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Anzeigeformular für Nicht-Staatsangehörige 2026 veröffentlicht

Das Anzeigeformular, mit dem Nicht-Staatsangehörige (natürliche Personen) ihre Einkünfte in Belgien angeben müssen, wurde im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Es betrifft die Einkünfte des Jahres 2025 (Veranlagungsjahr 2026). Verlieren Sie dabei die Anzeigefrist im November 2026 nicht aus den Augen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Wer muss eine Anzeige für Nichtansässige (natürliche Personen) einreichen?

Bist du ein Nichtansässiger und hast Einkünfte in Belgien, zum Beispiel aus Lohn, Rente oder Mieteinnahmen? Dann musst du in unserem Land eine Steueranzeige für Nichtansässige (natürliche Personen) einreichen. Diese Einkünfte werden in Belgien besteuert.

Achtung: Die Besteuerung in Belgien bedeutet nicht automatisch, dass du im Ausland steuerfrei bist. Nur wenn Belgien mit dem Land, in dem der Nichtansässige seinen Aufenthalt hat, ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, werden Einkünfte belgischer Herkunft möglicherweise ausschließlich in Belgien besteuert (sofern das Abkommen dies vorsieht).

Wann gilt man als Nichtansässiger? 

Ein Nichtansässiger ist eine Person, die keinen Wohnsitz oder keinen 'Sitz des Vermögens' in Belgien hat.

Der Sitz des Vermögens ist der Ort, von dem aus du dein Vermögen verwaltest. Ob jemand den Sitz des Vermögens im Ausland hat, ist stets eine Sachfrage. So könnte dich beispielsweise die Finanzverwaltung trotz Wohnsitz im Ausland als belgischen Steuerpflichtigen betrachten, wenn deine Korrespondenz und Kontoauszüge an eine Adresse in Belgien gesendet werden und dein Lohn auf ein belgisches Konto eingezahlt wird. In diesem Fall bleibt der Sitz des Vermögens möglicherweise in Belgien.

Wann wird die Steueranzeige für Nichtansässige versandt? 

Das Datum, an dem du als Nichtansässiger dein Anzeigeformular erhältst, variiert von Jahr zu Jahr und steht in keinem Zusammenhang mit dem Versand der Steueranzeige für die Personensteuer an belgische Steuerpflichtige.

In den meisten Fällen erhalten Nichtansässige ihre Papieranzeige erst nach den Ferien, genauer gesagt zwischen Mitte September und Anfang Oktober. Reicht du deine Anzeige jedoch online über Tax-on-web ein, musst du nicht auf die postalische Zusendung warten. Du kannst deine Anzeige grundsätzlich bereits ab Anfang September 2026 über Tax-on-web einreichen.

Bis zu welchem Datum muss diese Anzeige eingereicht werden? 

Die Steueranzeige für Nichtansässige muss in jedem Fall spätestens am 20. November 2026 eingereicht werden.

Diese Frist gilt somit für alle Einreichungsarten:

  • Papierform
  • Online über Tax-on-web
  • Über einen Beauftragten (z. B. Buchhalter, Rechnungsprüfer)

Quellen