Die Verlängerung der Überstunden zur Ankurbelung und die Nutzung der 180 steuerlich begünstigten Überstunden
Die Regierung plant, die Anzahl der Überstunden zur Ankurbelung zu erweitern und die Anzahl der steuerlich begünstigten Überstunden endgültig auf 180 Stunden festzulegen. Da die Verhandlungen darüber länger dauerten als erwartet, wurden die aktuellen Maßnahmen vorläufig bis Ende 2025 verlängert. Diese Verlängerung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Es bleibt jedoch die Absicht, das System der Überstunden zur Ankurbelung weiter auszubauen. Die Regierung möchte auch weiterhin die Anzahl der steuerlich begünstigten Überstunden endgültig auf 180 Stunden festlegen. Die Gespräche darüber werden im Herbst im Parlament wieder aufgenommen.
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Pflegeeltern können jetzt auch Elternurlaub nehmen
Im Programmgesetz ist vorgesehen, dass Pflegeeltern ab dem 1. Juli 2025 auch traditionellen Elternurlaub nehmen können. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel vom 3. Juni.
Keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf das Gehalt, das eine bestimmte Obergrenze überschreitet
Im Programmgesetz wird auch festgelegt, dass Sie als Arbeitgeber keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ab dem 1. Juli 2025 auf den Teil des Gehalts zahlen müssen, der eine bestimmte Obergrenze auf Quartalsbasis überschreitet. Ihre Arbeitnehmer zahlen jedoch die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge von 13,07%.
Wie hoch diese Quartalsobergrenze ist, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir warten noch auf einen königlichen Erlass. Es dürfte sich jedoch um einen Betrag von 85.000 Euro auf Quartalsbasis handeln. Sobald alle Details zu dieser Maßnahme bekannt sind, erfahren Sie mehr darüber auf Lex4You.
Was tut Securex für Sie?
Haben Sie Fragen zu den arbeitsrechtlichen Maßnahmen aus dem Programmgesetz? Dann hilft Ihnen der Securex Rechtsberater gerne weiter unter myHR@securex.be.
Quelle
- Programmgesetz vom 18. Juli 2025, Belgisches Staatsblatt vom 29. Juli 2025