Was sind die Beträge für 2026?
Für das Einkommensjahr 2026 (Steuerjahr 2027) gelten die folgenden Obergrenzen:
- Die Tagesvergütung darf nicht mehr als 44,02 Euro betragen
- Die Jahresvergütung darf 1.760,83 Euro nicht überschreiten
Was passiert im Falle einer Überschreitung?
Wenn eine der Grenzen überschritten wird, wird die gesamte Vergütung als Lohn und somit als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet. Dies ist nicht der Fall, wenn der Freiwillige nachweisen kann, dass es sich tatsächlich um eine Rückerstattung von Kosten handelt, die er im Auftrag des Vereins getragen hat.
Die erhöhte Obergrenze
Die Jahresvergütung für die Kosten wird für die folgenden Kategorien von Freiwilligen erhöht:
- Sporttrainer, Sportlehrer, Sportcoaches, Jugend-Sportkoordinatoren, Sport-Schiedsrichter, Jurymitglieder, Stewards, Platzwarte, Materialmeister, Signalgeber bei Sportveranstaltungen
- Die Nachtpflege, d.h. das Einschlafen, sowie die Tagespflege bei hilfsbedürftigen Personen gemäß den Bedingungen und Qualitätskriterien, die jede Gemeinde festlegt
- Der nicht dringende liegende Krankentransport
Für diese beträgt die erhöhte Jahresobergrenze im Jahr 2026: 3.233,91 Euro.
Reisekosten über Pauschale
Zusätzlich zu diesen pauschalen Beträgen darfst du den Freiwilligen zusätzlich eine Vergütung für tatsächlich angefallene Reisekosten mit dem eigenen Fahrzeug zahlen. Hier beträgt das jährliche Maximum: 2.000 km × 0,4326 Euro/km (Betrag pro Kilometer für den Zeitraum 01/01/2026 - 31/03/2026).
Wenn sich dein Freiwilliger mit dem Fahrrad bewegt, darf er eine zusätzliche Vergütung von 0,37 Euro/km erhalten.
Quelle: