Wie wurde das Übereinkommen abgeschlossen?
In Flandern wurde der Preis der Dienstleistungsschecks um einen Euro erhöht für die Kunden seit 2025. In Wallonien war diese Erhöhung bereits im letzten Jahr erfolgt. Die verschiedenen Regierungen wünschten, dass diese Preiserhöhung auch eine Lohnerhöhung für die über die Dienstleistungsschecks bezahlten Arbeiter ermöglicht.
Die Umsetzung dieser Lohnerhöhung verlief jedoch nicht ohne Schwierigkeiten. Erst vor einer Woche haben die Sozialpartner schließlich ein Protokoll über diese Erhöhung abgeschlossen. Der Stundenlohn wird ab dem 1. März 2025 um 0,77 Euro brutto erhöht.
Momentan gilt dieses Übereinkommen nur für die Arbeiter, die bei Kunden in Flandern oder in Wallonien im Rahmen der Dienstleistungsschecks aktiv sind.
Die Lohnerhöhung wird ab dem 1. März 2025 angewendet, muss jedoch noch durch einen Kollektivvertrag (CCT) offiziell gemacht werden. Solange dies nicht der Fall ist, ist die Erhöhung nicht verbindlich.
Was sieht das Protokoll vor?
Die Erhöhung von 0,77 Euro brutto pro Stunde betrifft die Haushaltshilfen, die der CP 322.01 bei Kunden in Flandern und in Wallonien aktiv sind. Sie haben ab dem 1. März 2025 Anspruch darauf. Diese Erhöhung wird jedoch in zwei Phasen umgesetzt:
Erste Phase: vom 1. März bis 30. Juni 2025
Für die in diesen vier Monaten geleisteten Stunden erhalten die Haushaltshilfen eine einmalige Nachholprämie. Diese Prämie wird im September 2025 ausgezahlt. Grundsätzlich entspricht der Bruttobetrag der Prämie 0,77 Euro x der Anzahl der geleisteten Stunden in diesem Zeitraum.
Zweite Phase: ab Juli 2025
Ab Juli 2025 werden die Tarife und die tatsächlichen Löhne der betroffenen Haushaltshilfen um 0,77 Euro brutto pro Stunde erhöht.
Derzeit ist diese Erhöhung noch nicht offiziell. Damit sie es wird, muss ein Kollektivvertrag (CCT) abgeschlossen werden. Es gibt daher keine Verpflichtung zur Vorfinanzierung dieser Erhöhung.
Und die Haushaltshilfen, die in Brüssel aktiv sind?
Da es derzeit noch keine Brüsseler Regierung gibt, gilt das Protokoll noch nicht für die Haushaltshilfen, die bei Kunden in der Region Brüssel-Hauptstadt arbeiten. Sobald eine Regierung im Amt ist, sollte das Übereinkommen auch für diese Arbeiter gelten.
Was tut Securex für Sie?
Momentan ist die Lohnerhöhung noch nicht offiziell. Als Arbeitgeber sind Sie daher noch nicht verpflichtet, sie anzuwenden. Sobald neue Informationen verfügbar sind, finden Sie diese auf Lex4You.
Als Arbeitgeber können Sie auch entscheiden, die Lohnerhöhung bereits ab Juli 2025 anzuwenden. Möchten Sie dies tun? Kontaktieren Sie dann Ihren Securex Kundenberater unter MyHR@securex.be. Ihr Kundenberater wird sich darum kümmern.
Haben Sie weitere Fragen zur Beschäftigung von Haushaltshilfen?
Kontaktieren Sie Ihren Securex Rechtsberater unter MyHR@securex.be.
Quelle