Kollektive Schließung für den Jahresurlaub
Die Daten für den ‘Bauurlaub’ sind Empfehlungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Du kannst diese als Bauunternehmen übernehmen, sie sind jedoch nicht automatisch verbindlich. Erst wenn du die Daten in die Arbeitsordnung aufnimmst, erhalten sie rechtliche Gültigkeit. Die Daten der regionalen Vereinbarungen findest du im Baukalender auf unserer Seite Kollektive Schließung.
Kannst du die Daten der kollektiven Schließung ändern?
Um die kollektive Schließung endgültig festzulegen, musst du die Daten des regionalen Abkommens also in die Arbeitsordnung deines Unternehmens aufnehmen.
Wenn du lieber zu einem anderen Zeitpunkt schließen möchtest, kannst du dies tun, indem du die folgenden Schritte befolgst:
- Du musst dafür zuerst die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Gibt es keinen Betriebsrat, dann fragst du die Zustimmung der Gewerkschaftsvertretung. Existiert auch diese nicht, musst du die Zustimmung deiner Arbeitnehmer einholen.
- Anschließend kennzeichnest du in der Arbeitsordnung die gewählten Daten, vorzugsweise spätestens am 31. Dezember des Urlaubsdienstjahres (Kalenderjahr vor der kollektiven Schließung).
- Zuletzt teilst du die auf Unternehmensebene festgelegten Daten der Sozialinspektion mit. Ein Muster findest du auf unserer Seite Kollektive Schließung.
Dürfen deine Arbeiter während des Bauurlaubs arbeiten?
Der Zeitraum der kollektiven Schließung ist in der Arbeitsordnung festgelegt
Deine Arbeiter rechnen mit diesem Urlaubszeitraum. Sie müssen also nicht mit der Arbeit an diesen Tagen einverstanden sein. Oft haben sie bereits Vereinbarungen getroffen oder eine Reise gebucht. Findest du dennoch einen Arbeitnehmer, der bereit ist, in diesem Zeitraum zu arbeiten, lass ihn dies vorzugsweise schriftlich bestätigen. Er nimmt seine verbleibenden Urlaubstage dann zu einem anderen Zeitpunkt. Vergiss nicht: Bis zum 31. Dezember müssen alle 20 gesetzlichen Urlaubstage genommen worden sein.
Der Zeitraum der kollektiven Schließung ist nicht in der Arbeitsordnung festgelegt
Wenn du die kollektive Schließung aus dem regionalen Abkommen nicht in die Arbeitsordnung übernommen hast, können deine Arbeitnehmer während dieses Zeitraums beschäftigt werden. Das Nichtaufnehmen des Zeitraums der kollektiven Schließung in die Arbeitsordnung lässt natürlich Raum für Interpretationen auf beiden Seiten. Dein Arbeitnehmer könnte dann auch Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt beantragen.
Auch hier müssen die Arbeitnehmer, die während der Urlaubszeit arbeiten, ihren Urlaub noch vor dem 31. Dezember dieses Jahres nehmen können.
Nachholruhetage
In der Bauwirtschaft arbeiten deine Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche. Um einen Durchschnitt von 38 Stunden zu erreichen, erhalten sie jährlich 12 Nachholruhetage. Diese Tage werden durch einen sektoralen Tarifvertrag (6 Tage) und einen königlichen Erlass (die verbleibenden 6 Tage) festgelegt und sind somit sofort anwendbar für dein Unternehmen.
Für 2025 gibt es noch einen Zeitraum der kollektiven Schließung: vom 23. bis 31. Dezember.
Ab 2026 gibt es zwei verschiedene Regelungen, abhängig vom Standort deiner Betriebsstätte.
Diese Tage werden von constructiv bezahlt. Möchtest du wissen, unter welchen Bedingungen du dein Personal an diesen Tagen einsetzen darfst? Dann konsultiere unsere Analyse: ‘Verbot der Beschäftigung an Nachholruhetagen’.
Es gibt 2 Regime, nämlich:
Regime A
Regime A gilt für Unternehmen mit Betriebsstätte im Flämischen Gebiet und in den Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Es handelt sich hierbei um die ursprünglichen Daten, die durch den königlichen Erlass vom 18. Mai 2022 festgelegt wurden, nämlich:
- 2. Januar
- 7. und 8. April
- 15. Mai
- 21. bis 31. Dezember
Regime B
Regime B gilt für Unternehmen mit Betriebsstätte im Wallonischen Gebiet, mit Ausnahme der Gemeinden, die zur Deutschsprachigen Gemeinschaft gehören. Die Sozialpartner haben eine Vereinbarung getroffen, um für das Wallonische Gebiet eine andere Regelung zu bestimmen, nämlich für die Nachholruhetage, die außerhalb der Schulferien des französischsprachigen Unterrichts liegen.
Es handelt sich um die folgenden Daten:
- 2. Januar
- 29. und 30. April
- 15. Mai
- 21. bis 31. Dezember
Wenn du als Arbeitgeber dennoch das andere Regime anwenden möchtest, benötigst du die Zustimmung der Gewerkschaftsvertretung bis zum 1. Dezember 2025. Gibt es keine Gewerkschaftsvertretung, entscheidest du selbst und gibst diese Entscheidung deinen Arbeitnehmern durch Aushang im Unternehmen bekannt vor dem 15. Dezember 2025.
Welches Regime im Brüsseler Hoheitsgebiet?
Unternehmen mit Betriebsstätte im Brüsseler Hoheitsgebiet haben die Wahl zwischen Regime A oder Regime B.
Diese Wahl muss bis zum 1. Dezember 2025 in Übereinstimmung mit der Gewerkschaftsvertretung getroffen werden, sofern diese in deinem Unternehmen vorhanden ist. Gibt es keine Gewerkschaftsvertretung in deinem Unternehmen oder mangelt es an einer Vereinbarung, entscheidest du selbst als Arbeitgeber und gibst diese Entscheidung deinen Arbeitnehmern durch Aushang im Unternehmen vor dem 15. Dezember 2025.
Mitteilung an Constructiv
Wenn du von der anwendbaren Regelung abweichst (Regime A anstelle von B oder umgekehrt) oder bei Wahl der anwendbaren Regelung, wenn dein Unternehmen in Brüssel ansässig ist, musst du dies Constructiv mitteilen.
Ersatzfeiertag
Zur Erinnerung: In deinem Sektor wurde bereits beschlossen, den kollektiven Ersatztag für den Feiertag am 15. August zu streichen. Der Zeitpunkt, an dem dieser Feiertag ersetzt wird, kann nun auf Unternehmensebene frei gewählt werden.
Mehr lesen: "Änderung des kollektiven Ersatztags vom 15. August 2026"
Was tut Securex für dich?
Für weitere Informationen kannst du dich an deinen Securex Rechtsberater wenden unter myHR@securex.be.
Quellen
- Königlicher Erlass zur Änderung des königlichen Erlasses vom 1. April 2022, der die Entscheidung des Paritätischen Ausschusses für das Bauunternehmen (PC 124) bezüglich der Ersetzung von Feiertagen im Zeitraum 2023-2026 für allgemein verbindlich erklärt, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 10. November 2025