Die zweite Quartalszahlung für deine Vorauszahlungen muss spätestens am 10. Juli 2026 erfolgen. Da zwischen der Zahlungsanweisung und deren Ausführung immer einige Werktage vergehen können, solltest du am besten nicht bis zum letzten Tag warten, um die Zahlung vorzunehmen.
Leistest du keine Vorauszahlungen, läufst du das Risiko, eine Steuererhöhung zahlen zu müssen.
Existenzgründer können hingegen sogar eine Steuerminderung (Bonus) erhalten, wenn sie Vorauszahlungen leisten.
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Abschaffung der Erhöhung für selbstständige natürliche Personen
Ein Gesetzentwurf zur Reform der Einkommensteuer sieht vor, dass Selbstständige ab dem Einkommensjahr 2026 nicht mehr verpflichtet sein werden, Vorauszahlungen zu leisten (und somit kein Steuerzuschlag mehr droht), aber eine Bonuszahlung erhalten können. Für Geschäftsführer bleibt die Verpflichtung bestehen, mit einer zusätzlichen (fünften) Periode für die Vorauszahlungen.
Quellen