Der Rabatt für deinen ersten Arbeitnehmer
Wenn du deinen ersten Arbeitnehmer einstellst, erhältst du den höchsten RSZ-Rabatt. Dieser beträgt derzeit maximal 3.100 Euro pro Quartal und kann unbegrenzt gewährt werden.
Ab dem 1. April 2026 wird dieser Rabatt jedoch nur noch maximal 2.000 Euro pro Quartal betragen. Der Rabatt wird weiterhin unbegrenzt in der Zeit gewährt.
Die Reduzierung wird voraussichtlich auch auf die bestehenden Rabatte angewendet. Wenn du also schnell einen ersten Arbeitnehmer vor dem 1. April einstellst, wird das nicht garantieren, dass der Rabatt von 3.100 Euro weiterhin gilt.
Ein Rabatt für den zweiten und dritten Arbeitnehmer
Stellst du heute einen zweiten und dritten Arbeitnehmer ein? Dann kannst du für jeden von ihnen einen Rabatt für 12 Quartale erhalten. Du musst diesen Rabatt jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 20 Quartalen in Anspruch nehmen. Der Rabatt sinkt zudem im Laufe der Zeit.
Es ist geplant, diesen RSZ-Rabatt ab dem 1. April 2026 nicht weiter sinken zu lassen. Als Arbeitgeber wirst du dann einen Rabatt von 1.000 Euro pro Quartal erhalten, und zwar für maximal 12 Quartale. Auch nach dem 1. April 2026 musst du den Rabatt innerhalb eines Zeitraums von maximal 20 Quartalen in Anspruch nehmen.
Und was ist mit einem Rabatt für die nächsten neuen Arbeitnehmer?
Bis 2023 konntest du als Arbeitgeber einen RSZ-Rabatt für deine ersten sechs Arbeitnehmer erhalten. Der Rabatt für den vierten bis sechsten Arbeitnehmer wurde jedoch seit dem 1. Januar 2024 abgeschafft.
Die Regierung hat nun die Absicht, diesen Rabatt teilweise wieder einzuführen. Als Arbeitgeber könntest du auch einen Rabatt von 1.000 Euro pro Quartal für deinen vierten und fünften Arbeitnehmer erhalten. Für den sechsten Arbeitnehmer ist jedoch weiterhin kein Rabatt vorgesehen.
Auch dieser Rabatt von 1.000 Euro für den vierten und fünften Arbeitnehmer würde dir für maximal 12 Quartale gewährt. Du musst den Rabatt ebenfalls innerhalb eines Zeitraums von 20 Quartalen in Anspruch nehmen.
Über das Datum des Inkrafttretens dieses Rabatts besteht noch Unklarheit. Normalerweise sollte diese Maßnahme am 1. April 2026 in Kraft treten. Laut den neuesten Informationen könnte es jedoch auch sein, dass diese Maßnahme erst am 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Regierung hat den Entwurf des königlichen Erlasses dem Staatsrat übermittelt. Der Staatsrat bereitet nun eine Beratung vor. Sobald die Beratung der Regierung zurückgegeben wird, kann diese eventuell noch Änderungen vornehmen. Erst danach wird die Maßnahme im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Die Maßnahmen sind also noch nicht offiziell.
Was tut Securex für dich?
Hast du Fragen zu den RSZ-Rabatten für erste Arbeitnehmer? Dann kannst du dich an deinen Securex Rechtsberater unter myHR@securex.be wenden.
Quelle