Eine günstige (para)fiskalische Behandlung
Die gesetzliche Rente reicht in der Regel nicht aus, um deinen Lebensstandard nach der Karriere aufrechtzuerhalten. Eine Gruppenversicherung bietet eine Lösung durch eine vorteilhafte steuerliche Behandlung. Deine Arbeitnehmer zahlen keine Steuern oder Sozialbeiträge auf diese Prämien, während du als Arbeitgeber lediglich einen besonderen RSZ-Beitrag von 8,86 % anstelle von 25 % zahlst. Die Prämien sind zudem vollständig steuerlich absetzbar.
Ein besonderer Beitrag von 8,86 % an die RSZ
Es muss also ein besonderer Beitrag von 8,86 % gezahlt werden. Sofern die zusätzliche Rente nicht auf Sektorebene geregelt wird, erfolgt die Einziehung nicht automatisch. Als Arbeitgeber musst du diesen Beitrag selbst berechnen und im Quartal angeben, in dem die Einzahlungen für die extralegale Rente erfolgen. Spätestens am letzten Tag des Monats, der auf dieses Quartal folgt, muss der Beitrag gezahlt sein.
DB2P
DB2P, die Datenbank zweite Säule der Rente, sorgt dafür, dass du als Arbeitgeber diese Einzahlungen nicht länger vergessen kannst. Seit der Gründung dieser Datenbank vergleicht die RSZ die Daten der Versicherungsinstitutionen mit den Anzeigen der Arbeitgeber. Bei Abweichungen folgt automatisch eine Untersuchung.
Mehr erfahren: "DB2P – Datenbank Zusätzliche Renten - Soziale Sicherheit"
8,86 % auch anwendbar auf die Todesfallabsicherung von kollektiven Unfallversicherungen.
Hast du als Arbeitgeber eine kollektive Unfallversicherung? Dann enthält diese oft zusätzliche Versicherungen über die obligatorische Arbeitsunfallversicherung hinaus, wie ‘Zusätzliche Gesetzgebung’ und ‘Privatleben’. Für den Todesfallanteil zahlst du zudem den besonderen RSZ-Beitrag von 8,86 %.
Auf dem Fälligkeitsbericht deines Versicherers findest du normalerweise eine Aufschlüsselung der Prämie nach Absicherung. So weißt du genau, auf welchen Betrag dieser Beitrag anwendbar ist.