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Ausweitung der steuerlich begünstigten Überstunden: vorläufig weiterhin auf 130 Stunden begrenzt

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren für eine begrenzte Anzahl von Überstunden pro Jahr von einem steuerlichen Begünstigungssystem. Der Gesetzgeber plant, diese Obergrenze ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 180 Stunden anzuheben. Dieser Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht endgültig genehmigt. Bis dahin bleibt das Maximum bei 130 Stunden.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Ist die Obergrenze für steuerlich begünstigte Überstunden erreicht? Dann bieten Netto-Überstunden eine mögliche Alternative.

Mehr lesen: “Überstunden: Erweiterung und permanente Regelungen in Aussicht”

Was ist das Prinzip?

Für eine begrenzte Anzahl von Überstunden pro Arbeitnehmer gelten steuerliche Vorteile.

  • Der Arbeitnehmer profitiert von einer Steuerminderung
  • Der Arbeitgeber erhält eine teilweise Befreiung von der Abführung der Lohnsteuer

Dies macht diese Überstunden finanziell attraktiv. Sie unterliegen jedoch spezifischen Regeln, wie dem obligatorischen Überstundenzuschlag bei sowohl freiwilligen als auch unfreiwilligen Überstunden.

Mehr lesen: “Steuerminderungen (Befreiungen von der Abführung der Lohnsteuer), Überstunden”

Das Kontingent bleibt vorerst auf 130 Stunden begrenzt

Das steuerlich begünstigte Regime gilt derzeit für maximal 130 Überstunden pro Jahr und pro Arbeitnehmer.

Ein Gesetzentwurf zur Reform der Einkommensteuer sieht eine dauerhafte und rückwirkende Erhöhung auf 180 Stunden ab dem 1. Januar 2026 vor. Die Abstimmung über diesen Entwurf verzögert sich jedoch, weshalb die Erhöhung auf 180 Stunden noch nicht offiziell ist.

Netto-Überstunden als Alternative

Erreichen Ihre Arbeitnehmer (fast) das Kontingent von 130 steuerlich begünstigten Überstunden? Dann gibt es eine Alternative: die Netto-Überstunden.

Dabei handelt es sich um freiwillige Überstunden, die weder der Sozialversicherung noch der Lohnsteuer unterliegen (brutto = netto). Für diese Überstunden sind zudem weder Ausgleichsruhezeit noch Überstundenzuschlag erforderlich.

Für die Leistung dieser Überstunden genügt abschließend eine schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers.

Mehr lesen: "Überstunden: Erweiterung und permanente Regelungen in Aussicht”

Sobald das Maximum von 130 steuerlich begünstigten Überstunden erreicht ist, kann dieses Regime nicht mehr angewendet werden. Zusätzliche Überstunden sind jedoch weiterhin möglich, dann aber über das System der Netto-Überstunden.

Die Regierung plant, die Anzahl der Netto-Überstunden von 120 auf 240 ab dem 1. April 2026 zu erhöhen. Auch diese Maßnahme ist Teil eines Gesetzentwurfs und somit noch nicht endgültig, jedoch besteht eine politische Einigung über eine rückwirkende Anwendung. Das FÖD BASK hat dies inzwischen bestätigt.


Mehr lesen: "Neue Regelung der freiwilligen Überstunden ab 1. April 2026 | Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung - Arbeit und soziale Konzertierung"

Securex wird diese erhöhte Grenze von 240 Stunden daher ebenfalls anwenden.

Was tut Securex für Sie?

Securex verfolgt die Entwicklung der Gesetzgebung genau. Sobald die Erhöhung des steuerlich begünstigten Überstundenkontingents offiziell veröffentlicht wird, informieren wir Sie umgehend.

Haben Sie spezifische Fragen zu diesem Thema? Ihr Rechtsberater hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie ihn per E-Mail unter myHR@securex.be.

Quellen