Mit der Übermittlung meines Antrags auf Aufnahme erkläre ich, dass :
- Ich trete dem Sozialversicherungsfonds Securex Integrity bei
- Die Daten für diese Verbindung echt und vollständig sind
- Dass ich Securex innerhalb von fünfzehn Tagen alle Änderungen der für meinen Anschluss geltenden Informationen mitteilen werde
- Dass ich klar, korrekt und angemessen informiert wurde und mir bewusst war, dass :
- Die Regeln für die Bestimmung der Rechtsnatur des Arbeitsverhältnisses
- Die Tatsache, dass falsche und unrichtige Angaben strafbar sind
- Das Vorhandensein von Betriebskosten, die Berechnung der Betriebskosten und die Leistungen, auf die sie Anspruch haben, gemäß Artikel 20, §4 des Königlichen Erlasses vom 27 Juli 1967
- Die vorläufigen Beiträge und ihre Regularisierung gemäß Artikel 41a des Königlichen Erlasses vom 19. Dezember 1967
- Dass jede natürliche Person, die eine selbständige berufliche Tätigkeit in Belgien ausübt, spätestens am Tag der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit angeschlossen sein muss
- Jeder Selbstständige muss sich im Voraus beim CBE für alle seine selbstständigen Tätigkeiten anmelden
- Dass im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen von den zuständigen Behörden ein Bußgeld verhängt wird
- Dass juristische Personen gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen ihre Gesellschafter oder Bevollmächtigten verhängten Geldbuße haften
- Dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist, Änderungen der für die Zugehörigkeit geltenden Informationen innerhalb von 15 Tagen an die Sozialversicherungskasse zu melden