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Nachtarbeit ist in jedem Unternehmen ab dem 1. Juni 2026 möglich

Ab dem 1. Juni 2026 kann ein Unternehmen Nachtarbeit einführen. Das bisherige Verbot entfällt, jedoch muss weiterhin ein spezifisches Verfahren eingehalten werden, um Nachtarbeit einzuführen. Hier erfahren Sie, was sich genau ändert.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Diese Maßnahmen sind noch nicht offiziell. In diesem Artikel besprechen wir einen von der föderalen Regierung eingebrachten Gesetzesentwurf. Ursprünglich war das Inkrafttreten für den 1. April 2026 vorgesehen, doch inzwischen wurde ein Mehrheitsantrag eingereicht, um das Datum auf den 1. Juni 2026 zu verschieben.  Der vorgeschlagene Text muss noch mehrere Schritte durchlaufen, wie die Genehmigung im Parlament und die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt. Bis dieser Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist, können sich die vorgeschlagenen Maßnahmen noch ändern und haben sie keine rechtliche Wirkung.

Nachtarbeit: vom grundsätzlichen Verbot zur grundsätzlichen Zulassung

Deine Arbeitnehmer leisten Nachtarbeit, wenn sie zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr arbeiten.
Obwohl Nachtarbeit heute grundsätzlich verboten ist, erlaubt der Gesetzgeber verschiedene Ausnahmen, wodurch bestimmte Sektoren sie dennoch organisieren können. Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, haben dabei Anspruch auf eine Nachtzulage zusätzlich zu ihrem regulären Lohn.

Durch eine neue gesetzgeberische Initiative im Rahmen des Regierungsabkommens wird Nachtarbeit grundsätzlich zugelassen. So möchte die Regierung die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen gegenüber den Nachbarländern stärken. Du musst jedoch die unten beschriebene spezifische Verfahrensweise einhalten, um diese einzuführen. Dies geschieht in Absprache mit deinen Arbeitnehmern und deren Vertretern.

Beachte, dass die Abschaffung des Verbots der Nachtarbeit nichts an der maximalen Arbeitszeit von 9 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche ändert.

Zulage für Nachtarbeit

Die Nachtzulage beträgt ab dem 1. Januar 2026 mindestens 1,51 EUR pro Stunde (1,82 EUR pro Stunde für Arbeitnehmer ab 50 Jahren).

In vielen Sektoren und Unternehmen sind durch Kollektivvereinbarungen günstigere Nachtzulagen und zusätzliche Vorteile vorgesehen. Prüfe daher in unseren sektoralen Dossiers oder innerhalb deines paritätischen Ausschusses, welche Nachtzulagen speziell für dein Unternehmen gelten.

Diese Zulagen bleiben unverändert in Kraft, auch nach der Gesetzesänderung.

Besonderes Regime: Nachtarbeit im Vertriebs- und verwandten Sektoren

Allgemein

Bist du als Unternehmen im Vertriebssektor (einschließlich elektronischem Handel) tätig, kannst du künftig ein spezielles Regime für Nachtarbeit nutzen.

Der Vorteil dieses Regimes besteht darin, dass du für neue Arbeitnehmer nur eine Nachtzulage für Leistungen zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr zahlen musst. Die Höhe der Zulage selbst ändert sich nicht.

Beachte jedoch: Dieses Regime gilt nur in bestimmten Sektoren, für spezifische Tätigkeiten innerhalb deines Unternehmens und ausschließlich für neue Arbeitnehmer.
Im Folgenden erläutern wir diese drei Bedingungen näher.

Welche Sektoren? Vertrieb und verwandte Sektoren einschließlich elektronischem Handel

Es handelt sich neben Bpost um Unternehmen aus dem Privatsektor, die zu einem der folgenden (Teil-)paritätischen Ausschüsse gehören:

  • Das zusätzliche paritätische Ausschuss für die Arbeiter Nr. 100
  • Der paritätische Ausschuss für den Handel mit Lebensmitteln Nr. 119
  • Der paritätische Unterausschuss für den Holzhandel Nr. 125.03
  • Der paritätische Ausschuss für den Handel mit Brennstoffen Nr. 127
  • Der paritätische Unterausschuss für den Straßentransport und die Logistik im Auftrag Dritter Nr. 140.03
  • Der paritätische Unterausschuss für die Elektroinstallation und -verteilung Nr. 149.01
  • Der paritätische Unterausschuss für den Metallhandel Nr. 149.04
  • Das zusätzliche paritätische Ausschuss für die Angestellten Nr. 200
  • Der paritätische Ausschuss für den selbstständigen Einzelhandel Nr. 201
  • Der paritätische Ausschuss für die Angestellten im Einzelhandel mit Lebensmitteln Nr. 202
  • Der paritätische Unterausschuss für mittelgroße Lebensmittelunternehmen Nr. 202.01
  • Der paritätische Ausschuss für die Angestellten im internationalen Handel, Transport und Logistik Nr. 226
  • Der paritätische Ausschuss für große Einzelhandelsgeschäfte Nr. 311
  • Der paritätische Ausschuss für Warenhäuser Nr. 312

Nur für spezifische Tätigkeiten

Es reicht nicht aus, nur einem der oben genannten paritätischen Ausschüsse anzugehören. Dein Unternehmen muss auch eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:

  • Einzelhandel: dies ist die übliche Herstellung oder der Einkauf und Weiterverkauf von Waren unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Verbraucher, an Privatpersonen, vorausgesetzt, dass dies ganz oder teilweise online erfolgt. Ein gesichertes Online-Zahlungssystem oder eine Vorauszahlung sind jedoch nicht erforderlich.
  • Zeitungs-, Nacht- und Tankstellenshops, ohne dass Online-Verkauf erforderlich ist.
  • Großhandel: darunter versteht man den Einkauf und Verkauf von Waren, entweder an Händler, die die Waren ihrerseits weiterverkaufen, oder an berufliche Nutzer, also an natürliche oder juristische Personen, die diese Waren im Rahmen ihres Berufs oder ihrer Tätigkeit verwenden.
  • Logistische Tätigkeiten im Auftrag Dritter: dies sind der Empfang, die Lagerung, das Wiegen, die Verpackung, die Etikettierung, die Auftragsvorbereitung, die Bestandsverwaltung oder der Versand von Rohstoffen, Waren oder Produkten in den verschiedenen Stadien ihres wirtschaftlichen Zyklus, ohne dass neue halbfertige oder fertige Rohstoffe, Waren oder Produkte hergestellt werden.
  • Elektronischer Handel: der Handel, der zum Klein- und Großhandel wie oben beschrieben gehört und über das Internet abgewickelt wird.

Nur für neue Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Juni 2026 beginnen, darfst du die Nachtzulage auf die Stunden zwischen 23:00 und 6:00 Uhr beschränken.

Arbeitnehmer, die vor dem 1. Juni 2026 bereits beschäftigt waren (ein Arbeitstag zwischen 1. Juni 2025 und 31. Mai 2026 genügt), behalten ihr Recht auf die Nachtzulage von 20:00 bis 6:00 Uhr. Das bleibt so, auch wenn sie erst ab dem 1. Juni in eine Nachtschicht wechseln. Leiharbeitnehmer zählen als reguläre Arbeitnehmer.

Möchtest du die Zulage für diese bestehenden Arbeitnehmer dennoch auf 23:00–6:00 Uhr beschränken, ist dies nur in einer außergewöhnlichen Situation möglich:

  • Du musst wirtschaftliche Gründe nachweisen können (z.B. finanzielle Schwierigkeiten),
  • Es muss eine kollektive Vereinbarung mit deinen Arbeitnehmern geschlossen werden,
  • Und der paritätische Ausschuss muss vorher um Beratung gebeten werden.

Wie führe ich Nachtarbeit künftig ein?

