Was sind die Regeln im Falle einer Kumulation mit einem Betriebsrestaurant?
Als Arbeitgeber können Sie mit Situationen konfrontiert werden, in denen ein Arbeitnehmer sowohl von einem Mittagessen in einem Betriebsrestaurant als auch von Mahlzeitenschecks profitiert.
Diese Kumulation ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch streng geregelt, um zu vermeiden, dass dasselbe Mittagessen doppelt finanziert wird.
Die Analyse erfolgt essen für essen und basiert auf zwei Schlüsselbegriffen: dem normalen Mittagessen und dem Selbstkostenpreis.
- Ein normales Mittagessen ist eine vollständige Mahlzeit (Vorspeise oder Suppe, Hauptgericht, Dessert und Getränk)
- Der Selbstkostenpreis entspricht den tatsächlichen Kosten des Mittagessens für Sie, den Arbeitgeber
Welche Rolle spielt der Selbstkostenpreis?
Die Behandlung der Kumulation hängt vom Preis ab, zu dem das Mittagessen in Ihrem Betriebsrestaurant verkauft wird.
Wenn das Mittagessen unter dem Selbstkostenpreis verkauft wird
In diesem Fall subventionieren Sie bereits das Mittagessen.
Wenn Sie zusätzlich einen Mahlzeitenscheck für dasselbe Mittagessen gewähren, wird der Mahlzeitenscheck grundsätzlich als Vergütung betrachtet (unterliegt der ONSS und der Steuer).
Wenn das Mittagessen zum Selbstkostenpreis oder zu einem höheren Preis verkauft wird
Die Kumulation zwischen Betriebsrestaurant und Mahlzeitenschecks wird akzeptiert. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer sein Mittagessen bar oder mit einem Mahlzeitenscheck bezahlen, und es gibt keinen doppelten Vorteil.
Wenn der Preis des Mittagessens unter dem Wert des Mahlzeitenschecks liegt, ist eine Rückerstattung von Wechselgeld zulässig, vorausgesetzt, dies bleibt eine Ausnahme.
Welche Referenzbeträge müssen Sie beachten?
Für die Kumulation zwischen Mahlzeitenschecks und Betriebsrestaurant wird der Referenz-Selbstkostenpreis auf 6,91 Euro festgelegt.
Allerdings wird ab dem 1er Januar 2026 der maximale Nennwert der Mahlzeitenschecks von 8,00 Euro auf 10,00 Euro steigen, und der maximale Arbeitgeberbeitrag wird von 6,91 Euro auf 8,91 Euro erhöht.
Für die Kumulation der Mahlzeitenschecks und eines Betriebsrestaurants wird der Selbstkostenpreis eines Mittagessens im Betriebsrestaurant nicht steigen und bleibt für den Zeitraum zwischen dem 1er Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 auf 6,91 EUR festgelegt. Ab dem 1er Januar 2027 wird dieser Betrag auf 8,91 Euro angehoben.
Was tut Securex für Sie?
Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Fragen zur Kumulation zwischen den Mahlzeitenschecks und dem Genuss eines Mittagessens in einem Betriebsrestaurant zögern Sie nicht, Ihren Rechtsberater per E-Mail unter myHR@securex.be zu kontaktieren.