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Ein Übereinkommen PA 124 Bau

Die Sozialpartner des paritätischen Ausschusses (PA) 124 haben kürzlich ein Übereinkommen über die Lohn- und Arbeitsbedingungen für den Zeitraum 2025-2026 erzielt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vereinbarungen getroffen wurden.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was sind die Hauptpunkte dieses Übereinkommens?

  • Ab dem 1. April 2026 werden Essensgutscheine in Höhe von 2,59 Euro eingeführt (1,09 Euro Arbeitnehmerbeitrag und 1,50 Euro Arbeitgeberbeitrag). Für Arbeitgeber, die bereits Essensgutscheine gewähren, wird der bestehende Betrag um 1,50 Euro erhöht.
    Darüber hinaus wird im Laufe des Jahres 2026 ein weiterer Betrag von 0,50 Euro zu einem später noch zu bestimmenden Zeitpunkt hinzukommen.
     
  • Die sektoralen Öko-Gutscheine im Wert von 115 Euro pro Jahr werden abgeschafft.
     
  • Es wird ein spezifischer Studententarif eingeführt.
     
  • Der Arbeitgeberbeitrag zum Sektorfonds (Constructiv) wird bei der Einstellung von Neuankömmlingen im Bauwesen gesenkt. Zudem werden Vereinbarungen getroffen, um ein Übereinkommen über das strukturelle finanzielle Gleichgewicht von Constructiv zu erreichen.
     
  • Die Fahrradentschädigung wird am 1. Oktober 2026 auf 0,32 Euro pro Kilometer erhöht.
     
  • Der Kollektivvertrag SWT für ältere Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Problemen wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
     
  • Auch die Kollektivverträge für Landebahnen, die eine Reduzierung um 1/5 oder Teilzeit ab 55 Jahren vorsehen, werden bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
     
  • Es werden Vereinbarungen über die zukünftige Beschäftigung von Flexi-Jobs im Bauwesen getroffen. Pensionierte Bauarbeiter dürfen Flexi-Jobs in allen Funktionen ausüben, während andere Personen Flexi-Jobs nur in Funktionen ausüben dürfen, für die keine Grundsicherheitsausbildung erforderlich ist.
     
  • Das Übereinkommen stärkt die bestehenden Initiativen zur Ausbildung und Weiterbildung, unter anderem durch eine verpflichtende Auffrischung der Grundsicherheitsausbildung, spätestens zehn Jahre nach deren Absolvierung. Der bestehende Kollektivvertrag bezüglich des individuellen Ausbildungsrechts wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
     
  • Es werden Vereinbarungen über das Wohlbefinden getroffen, insbesondere hinsichtlich Haut- und muskuloskelettalen Erkrankungen, sowie über die Sicherheit, insbesondere bei Straßenarbeiten.
     
  • Der bestehende Kollektivvertrag für Outplacement wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
     

Was tut Securex für dich?

Hast du noch Fragen zu diesem Übereinkommen? Zögere nicht, deinen Rechtsberater zu kontaktieren unter myHR@securex.be

Quelle