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Neuer Familienkredit verlängert den Geburtsschurlaub

Der Ministerrat genehmigte am 18. Juli 2026 einen Gesetzesentwurf, der einen Familienkredit für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte einführt. Eltern erhalten nach der Geburt eines Kindes fünf zusätzliche Abwesenheitstage.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Familienkredit: fünf zusätzliche Tage Geburtsurlaub

Die fünf Tage kommen zusätzlich zum bestehenden Geburtsurlaub hinzu. Ihr Arbeitnehmer kann sie entweder am Stück oder verteilt innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes nehmen.

Das Recht steht grundsätzlich dem Vater oder Mitelternteil zu, der wählen kann, das gesamte oder einen Teil davon an die Mutter zu übertragen. Pro Kind besteht nur ein Anspruch auf diese fünf Tage. Können mehrere Personen das Recht ausüben, bestimmen sie untereinander, wer die Tage nimmt.

Bei Mehrlingen wird das Recht pro Kind gewährt: Bei der Geburt von Zwillingen sind es also zehn Tage.

Mehr lesen: „David Clarinval führt einen Familienkredit von 5 Tagen pro Kind ein | David Clarinval“

Was gilt für den bestehenden Geburtsurlaub?

Der bestehende Geburtsurlaub bleibt vorerst unverändert. Ihr Arbeitnehmer hat bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf zwanzig Tage Geburtsurlaub. Diese Tage kann er am Stück oder verteilt innerhalb von vier Monaten ab dem Tag der Geburt nehmen.

Während der ersten drei Tage zahlen Sie als Arbeitgeber den vollen Lohn. Für die folgenden siebzehn Tage erhält Ihr Arbeitnehmer keine Lohnzahlung von Ihnen, sondern eine Entschädigung über die Krankenkasse.

Der Familienkredit ersetzt den Geburtsurlaub also nicht, sondern ergänzt ihn um fünf zusätzliche Urlaubstage, die innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes genommen werden können.

Mehr lesen: „Der Geburtsurlaub“

Wie werden diese Tage vergütet?

Für jeden Tag des Familienkredits erhält der Begünstigte eine Vergütung. Bei Arbeitnehmern und Beamten ist diese an den Bruttolohn gekoppelt, für Selbstständige gilt ein Pauschalbetrag.

Hat Ihr Arbeitnehmer heute schon Anspruch auf diese zusätzlichen Tage?

Nein. Der Ministerrat hat bisher nur einen Entwurf genehmigt. Der Text ist somit noch kein endgültiges Gesetz und kann sich noch ändern. Ihr Arbeitnehmer kann die fünf zusätzlichen Tage daher heute noch nicht auf Grundlage dieses Entwurfs geltend machen.
Die Beträge und die praktischen Modalitäten müssen noch durch königlichen Erlass festgelegt werden.

Wann tritt die Maßnahme in Kraft?

Das Gesetz tritt an einem noch festzulegenden Datum im Jahr 2026 in Kraft. Für Kinder, die vor diesem Datum im Jahr 2026 geboren werden, sieht die Regierung eine Übergangsregelung vor. Die konkreten Bedingungen und Modalitäten müssen noch ausgearbeitet werden.

Was tut Securex für Sie?

Wir verfolgen diese Materie weiterhin für Sie. Sobald der Familienkredit endgültig ist, erfahren Sie es auf Lex4You.

Quelle