Was ist SWT?
Das Arbeitslosigkeitssystem mit Ergänzung vom Unternehmen (SWT) ist eine besondere Regelung, die einigen älteren Arbeitnehmern im Falle einer Entlassung den Vorteil bietet, zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Betriebsergänzung zu erhalten. Diese wird zu Lasten ihres ehemaligen Arbeitgebers, eines Sozialfonds oder eines Existenzsicherungsfonds gezahlt.
Dies ist z.B. im Metallsektor (paritätischer Ausschuss 111) der Fall.
Das SWT befindet sich in einem Auslaufmodell
Die Bundesregierung schafft das SWT schrittweise ab, um den vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsmarkt zu begrenzen. Daher ist ein Einstieg in das SWT-System grundsätzlich nicht mehr möglich. Eine Ausnahme gilt nur für bestimmte ältere Arbeitnehmer mit anerkanntem Handicap oder schweren physischen Problemen.
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Wann ändert sich das SWT-Einkommen?
Ein SWT-Berechtigter erhält eine Arbeitslosengeldzahlung und zusätzlich eine Betriebsergänzung.
Die Betriebsergänzung wird nach folgender Formel berechnet, sofern nicht sektorale oder betriebliche Kollektivarbeitsverträge andere Regelungen vorsehen: (Netto-Monatslohn – monatliche Arbeitslosengeldzahlung) / 2
Diese Zulage wird im Monat nach Überschreitung des Durchschnittsindex indexiert. Das Arbeitslosengeld wird erst im dritten Monat nach dieser Überschreitung angepasst.
Konkret bedeutet dies, dass die Betriebsergänzung im Juli 2026 angepasst wird, während das Arbeitslosengeld erst im September 2026 indexiert wird.
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Welche Anpassungen sind möglich?
Das SWT-Einkommen kann sich durch die jährliche Neubewertung am 1. Januar, durch die Indexierung der Betriebsergänzung sowie durch die Indexierung des Arbeitslosengeldes ändern.
Unser Tipp: Wenn Sie eine Betriebsergänzung zahlen müssen, sollten Sie diese verschiedenen Anpassungszeitpunkte berücksichtigen.
Was tut Securex für Sie?
Haben Sie noch Fragen zum SWT oder zur Betriebsergänzung? Kontaktieren Sie dann Ihren Rechtsberater unter myHr@securex.be.
Quellen