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Allgemeiner Streik am Mittwoch, den 25. Juni 2025

Am Mittwoch, den 25. Juni, organisieren die FGTB, die CSC und die CGSLB einen allgemeinen Streiktag gegen die sozialökonomischen Maßnahmen der Bundesregierung sowie das Übereinkommen von Ostern. Diese Aktion könnte zu Abwesenheiten oder Verspätungen in Ihrem Unternehmen führen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Arbeitnehmer durch Streikrecht geschützt

Wenn ein Arbeitnehmer dich bittet, an einer dieser Aktionen teilnehmen zu dürfen, musst du die Regeln des Streiks einhalten. Die Gewerkschaften informieren in ihren Mitteilungen nicht nur über Aktionen, sondern auch über Streiks.

Die Gewerkschaften haben die erforderlichen Streikankündigungen eingereicht, sodass die Teilnehmer an den Aktionen durch die Streikregeln geschützt sind. 

Darfst du einem Arbeitnehmer verbieten, an Aktionen teilzunehmen?

Nein. Wenn die Aktionen von den Gewerkschaften angekündigt wurden, darfst du einen Arbeitnehmer, der an Aktionen teilnehmen möchte, nicht verpflichten, an seinem Arbeitsplatz anwesend zu sein.

Darfst du einen aktiven Arbeitnehmer sanktionieren?

Nein. Du kannst nur Arbeitnehmer sanktionieren, die sich ernsthaft daneben benehmen.

Denke hierbei unter anderem an „wilde“ Streiks, die nicht durch die Streikankündigung der Gewerkschaft gedeckt sind. In diesem Fall kannst du disziplinarische Maßnahmen ergreifen, jedoch nur, wenn diese in deiner Arbeitsverordnung vorgesehen sind.

Dürfen arbeitswillige Arbeitnehmer zu spät kommen?

Nein. Wenn der Streik angekündigt ist, muss der Arbeitnehmer alles Mögliche tun, um zur regulären Zeit zur Arbeit zu kommen. Er oder sie kann beispielsweise früher aufbrechen oder Fahrgemeinschaften organisieren.

Arbeitnehmer können auch einen Urlaubstag oder einen Ausgleichstag nehmen, vorausgesetzt, du stimmst diesem Urlaubsantrag zu. Wenn möglich, können sie an diesem Tag auch von zu Hause aus arbeiten.

Mindestdienstleistung der NMBS

Die NMBS hat die gesetzliche Verpflichtung, eine Mindestdienstleistung zu garantieren. Das Gesetz schreibt vor, dass Reisende 24 Stunden im Voraus über das Tagesangebot informiert werden müssen, was deinem Arbeitnehmer hilft, seinen Tag zu planen. Die NMBS kann also einen Fahrplan für die Streiktage mit dem verfügbaren Personal aufstellen.

Musst du die nicht gearbeiteten Stunden aufgrund des Streiks bezahlen?

Das Prinzip besagt, dass dein Arbeitnehmer Anspruch auf sein volles Tagesgehalt hat, wenn er normalerweise zur Arbeit geht, aber zu spät kommt oder nicht am Arbeitsplatz erscheint, vorausgesetzt, diese Verzögerung oder Abwesenheit ist auf einen Umstand zurückzuführen, der auf dem Weg zur Arbeit aufgetreten ist und außerhalb seines Willens liegt.

Im Falle eines Streiks werden die Aktionen im Voraus angekündigt. Dein Arbeitnehmer weiß im Voraus, dass der öffentliche Verkehr gestört sein wird. Er hätte also die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Daher musst du keinen Lohn zahlen für die nicht gearbeiteten Stunden deiner Arbeitnehmer, die zu spät kommen oder nicht am Arbeitsplatz erscheinen, da diese Verzögerung oder Abwesenheit nicht unerwartet ist.

Unser Rat: Wenn du mit dieser Situation konfrontiert wirst, kannst du jedoch deinen gesunden Menschenverstand nutzen. Als Arbeitgeber kannst du verständnisvoll sein und die nicht gearbeiteten Stunden bezahlen, wenn dein Arbeitnehmer alles unternommen hat, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Welche Alternativen sind möglich?

Wenn du diese Situationen vermeiden möchtest, kannst du eine Alternative mit deinem Arbeitnehmer vereinbaren.

Urlaub oder Ausgleichstag

Wenn dein Arbeitnehmer keine Lösung findet oder lieber nicht reist, kann er Urlaub nehmen (gesetzlicher Urlaub, Erholung usw.). Natürlich musst du als Arbeitgeber diesem Urlaubsantrag zustimmen.

Telearbeit

Wenn Telearbeit in deinem Unternehmen möglich ist, kannst du deinem Arbeitnehmer erlauben, während der Störungsperiode zu telearbeiten. Diese Erlaubnis gilt sowohl für strukturierte Telearbeit als auch für gelegentliche Telearbeit . Wenn du in deinem Unternehmen noch keine Telearbeit eingeführt hast und dies tun möchtest, findest du alle notwendigen Dokumente in unseren verschiedenen Paketen.

Was tut Securex für dich?

Möchtest du mehr über deine Rechte und Pflichten im Falle eines Streiks erfahren? Registriere dich auf Lex4You und konsultiere unser Dossier über Streiks.