Andere Sektoren als der Vertrieb

Ab Inkrafttreten der neuen Regelung kannst du Nachtarbeit auf zwei Arten einführen:

  1. Durch eine Anpassung der Arbeitsordnung nach dem gewöhnlichen Änderungsverfahren.
    Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen Unternehmen mit oder ohne Gewerkschaftsvertretung.
  2. Durch einen Betriebs-Kollektivvertrag (Betriebs-CAO), abgeschlossen mit allen Gewerkschaften, die im Unternehmen vertreten sind.

Erleichtertes Verfahren zur Anpassung der Arbeitsordnung

In manchen Fällen wird das Verfahren zur Anpassung der Arbeitsordnung für die Einführung von Nachtarbeit erleichtert.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Einigung erzielen, kann die Sozialinspektion während des Schlichtungsverfahrens prüfen, ob die vorgeschlagene Arbeitsregelung rechtmäßig ist (unter Berücksichtigung aller reglementarischen und konventionellen Vorschriften, insbesondere bezüglich Arbeitszeit und korrektem Änderungsverfahren).

Erklärt die Sozialinspektion die Regelung für rechtmäßig, tritt die Änderung der Arbeitsordnung automatisch am achten Tag nach der Mitteilung an den Arbeitgeber und gegebenenfalls den Vorsitzenden des Betriebsrats in Kraft.

Wann gilt die Erleichterung?

  • Arbeitsregelung ohne Nachtleistungen
    (keine Arbeit zwischen 24:00 und 5:00 Uhr)
    erleichtertes Verfahren möglich.
  • Arbeitsregelung mit Nachtleistungen
    (übliche Arbeit zwischen 24:00 und 5:00 Uhr)
    keine Erleichterung: Anpassung über das gewöhnliche Verfahren oder über CAO mit allen Gewerkschaften.

Nachtarbeit: Arbeitsregelung mit Nachtleistungen im Vertriebssektor, verwandten Sektoren und im elektronischen Handel

In diesen Sektoren kannst du die neue Arbeitsregelung durch eine Anpassung der Arbeitsordnung oder durch einen gewöhnlichen Betriebs-CAO einführen, unterzeichnet von einer repräsentativen Gewerkschaft. Bei einer Änderung der Arbeitsordnung gilt auch hier das zuvor beschriebene erleichterte Verfahren, bei dem die Sozialinspektion die Rechtmäßigkeit der Regelung bestätigen kann.

Entscheidest du dich für einen Betriebs-CAO, passt sich die Arbeitsordnung automatisch an, sobald der CAO bei der Kanzlei des FöD BASK hinterlegt wird.

Logistische und unterstützende Dienste im Zusammenhang mit elektronischem Handel

Der Gesetzesentwurf sieht ausdrücklich vor, dass wenn diese Dienste nicht unter die Definition von Vertrieb und verwandten Sektoren fallen, die bestehende Regelung erhalten bleibt. Das bedeutet, dass hier, wie bisher, Nachtarbeit eingeführt werden kann (mit oder ohne Arbeitsregelung mit Nachtleistungen zwischen 24 Uhr und 5 Uhr) durch Abschluss eines gewöhnlichen CAO mit einer repräsentativen Gewerkschaft.

Beispiel: Ein Contactcenter im PC 200, das Helpdesk-Unterstützung für Webshops bietet (ohne eigenen Klein- oder Großhandel und ohne Logistik für Dritte), fällt nicht unter die Definition „Vertrieb und verwandte Sektoren“. Für ein solches Unternehmen gilt die allgemeine Regelung: Nachtarbeit (z.B. zwischen 24 Uhr und 5 Uhr) kann durch einen gewöhnlichen Betriebs-CAO mit einer repräsentativen Gewerkschaft eingeführt werden.

 

Was macht Securex für dich?

Wir verfolgen die Situation genau und halten dich über Lex4You auf dem Laufenden. Wenn du in naher Zukunft Nachtarbeit einführen möchtest, kontaktiere uns bitte unter  myHR@securex.be

Quellen