Sind diese Maßnahmen bereits offiziell?
Noch nicht. In diesem Artikel besprechen wir einen Gesetzesentwurf. Der Text muss noch verschiedene Schritte durchlaufen, wie die Genehmigung durch das Parlament und die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt. Bis dahin können noch Änderungen erfolgen, und die Maßnahmen sind noch nicht rechtlich bindend. Über Lex4You halten wir dich über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.
Eine praktische Übersicht
Dieser Artikel behandelt folgende Maßnahmen:
- Steuerfreibetrag
- Zuschlag auf den Steuerfreibetrag für Kinder zu Lasten
- Abbau des Ehegattensplittings
- Urheberrechte erneut für die IT-Branche
- Übermäßige Vorteile jeglicher Art werden bestraft
- Überstunden steuerlich begünstigt: 180 Stunden werden dauerhaft gemacht
- Doktorandenstipendiaten
- Weitere Maßnahmen
Steuerfreibetrag
Der Steuerfreibetrag wird zwischen 2027 und 2030 schrittweise erhöht (von 10.910 Euro auf ca. 15.300 Euro indexiert). Das bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens nicht mehr besteuert wird, was ein höheres Nettogehalt zur Folge hat.
Diese Erhöhung gilt nur für diejenigen, die Einkünfte aus Berufstätigkeit haben.
Rentner und Leistungsberechtigte werden durch eine geringere Steuerermäßigung kompensiert.
Zuschlag auf den Steuerfreibetrag für Kinder zu Lasten
Es wird eine Erhöhung des Steuerfreibetrags für Kinder zu Lasten eingeführt, insbesondere für Familien mit einem Kind. Dies wird in vier Schritten geschehen, verteilt über die Veranlagungsjahre 2027 bis 2030.
Nur 'echte' alleinerziehende Eltern erhalten zudem ab 2030 den zusätzlichen Zuschlag für Alleinstehende.
Die Indexierung der Zuschläge auf den Steuerfreibetrag wird schließlich bis 2030 eingefroren.
Abbau des Ehegattensplittings
Das Ehegattensplitting wird ab dem Veranlagungsjahr 2027 schrittweise abgebaut, mit dem Ziel einer Halbierung des Vorteils nach vier Jahren.
Für Rentner ist ein Auslaufmodell vorgesehen.
Das Ehegattensplitting ist eine steuerliche Maßnahme, die darauf abzielt, die Steuerlast für Paare zu verringern, bei denen ein Partner wenig oder kein Einkommen hat. Das Mechanismus sorgt dafür, dass 30% des Einkommens des verdienenden Partners steuerlich dem Partner mit wenig oder keinem Einkommen zugerechnet werden.
Die oben genannten Maßnahmen werden sich auf die Lohnsteuer auswirken.
Urheberrechte erneut für die IT-Branche
Das steuerliche Begünstigungsregime für Urheberrechte wird ab dem Einkommensjahr 2026 wieder für Autoren von Computerprogrammen geöffnet, unter strengen Bedingungen.
Seit 2024 konnten sie aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts keinen Anspruch mehr auf die Maßnahme erheben.
Übermäßige Vorteile jeglicher Art werden bestraft
Ab dem Einkommensjahr 2026 darf die Gesamtheit der pauschal geschätzten Vorteile jeglicher Art nicht mehr als 20% der zugewiesenen Vergütungen betragen.
Es handelt sich unter anderem um Vorteile wie Dienstwagen, zinslose Darlehen und Unterbringung.
Die Bewertung dieser 20%-Regel erfolgt nicht auf individueller Ebene, sondern global pro Kategorie einerseits für die Arbeitnehmer und andererseits für die Unternehmensleiter.
Wird diese Grenze überschritten? Dann wird eine separate Besteuerung von 7,5% auf den übermäßigen Teil vorgesehen und in bestimmten Fällen zum Verlust des ermäßigten Satzes von 20% in der Körperschaftsteuer führen.
Überstunden steuerlich begünstigt: 180 Stunden werden dauerhaft gemacht
Die Steuerermäßigung und die Befreiung von der Lohnsteuer für Überstunden mit Zuschlag werden dauerhaft für 180 Stunden pro Jahr. Diese Maßnahme gilt auch für Zeitarbeitskräfte und in allen Sektoren (mit Ausnahme der Gastronomie).
Mehr lesen: "Steuerermäßigung Überstunden: das allgemeine Prinzip"
Derzeit gilt die erhöhte Obergrenze von 180 Stunden nur als vorübergehende Regelung, die Ende dieses Jahres ausläuft.
Doktorandenstipendiaten
Der Gesetzesentwurf sieht spezifische Regelungen für Doktorandenstipendien vor. So zählen diese ab dem Veranlagungsjahr 2026 als Existenzmittel für Personen zu Lasten und werden Doktorandenstipendiaten künftig steuerlich als 'Alleinstehende' behandelt.
Durch diese Maßnahmen werden Doktorandenstipendiaten oft nicht mehr steuerlich zu Lasten sein und genießen weniger steuerliche Vorteile.
Weitere Maßnahmen
Schließlich werden auch Änderungen an folgenden steuerlichen Regelungen vorgenommen:
- Mindestvergütung kleiner Gesellschaften: die erforderliche Mindestvergütung für den ermäßigten Satz steigt ab dem Einkommensjahr 2026 auf 50.000 Euro (indexiert)
- Junge Sportler: das Mindestalter für den ermäßigten Satz auf die Vergütung junger Sportler wird von 16 auf 15 Jahre gesenkt
- Essensgutscheine: der Höchstbetrag des Arbeitgeberbeitrags steigt ab dem Einkommensjahr 2026 um 2 Euro, und die steuerliche Absetzbarkeit wird erweitert
- Vorauszahlungen: Selbstständige sind ab dem Einkommensjahr 2026 nicht mehr verpflichtet, Vorauszahlungen zu leisten (und riskieren somit keine Steuererhöhung mehr), können jedoch eine Bonifikation erhalten. Für Unternehmensleiter bleibt die Verpflichtung bestehen, mit einer zusätzlichen (fünften) Periode für Vorauszahlungen
- Besonderer Beitrag zur sozialen Sicherheit: die Berechnung erfolgt künftig individuell (nicht mehr pro Familie) und die niedrigste Stufe wird erhöht, der Satz gesenkt
- Steuerliche Arbeitsbonus: der Prozentsatz steigt, wodurch der Bruttomindestlohn bis zum Einkommensjahr 2029 vollständig netto wird
- Zusätzliche Einkünfte von Rentnern: Rentner, die arbeiten (nicht über Flexijobs), werden ab 2027 mit einem einheitlichen Satz von 33% auf ihr Gehalt besteuert. Dies gilt nicht für Selbstständige oder Unternehmensleiter
- Existenzminimum wird besteuert: das Existenzminimum wird ab 2026 als Ersatz-Einkommen besteuert, mit einer Übergangsregelung für Familien mit Kindern zu Lasten
- Steuerermäßigung für Renten und Arbeitslosengeld: die Steuerermäßigung für Arbeitslosengeld wird ab 2027 erheblich gesenkt und entfällt vollständig ab 2030. Für Renten wird die Ermäßigung für höhere Einkünfte abgebaut.
Was tut Securex für dich?
Die oben genannten Maßnahmen sind noch nicht offiziell. Wir verfolgen die Situation genau und halten dich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Quelle
- Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Regierungsabkommens