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10 Dinge, die du unbedingt in dein Personalbudget für 2026 einplanen solltest.

Es ist wieder an der Zeit, das Personalbudget für das kommende Jahr aufzustellen. Im Jahr 2026 gibt es einige wichtige Punkte aus dem Sommerübereinkommen und dem Gesetz über verschiedene Bestimmungen, die du unbedingt in dein Personalbudget einbeziehen solltest. Hier sind bereits 10 Aspekte, die du unbedingt berücksichtigen musst.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Erhöhung der Essensgutscheine

Ab dem 1. Januar 2026 wird der maximale Betrag der Essensgutscheine um 2 Euro erhöht, sodass der Wert eines Essensgutscheins bis zu 10 Euro betragen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass du als Arbeitgeber nicht verpflichtet bist, diese Erhöhung umzusetzen. Natürlich kann dein Sektor hier anders entscheiden. Wir empfehlen dir, die Verhandlungen deines Sektors für 2025-2026 abzuwarten.
Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar 2026 auch der steuerlich absetzbare Betrag pro Gutschein verdoppelt (von 2 € auf 4 € bei einer Erhöhung von 8 € auf 10 €).
Mehr lesen: "David Clarinval kündigt Erhöhung der Essensgutscheine um 2 Euro ab 2026 an"

Indexprognose für 2026

Viele Sektoren indexieren die Löhne im Monat Januar. Die Indexprognose für den paritätischen Ausschuss 200 beträgt derzeit 2,42%. Auch die Spanneindex wird im Januar 2026 überschritten. Berücksichtige dies unbedingt in deinem Budget.
Mehr lesen: "Indexzahl der Verbraucherpreise - Inflationsprognosen - Föderales Planbüro"

Flexijobs und Studenten

Das steuerfreie maximale Einkommen für nicht-pensionierte Flexi-Jobber steigt ab dem Einkommensjahr 2025 von 12.000 Euro auf 18.000 Euro. Dein Flexijobber wird also mehr verdienen und auch etwas mehr arbeiten können. Ab 2026 kannst du neben den 650 Stunden pro Jahr, die Studenten zu einem günstigen Tarif arbeiten können, auch einen Studenten ab 15 Jahren einstellen.

Nachtarbeit, Arbeitszeit und Überstunden

Im Jahr 2026 wird es mehr Flexibilität geben, um deine Mitarbeiter zu beschäftigen. Dies wurde im Sommerabkommen so vereinbart und hat natürlich auch Auswirkungen auf die Produktion und die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens. Folgendes wird umgesetzt:

  • Das System der freiwilligen Überstunden wird auf 360 Stunden ausgeweitet, von denen 240 Stunden steuerfrei sind. In der Gastronomie wird die Obergrenze auf 450 Stunden erhöht, von denen 360 Stunden steuerfrei geleistet werden können.
  • Die minimale wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 1/3 einer Vollzeitbeschäftigung wird abgeschafft.
  • Das gesetzliche Verbot von Nachtarbeit (Arbeit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens) wird aufgehoben.
  • Im Einzelhandel und im E-Commerce werden nur die Stunden zwischen 24 Uhr (statt 20 Uhr jetzt) und 5 Uhr (statt 6 Uhr jetzt) als Nachtarbeit betrachtet und kommen für einen Nachtzuschlag in Frage. Diese Einschränkung des Nachtzuschlags gilt nur für neue Einstellungen und hat daher keine Auswirkungen auf diejenigen, die bereits nachts arbeiten.

Kündigung

Ab Anfang 2026 (so sagt das Sommerabkommen) wird die maximale Kündigungsfrist für neue Verträge bei einer Entlassung auf 52 Wochen begrenzt. Auch die Abfindung, die der Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist schuldet, wird auf maximal ein Jahr Lohn und zusätzliche Vorteile begrenzt.

Die Probezeit, während der ein Arbeitsvertrag innerhalb der ersten sechs Monate mit einer Kündigungsfrist von einer Woche beendet werden kann, wird wieder eingeführt.

Lohntransparenz

Im Juni 2026 muss die europäische Richtlinie zur Lohntransparenz in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Richtlinie führt neue Rechte sowohl für Bewerber als auch für Arbeitnehmer ein. Deine Arbeitnehmer haben das Recht auf Informationen über deine Lohnpolitik, eine Entschädigung bei Verstößen und sie werden vor Repressalien geschützt. Für dich als Arbeitgeber bringt dies zusätzliche Verpflichtungen mit sich, wie Informationsbereitstellung, Anpassungen in den Einstellungsverfahren, eine umfassende Berichtspflicht (nur für große Unternehmen) und neue Regeln zur Beweislast, Wiederherstellung und Sanktionen bei einem Verstoß.
Mehr lesen: "EU-Richtlinie zur Lohntransparenz: das sind die 5 Anforderungen"

Startbahnvereinbarung

Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Verpflichtung für Arbeitgeber mit mindestens 50 Mitarbeitern, eine bestimmte Anzahl von Jugendlichen unter 26 Jahren über eine Startbahnvereinbarung zu beschäftigen.

Die Wijninckx-Beiträge erhöhen sich

Ab dem Beitragsjahr 2026 steigt der Satz des Wijninckx-Beitrags von 3% auf 12,5%. Dieser jährliche Arbeitgeberbeitrag kommt zusätzlich zu dem allgemeinen Beitrag von 8,86% und gilt für den Aufbau hoher zusätzlicher Renten für Arbeitnehmer und selbstständige Unternehmensleiter.

Berücksichtige die Absetzbarkeit von Firmenwagen

Ab 2026 bleibt die Absetzbarkeit für Elektrofahrzeuge bei 100%, wird jedoch schrittweise bis 67,5% im Jahr 2031 abgebaut, während die Absetzbarkeit für fossile Kraftfahrzeuge ab 2028 auf 0% sinkt (Fahrzeuge, die zwischen Juli 2023 und Dezember 2025 gekauft wurden). Wurde das Fahrzeug auf fossiler Basis ab 2026 gekauft? Dann besteht kein Recht mehr auf Abzug. 

Antizipiere auf Abwesenheiten

Auch wenn 2026 noch weit entfernt scheint, kommt es langsam aber sicher näher.
Berücksichtige also unbedingt auch in deinem Budget vorhersehbare Abwesenheiten wie Mutterschaftsurlaub, Pensionierung oder eine angekündigte medizinische Eingriff.
Securex kann dir dabei über Outsourcing-Lösungen helfen.
Mehr lesen: "Outsourcing-Lösungen: HR-Aufgaben an Experten auslagern"

Quellen