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Definitives Ende für das SWT (die frühere Frühpension).

Es sei denn, es handelt sich um einige behinderte Personen oder schwerkranke Arbeitnehmer.

Die meisten SWT-Tarifverträge liefen am 30. Juni 2025 aus und wurden nicht verlängert. Der Tarifvertrag Nr. 17 bleibt jedoch in Kraft. Die Sozialpartner haben ein Übereinkommen zur Änderung dieses Tarifvertrags erzielt. Nur Arbeitnehmer, die rechtzeitig alle Bedingungen erfüllen, können künftig in das SWT eintreten.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was ist der Tarifvertrag Nr. 17?

Bevor wir auf die Änderungen des Tarifvertrags Nr. 17 eingehen, möchten wir kurz zusammenfassen, was dieser Tarifvertrag genau beinhaltet.

Der Tarifvertrag Nr. 17 ist das Übereinkommen zwischen den Sozialpartnern, in dem das Bridging-Pension und später das SWT (System der Arbeitslosigkeit mit Unternehmenszuschlag) konkret ausgearbeitet wurde. Der Tarifvertrag legt fest, dass Arbeitnehmer, die 62 Jahre alt sind, 40 Jahre als Arbeitnehmer gearbeitet haben und von ihrem Arbeitgeber entlassen wurden, Anspruch auf SWT haben.

Konkrekt bedeutet dies, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vergütung des Arbeitgebers zusätzlich zu den Arbeitslosengeldleistungen hat. Der Arbeitnehmer hat bis zu seiner Rente Anspruch auf diesen vom Arbeitgeber gezahlten Zuschlag. Für Arbeitnehmer aus bestimmten Sektoren zahlt ein Sozialfonds diesen Zuschlag.

Was ändert sich am Tarifvertrag Nr. 17?

In der letzten Version des Tarifvertrags Nr. 17 haben die Sozialpartner beschlossen, dass die meisten Arbeitnehmer nicht länger auf SWT auf Basis dieses Tarifvertrags gehen können.

Nur Arbeitnehmer, die diese drei Bedingungen erfüllen, werden in Zukunft noch in das SWT-System einsteigen können:

  • Spätestens am 1. April 2025 entlassen werden, es sei denn aus dringendem Grund, im Sinne der Gesetzgebung über die Arbeitsverträge
  • Spätestens am 30. Juni 2025 und spätestens zum Zeitpunkt des Endes des Arbeitsvertrags die Alter von 62 Jahren erreicht haben
  • Eine Berufslaufbahn von mindestens 40 Jahren erreicht haben zum Ende des Arbeitsvertrags, auch wenn der Arbeitsvertrag nach dem 30. Juni 2025 endet

Arbeitnehmer, die diese Bedingungen erfüllen und deren Kündigungsfrist nach dem 30. Juni 2025 abläuft, behalten das Recht auf den Unternehmenszuschlag.

Was ändert sich nicht am Tarifvertrag Nr. 17?

Die oben genannten Änderungen sind die einzigen Änderungen am Tarifvertrag Nr. 17. Das bedeutet, dass Ex-Arbeitnehmer, die zuvor bereits auf SWT waren, unter den gleichen Bedingungen bleiben.

Für sie ändert sich nichts. Auch die Zeitpunkte, zu denen der Unternehmenszuschlag indexiert oder neu bewertet wird, ändern sich nicht.

Wer kann dann noch auf SWT gehen?

Es gibt noch einige Kategorien von Arbeitnehmern, die weiterhin auf SWT gehen können.

Es handelt sich einerseits um ältere, behinderte Arbeitnehmer, die von einer Behörde als behindert anerkannt werden. Andererseits handelt es sich um Arbeitnehmer mit ernsten körperlichen Problemen. Diese ernsthaften Probleme müssen vollständig oder teilweise durch die Arbeit verursacht werden.

Die Tarifverträge Nr. 177 und Nr. 178 stellen sicher, dass die Arbeitnehmer, die die Bedingungen dieser Tarifverträge erfüllen, noch mindestens bis zum 30. Juni 2029 auf SWT gehen können. Die Arbeitnehmer müssen jedoch mindestens 58 Jahre alt sein und 35 Jahre Berufserfahrung als Arbeitnehmer haben.

Was tut Securex für dich?

Hast du noch Fragen zum SWT? Dann kannst du dich an deinen Securex Rechtsberater wenden unter myHR@securex.be.

Quellen

RCC