Was ändert sich?
Seit 2022 gilt in Belgien eine gelockerte Regelung bezüglich des ärztlichen Attests für kurze Krankheitszeiten. Arbeitnehmer dürfen maximal dreimal pro Kalenderjahr an jeweils einem Tag wegen Krankheit abwesend sein, ohne ein ärztliches Attest vorlegen zu müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über die Abwesenheit benachrichtigt.
Ab dem 1. Januar 2026 wird diese Regelung wieder etwas verschärft. Arbeitnehmer können nun nur noch zweimal pro Jahr an jeweils einem Tag ohne Krankheitsattest abwesend sein. Beim dritten Mal Krankheit an einem Tag ist künftig wieder ein offizielles ärztliches Attest erforderlich.
Konkret bedeutet dies, dass jemand, der beispielsweise bereits zweimal im Jahr an einem Tag krank war ohne Attest, bei einer weiteren kurzen Abwesenheit dennoch zum Hausarzt gehen muss, um ein Krankheitsattest zu erhalten.
Lokale Verwaltungen
Diese Bestimmung gilt auch für die lokalen Verwaltungen und ihre vertraglichen Arbeitnehmer. Die Verwaltung kann dieselben Regeln auch auf statutäre Mitarbeiter anwenden, sofern dies in der lokalen Rechtspositionsregelung klargestellt ist. Wenn die Verwaltung in ihrer lokalen Rechtspositionsregelung festgelegt hat, dass Mitarbeiter dreimal ohne Attest abwesend sein dürfen, muss die Verwaltung diese Regelung zunächst an die neue Bestimmung anpassen. Ein Arbeitgeber darf jedoch immer großzügiger sein und die Anzahl der Abwesenheiten ohne Attest beibehalten.
Bundesbeamte
Seit dem 4. Juli 2026 wurden die Regeln auch für Bundesbeamte verschärft: Die maximale Anzahl der Tage, an denen sie wegen Krankheit ohne Attest abwesend sein können, wurde von drei auf zweimal pro Jahr reduziert.
Was kann Securex für Sie tun?
Securex unterstützt lokale Verwaltungen bei der korrekten Anwendung der neuen Regeln bezüglich des Krankheitsattests. Wir helfen Ihnen unter anderem bei der Analyse und gegebenenfalls Anpassung der lokalen Rechtspositionsregelung sowie bei der klaren Kommunikation an Mitarbeiter und führendes Personal.