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Verpflichtendes Mobilitätsbudget ab 2027

Sozialpartner fordern zunächst eine Vereinfachung

Die Sozialpartner haben am 29. April 2026 einstimmig über die geplante Reform des Mobilitätsbudgets ab 2027 beraten. Die Botschaft ist klar: Das System muss zunächst vereinfacht werden, bevor es verpflichtend eingeführt wird.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Verpflichtendes Mobilitätsbudget ab 1. Januar 2027

Jeder Arbeitnehmer, der Anspruch auf einen Firmenwagen hat, muss ab 2027 die Möglichkeit erhalten, auf ein Mobilitätsbudget umzusteigen.

Während des letzten Ministerrats 2025 haben die Minister hierzu mehr Klarheit geschaffen.

  • Ab dem 1. Januar 2027 wird das Mobilitätsbudget für Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern verpflichtend
  • Unternehmen mit 15 bis 50 Arbeitnehmern erhalten Zeit bis zum 1. Januar 2028
  • Für kleinere Unternehmen gilt diese Verpflichtung nicht

Diese Pläne sind Teil der ersten Phase der Reform des Mobilitätsbudgets.

Die Maßnahme ist noch nicht offiziell: Es wurde noch kein Gesetzentwurf eingereicht, derzeit liegt nur ein Vorentwurf vor.

Mehr lesen: “Verpflichtendes Mobilitätsbudget: frühestens ab 2027”

Die Stellungnahme der Sozialpartner

Die Sozialpartner haben eine Stellungnahme zum Vorentwurf des Gesetzes abgegeben und ihre Sichtweise ist klar. Ein verpflichtendes Mobilitätsbudget kann nur erfolgreich sein, wenn Anpassungen in folgenden Punkten vorgenommen werden:

  • Administrative Vereinfachung
  • Begrenzung der Wohnkosten (Säule 2)
  • Angepasstes Auswahlangebot nachhaltige Mobilität (Säule 2)

Administrative Vereinfachung

Das aktuelle System wird als komplex empfunden. Die Sozialpartner fordern unter anderem:

  • Eine klarere Festlegung der Personalschwellen von 15 und 50 Arbeitnehmern, um zu bestimmen, ob und wann das Mobilitätsbudget verpflichtend wird (u.a. abgestimmt auf bestehende RSZ-Codes)
  • Eine Vereinfachung der Berechnungsmethoden des Budgets (die sogenannte “Total Cost of Ownership”)
  • Die vorübergehende Ausklammerung bestimmter, stark mobiler Funktionen (z. B. Handelsvertreter, ambulante Pflege, …) bis Ende 2029

Begrenzung der Wohnkosten (Säule 2)

Derzeit gibt es im gesetzlichen Rahmen keine Begrenzung des Teils des Mobilitätsbudgets, der für Wohnkosten verwendet werden darf.

Für neue Mobilitätsbudgets schlagen die Sozialpartner vor, dass maximal 50 % für Wohnkosten zugewiesen werden können, um Ungleichgewichte auf dem Wohnungsmarkt zu vermeiden. Wenn eine große Gruppe von Arbeitnehmern über das Mobilitätsbudget zusätzlichen Spielraum für Miete oder Hypothek erhält, kann dies Druck auf die Wohn- und Mietpreise ausüben, insbesondere in einem bereits angespannten Wohnungsmarkt.

Angepasstes Auswahlangebot nachhaltige Mobilität (Säule 2)

Gesetzlich reicht es aus, in Säule 2 eine Ausgabemöglichkeit anzubieten, doch birgt dies das Risiko, dass das Mobilitätsbudget nicht ausreichend zur angestrebten Modal Shift beiträgt.

Die NAR betont daher, dass Arbeitgeber ein ausreichend attraktives Angebot entwickeln müssen, das auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer abgestimmt ist.

Sie plädieren deshalb für eine Beratung auf Unternehmensebene, um mehrere relevante Optionen anzubieten, und werden die Anwendung davon verfolgen und bis 2029 evaluieren.

Beteiligung und Nachverfolgung

Weiterhin betonen die Sozialpartner die Bedeutung der strukturellen Beteiligung und Nachverfolgung. So fordern sie unter anderem, die Auswirkungen der Reform des Mobilitätsbudgets auf den Wohnungsmarkt sowie die umfassendere Evaluierung der steuerlichen und sozialen Ökologisierung der Mobilität einzubeziehen.

Was tut Securex für Sie?

Die Regeln zum verpflichtenden Mobilitätsbudget sind noch nicht endgültig. Es wurde noch kein Gesetzentwurf eingereicht, und es bleibt abzuwarten, inwieweit die Regierung der Stellungnahme der Sozialpartner folgen wird. Securex verfolgt die Entwicklungen rund um das Mobilitätsbudget genau und hält Sie über jede wichtige Änderung auf dem Laufenden.

Wenn Sie erwägen, das Mobilitätsbudget bereits jetzt freiwillig einzuführen, können Sie sich an Consulting Legal wenden unter consultinglegal@securex.be.

Quellen