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Gesetz über die Arbeitsbeziehungen und rechtliche Bestimmungen

Mit der Übermittlung meines Antrags auf Aufnahme erkläre ich, dass :

  • Ich trete dem Sozialversicherungsfonds Securex Integrity bei
  • Die Daten für diese Verbindung echt und vollständig sind 
  • Dass ich Securex innerhalb von fünfzehn Tagen alle Änderungen der für meinen Anschluss geltenden Informationen mitteilen werde   
  • Dass ich klar, korrekt und angemessen informiert wurde und mir bewusst war, dass :
      • Die Regeln für die Bestimmung der Rechtsnatur des Arbeitsverhältnisses
      • Die Tatsache, dass falsche und unrichtige Angaben strafbar sind 
      • Das Vorhandensein von Betriebskosten, die Berechnung der Betriebskosten und die Leistungen, auf die sie Anspruch haben, gemäß Artikel 20, §4 des Königlichen Erlasses vom 27 Juli  1967
      • Die vorläufigen Beiträge und ihre Regularisierung gemäß Artikel 41a des Königlichen Erlasses vom 19. Dezember 1967
      • Dass jede natürliche Person, die eine selbständige berufliche Tätigkeit in Belgien ausübt, spätestens am Tag der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit angeschlossen sein muss
      • Jeder Selbstständige muss sich im Voraus beim CBE für alle seine selbstständigen Tätigkeiten anmelden
      • Dass im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen von den zuständigen Behörden ein Bußgeld verhängt wird
      • Dass juristische Personen gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen ihre Gesellschafter oder Bevollmächtigten verhängten Geldbuße haften
      • Dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist, Änderungen der für die Zugehörigkeit geltenden Informationen innerhalb von 15 Tagen an die Sozialversicherungskasse zu melden