prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Eingriffe in die Privatsphäre eines oder mehrerer Arbeitnehmer auf ein Minimum zu beschränken.
Ihr Arbeitnehmer hat stets ein Recht auf Zugang zu den Aufnahmen, die ihn betreffen. Die Datenschutzgesetzgebung sieht außerdem vor, dass Sie ein Verarbeitungsverzeichnis führen.
Wie kann Securex Ihnen helfen?
Verwenden Sie für datenschutzkonforme Kamerabeobachtung unsere Anlage zur Arbeitsordnung.
Benötigen Sie weitere Informationen zu Datenschutzbestimmungen und Kamerabeobachtung am Arbeitsplatz? Lesen Sie unser Themen-Dossier auf Lex4You oder kontaktieren Sie Ihren Rechtsberater unter MyHr@securex.be.
Quellen
- Kollektivarbeitsvertrag 68 vom 16. Juni 1998 betreffend den Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Kamerabeobachtung am Arbeitsplatz.
- Gesetz vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und Nutzung von Überwachungskameras. Dieses Gesetz gilt, wenn die Kameras auch für andere als arbeitsbezogene Zwecke installiert werden, z. B. wenn auch Kunden zur Diebstahlprävention gefilmt werden.