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Bestellen Sie Ihre steuerlich vorteilhaften Elektrofahrzeuge vor dem 1. Januar 2027

Sie planen, in eine nachhaltige Flotte zu investieren? Zögern Sie nicht zu lange! Ab 2027 werden Fahrzeuge mit Nullemissionen schrittweise besteuert. Eine Bestellung vor dem 31. Dezember 2026 ermöglicht es Ihnen, noch eine 100%ige Abzugsfähigkeit zu genießen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2027 bestellt werden, sind weniger vorteilhaft

Vor einigen Monaten wurden die Abzugsregeln für Fahrzeuge mit nicht-null Emissionen verschärft. Folglich sind die beruflichen Kosten für Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor, die seit dem 1. Januar 2026 bestellt wurden, steuerlich nicht mehr absetzbar.

Mehr Infos: „Steuerliche Absetzbarkeit von Firmenwagen: Was sich ab dem 1. Januar 2026 ändert“

In diesem Zusammenhang bilden Fahrzeuge mit Null-Emissionen (elektrisch oder mit Wasserstoff) weiterhin eine Ausnahme, da sie noch zu 100 % steuerlich absetzbar sind.

Dies wird sich jedoch ändern, denn ab dem 1. Januar 2027 werden sie schrittweise besteuert. Es ist vorgesehen, dass ihre Absetzbarkeit ebenfalls nach und nach reduziert wird. Konkret gilt für ab dem genannten Zeitpunkt bestellte Elektroautos:

  • 2026 sind sie zu 100 % absetzbar
  • 2027 zu 95 %
  • 2028 zu 90 %
  • 2029 zu 82,5 %
  • 2030 zu 75 %
  • 2031 zu 67,5 %

Der so festgelegte Abzugsprozentsatz wird anschließend für die folgenden Jahre beibehalten.

Wichtig

Daher bleiben Fahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 2026 gekauft, geleast oder gemietet wurden, bis 2031 und darüber hinaus zu 100 % absetzbar.

Schematisch

Absetzbarkeit von Fahrzeugen mit Null-Emissionen je nach Bestelljahr

vor 2027

Im Jahr 2027

Im Jahr 2028

Im Jahr 2029

Im Jahr 2030

Im Jahr 2031 und in den Folgejahren

Vor 2027

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

Im Jahr 2027

 

95 %

95 %

95 %

95 %

95 %

Im Jahr 2028

 

 

90 %

90 %

90 %

90 %

Im Jahr 2029

 

 

 

82,5 %

82,5 %

82,5 %

Im Jahr 2030

 

 

 

 

75 %

75 %

Im Jahr 2031

 

 

 

 

 

67,5 %

Was ist unter „gekauft“ ab dem 1. Januar 2027 zu verstehen?

Das Finanzamt präzisiert, was berücksichtigt werden muss:

  • Im Fall des Fahrzeugkaufs: das Datum, an dem der Bestellschein erstellt und unterschrieben wird
  • Im Fall des Leasings des Fahrzeugs: das Datum, an dem der Leasingvertrag unterschrieben wird

Eine Bestellung, die vor dem 31. Dezember 2026 erfolgt, garantiert Ihnen den Erhalt des vollen steuerlichen Abzugs.

Das Lieferdatum des Fahrzeugs ist hingegen unerheblich. Zudem hat der Gesetzgeber keine maximale Lieferfrist für bestellte Fahrzeuge festgelegt.

Beispiel: Sie unterschreiben am 15. Dezember 2026 einen Bestellschein für ein Fahrzeug. Auch wenn das Fahrzeug erst im März 2027 geliefert wird, behalten Sie das Recht auf den vollen steuerlichen Abzug, da nur das Bestelldatum zählt.

Eine betrügerische Vereinbarung, bei der ein Bestellschein (oder Leasingvertrag) vor dem 1. Januar 2027 mit einem extrem späten Lieferdatum abgeschlossen wird, nur um von der alten steuerlichen Regelung zu profitieren, kann zu einem Streit mit dem Finanzamt führen.

Mehr Infos: „Was ist unter gekauft zu verstehen?“

Unser Rat

Wenn Sie sich für ein CO2-neutrales Fahrzeug entscheiden, achten Sie darauf, den Bestellschein oder Leasingvertrag vor dem 1. Januar 2027 zu unterschreiben! So vermeiden Sie, unter das neue Besteuerungssystem mit reduzierter steuerlicher Absetzbarkeit zu fallen.

Haben Sie bereits in eine nachhaltige Flotte investiert? Denken Sie in diesem Fall daran, die Leasingverträge, die 2026 auslaufen, zu verlängern. So vermeiden Sie, nach dem 1. Januar 2027 einen neuen Leasingvertrag abschließen zu müssen und können weiterhin von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

Was tut Securex für Sie?

Haben Sie Fragen zur Firmenwagenpolitik in Ihrem Unternehmen? Unsere Securex-Berater beantworten Ihre Fragen gerne unter consultinglegal@securex.be.