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Freiwilligenarbeit: Die Beträge für 2026 sind bekannt

Diese Beträge sind pauschal und werden nicht als steuerlich absetzbare Einkünfte oder Lohn betrachtet. Sie gelten als Rückerstattung von Kosten. Daher sind auf diese Vergütungen keine Sozialbeiträge oder Kapitalertragsteuer zu zahlen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was sind die Beträge für 2026?

Für das Einkommensjahr 2026 (Steuerjahr 2027) gelten die folgenden Obergrenzen:

  • Die Tagesvergütung darf nicht mehr als 44,02 Euro betragen
  • Die Jahresvergütung darf 1.760,83 Euro nicht überschreiten

Was passiert im Falle einer Überschreitung?

Wenn eine der Grenzen überschritten wird, wird die gesamte Vergütung als Lohn und somit als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet. Dies ist nicht der Fall, wenn der Freiwillige nachweisen kann, dass es sich tatsächlich um eine Rückerstattung von Kosten handelt, die er im Auftrag des Vereins getragen hat.

Die erhöhte Obergrenze

Die Jahresvergütung für die Kosten wird für die folgenden Kategorien von Freiwilligen erhöht:

  • Sporttrainer, Sportlehrer, Sportcoaches, Jugend-Sportkoordinatoren, Sport-Schiedsrichter, Jurymitglieder, Stewards, Platzwarte, Materialmeister, Signalgeber bei Sportveranstaltungen
  • Die Nachtpflege, d.h. das Einschlafen, sowie die Tagespflege bei hilfsbedürftigen Personen gemäß den Bedingungen und Qualitätskriterien, die jede Gemeinde festlegt
  • Der nicht dringende liegende Krankentransport

Für diese beträgt die erhöhte Jahresobergrenze im Jahr 2026: 3.233,91 Euro.

Reisekosten über Pauschale

Zusätzlich zu diesen pauschalen Beträgen darfst du den Freiwilligen zusätzlich eine Vergütung für tatsächlich angefallene Reisekosten mit dem eigenen Fahrzeug zahlen. Hier beträgt das jährliche Maximum: 2.000 km × 0,4326 Euro/km (Betrag pro Kilometer für den Zeitraum 01/01/2026 - 31/03/2026).

Wenn sich dein Freiwilliger mit dem Fahrrad bewegt, darf er eine zusätzliche Vergütung von 0,37 Euro/km erhalten.

Hier kannst du mehr über den Status und die Vergütungen für Freiwillige in unserem Themendossier lesen

Quelle: