Was ist das APE-System?
Die Hilfen zur Förderung der Beschäftigung (APE) sind ein finanzieller Unterstützungsmechanismus, der von Wallonien bereitgestellt wird, um Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen in den öffentlichen und nicht gewinnorientierten Sektoren.
Sie unterstützen insbesondere:
- Die Gemeinden, Provinzen, Polizeizonen, Rettungszonen, Interkommunalen,
- Die Vereine ohne Gewinnzweck (ASBL), die in der Unterstützung von Personen, Kultur, Sport, frühkindlicher Erziehung, sozialen Aktionen, Umwelt usw. tätig sind.
- Bestimmte Organisationen des nicht gewinnorientierten Sektors, die der Körperschaftsteuer unterliegen.
Welche Änderungen sind ab 2026 vorgesehen?
Die nachstehenden Maßnahmen stammen aus dem Haushaltskonklave und sind im Vorentwurf des Haushaltsprogramms 2026 integriert. Sie haben ab dem 1. Januar 2026 unmittelbare Auswirkungen.
Reduzierung der APE-Zuschüsse für mehrere Arbeitgeberkategorien
Die Kürzungen sind erheblich und betreffen in erster Linie die öffentlichen Arbeitgeber:
- – 25 % für :
- Die öffentlichen Einrichtungen der Wallonischen Region
- Die öffentlichen Einrichtungen der Französischen Gemeinschaft
- Die autonomen Gemeindeverwaltungen
- – 12,5 % für Arbeitgeber im nicht gewinnorientierten Sektor, die der Körperschaftsteuer unterliegen
- Interkommunalen : globale Reduzierung von 4,77 Mio. €, moduliert je nach ihrem Niveau der APE-Zuschüsse, mit Immunisierung der Sektoren Gesundheit, Hilfe für Personen, frühkindliche Erziehung, Straßenunterhalt.
Die Arbeitgeber, deren APE-Zuschüsse reduziert werden, sehen ihre Verpflichtung zur Erhaltung des Volumens der gesicherten Beschäftigung in gleichem Maße sinken.
Konkret bedeutet dies, dass wenn die Region Ihre APE-Zuschüsse reduziert (zum Beispiel um 25 % oder 12,5 %), sie automatisch die Anforderungen zur Erhaltung der entsprechenden APE-Stellen nach unten anpasst. Sie sind daher nicht verpflichtet, das ursprünglich anerkannte Volumen der gesicherten Beschäftigung vollständig zu erhalten.
Vollständige Streichung der Hilfe für bestimmte öffentliche Arbeitgeber
Die APE würden vollständig entzogen für:
- Die Polizeizonen
- Die Rettungszonen
- Die Provinzen
Für diese Entitäten müssen die derzeit von den APE finanzierten Stellen ohne Zuschuss getragen werden, es sei denn, es erfolgt eine interne Umverteilung.
Transversale Reduzierung für Städte und Gemeinden
Die Gemeinden sehen sich einer APE-Kürzung von 4,4 % gegenüber, was insgesamt – 17,5 Mio. € entspricht.
Moratorium auf die Übertragungen
Die wallonische Regierung plant, ab 2026 ein Moratorium auf die Übertragungen von APE-Punkten einzuführen. Konkret bedeutet dies, dass Sie als Arbeitgeber keine APE-Punkte mehr zwischen den Betreibern übertragen oder empfangen können, eine bis jetzt gängige Praxis zur Anpassung der geförderten Stellen.
Beispiel
Ein ASBL hat 5 Arbeitnehmer, die durch APE-Punkte finanziert werden. Einer von ihnen verlässt die Organisation unerwartet (Kündigung oder Langzeiterkrankung). Bisher konnte das ASBL APE-Punkte von einem anderen Betreiber übernehmen, um schnell einen Ersatz einzustellen und seine Aktivitäten aufrechtzuerhalten. Mit dem Moratorium auf die Übertragungen ist diese Lösung nicht mehr möglich.
Als Arbeitgeber müssen Sie entweder die Lohnkosten ohne Zuschuss tragen, oder auf die Ersatzbeschäftigung verzichten, oder die Aufgaben zwischen den anderen Arbeitnehmern umorganisieren.
Neue Bedingung für die Einstellung eines Arbeitnehmers unter APE
Derzeit reicht ein Tag der Registrierung als Arbeitssuchender aus, damit Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf eine APE-Hilfe hat.
Im Jahr 2026 würde die Anforderung auf 4 Monate Registrierung beim Forem für jeden Neuzugang angehoben.
Was sieht die APE-Reform ab 2027 vor?
Das APE-System wird zum 1. Januar 2027 aufgehoben, gemäß der gemeinsamen Entscheidung der wallonischen Regierung und der Regierung der Französischen Gemeinschaft vom 12. Juni 2025. Die ab 2026 angewandten Maßnahmen stellen eine Übergangsphase dar, die auf diese Abschaffung vorbereitet.
Ab dem 1. Juli 2027 würden die APE durch ein neues System einer einmaligen Einstellungsprämie ersetzt, das für die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernten Arbeitssuchenden gedacht ist und für alle Sektoren zugänglich ist.
Wir verfolgen die Entwicklung des gesetzlichen Rahmens genau und werden Sie über alle Änderungen oder Präzisierungen informieren, sobald diese auf Lex4You bestätigt werden.
Was tut Securex für Sie?
Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Fragen zögern Sie nicht, Ihren Rechtsberater per E-Mail unter myHR@securex.be zu kontaktieren.
Inkrafttreten?
Laut dem Vorentwurf des Haushaltsprogramms 2026 würden die Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026 gelten und betreffen nur die neuen Verpflichtungen oder die ab diesem Datum anwendbare Förderung.
Die bereits bestehenden Systeme und Stellen würden weiterhin den aktuellen Regeln folgen, es sei denn, es gelten die budgetären Kürzungen, die allgemein für die APE-Budgets gelten.
Der Text befindet sich in Verfahren und könnte bei seiner Prüfung durch das Parlament angepasst werden. Securex verfolgt die Angelegenheit genau: Sobald das Inkrafttreten bestätigt wird, wird die Information auf Lex4You aktualisiert.
Quelle?
- Vorentwurf des Haushaltsprogramms mit verschiedenen Maßnahmen