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Dienstreisen ins Ausland: Neue Entschädigungen ab dem 1. August 2025

Ab dem 1. August 2025 gelten neue Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Diese ersetzen die seit Februar 2023 gültigen Beträge. Unter bestimmten Bedingungen sind die Zahlungen dieser Entschädigungen an Ihre Arbeitnehmer von Steuervorabzug und Sozialbeiträgen befreit.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Arbeitgeberkosten

Die Lohnarbeiter und Geschäftsführer, die auf Ihre Anfrage hin für die Arbeit ins Ausland reisen, müssen oft zusätzliche Kosten für Essen, Trinken, die lokale U-Bahn usw. tragen. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten als Arbeitgeber. Das bedeutet, dass ihre Erstattung grundsätzlich nicht als Entlohnung betrachtet wird.

Sie können die tatsächlichen Kosten auf der Grundlage von Spesenabrechnungen erstatten, aber Sie können sich auch auf die Pauschalen stützen, die das SPF Auswärtige Angelegenheiten seinen Beamten gewährt, die für die Arbeit ins Ausland reisen. Diese Pauschalen werden tatsächlich auch im privaten Sektor anerkannt.

Wenn Sie sich für eine Pauschalentschädigung entscheiden und bestimmte Bedingungen einhalten, ist diese Erstattung von Sozialbeiträgen und Steuervorabzug befreit. Aus sozialer und steuerlicher Sicht werden diese Pauschalentschädigungen tatsächlich als Arbeitgeberkosten (ernsthafte Normen) betrachtet.

Mehr Infos: „Dienstreisen ins Ausland: alles, was Sie wissen müssen“

Neue Pauschalen ab dem 1. August 2025

Als Arbeitgeber haben Sie die Wahl zwischen zwei täglichen Pauschalbeträgen:

  • Entweder wenden Sie die allgemeine Pauschale von 37,18 Euro pro Tag an, unabhängig vom Reiseland
  • Oder Sie wenden die tägliche Pauschalentschädigung der Länderliste an, die von Land zu Land variiert.

Eine neue Liste von Pauschalbeträgen für Dienstreisen ins Ausland wurde am 1er August 2025 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Diese Liste finden Sie in den Downloads auf dieser Seite.

Die neuen Beträge der Länderliste sind ab dem 1. August 2025 anwendbar. Sie können jedoch auch für bereits genehmigte, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführte Aufenthalte verwendet werden, sofern sie vorteilhafter für den Lohnarbeiter oder Geschäftsführer sind.

Der Betrag von 37,18 Euro pro Tag, der bereits vor dem 1er August 2025 galt, bleibt unverändert.

Gut zu wissen

Sie können die Pauschalen, die vor dem 1. August 2025 in Kraft waren, jederzeit in unserem Artikel vom 11. Juli 2025 einsehen.

Was tut Securex für Sie?

Haben Sie eine Frage zur Erstattung der während Dienstreisen ins Ausland entstandenen Kosten? Kontaktieren Sie Ihren Securex Rechtsberater unter folgender Adresse: myHR@securex.be. Er hilft Ihnen gerne weiter.

Fragen Sie sich, ob die Kostenerstattungen in Ihrem Unternehmen aus rechtlicher Sicht in Ordnung sind? Setzen Sie auf Sicherheit und lassen Sie ein Audit von Securex Consulting durchführen. Senden Sie eine E-Mail an consultinglegal@securex.be und wir geben Ihnen gerne weitere Informationen.

Quelle