Was sagt die Arbeitszeitrichtlinie?
Die Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) ist ein europäisches Gesetz, das Mindeststandards für die Organisation der Arbeitszeit festlegt, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Sie legt unter anderem Regeln für maximale Arbeitszeiten, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, Pausen, Nachtarbeit und Jahresurlaub fest.
Was sagt diese Richtlinie zur Zeiterfassung?
Die Richtlinie enthält keine ausdrückliche Verpflichtung zur Zeiterfassung, verlangt jedoch von den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Ruhe- und Arbeitszeitbestimmungen zu gewährleisten. Das Gericht hat jedoch in zwei Urteilen klargestellt, dass ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System erforderlich ist.
Was sagt der Gerichtshof?
Im CCOO-Urteil vom 14. Mai 2019 entschied der Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System einführen müssen, um die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers zu erfassen. Dies ist notwendig, um die maximalen Arbeitszeiten und die minimalen Ruhezeiten, wie sie in der Richtlinie vorgesehen sind, wirksam durchzusetzen.
Dieses Prinzip wurde im Loredas-Urteil vom 19. Dezember 2024 erneut bekräftigt. Der Gerichtshof stellt in diesem Urteil fest, dass diese Erfassungspflicht für alle Arbeitnehmer gilt, ohne Ausnahme, also auch für beispielsweise Haushaltshilfen. Die Mitgliedstaaten können für spezifische Sektoren abweichende Modalitäten vorsehen, solange das System objektiv, zuverlässig und zugänglich bleibt.
Was bedeutet das für Belgien?
Durch dieses Urteil haben die meisten europäischen Länder eine gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeiterfassung eingeführt, während Belgien dies bisher noch nicht getan hat. Um die Regeln aus der Richtlinie und die Urteile des Gerichtshofs einzuhalten, wird nun auch in Belgien eine verpflichtende Zeiterfassung eingeführt. Im Gutachten 2462 des Nationalen Arbeitsrates über unter anderem die Ausweitung der freiwilligen Überstunden wurde das Fehlen eines Zeiterfassungssystems erneut von den Arbeitnehmerorganisationen angesprochen. Die Regierung hat von diesem Gutachten Kenntnis genommen und beschlossen, die Erfassung der Arbeitszeit verpflichtend zu machen.
Zeiterfassung in welcher Form?
Wie diese Erfassung konkret umgesetzt werden muss, ist noch unklar. Das einzige, was wir wissen, ist, dass es ein objektives, zuverlässiges und flexibles System sein muss, um die Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers zu erfassen.
Was tut Securex für dich?
Securex wird dich selbstverständlich unterstützen, das passende Zeiterfassungstool für dein Unternehmen zu finden. Sobald es mehr Klarheit über den Inhalt dieser Verpflichtung gibt, werden wir darauf zurückkommen.