Da zwischen dem Zahlungsauftrag und dessen Ausführung einige Arbeitstage vergehen können, wird empfohlen, nicht bis zur letzten Minute mit Ihrer Zahlung zu warten.
Abschaffung der Erhöhung für selbstständige natürliche Personen
Das Gesetz vom 15. Juli 2026 zur Reform der Einkommensteuer hat das System der Vorauszahlungen grundlegend geändert.
Ab dem Einkommensjahr 2026 unterliegen selbstständige natürliche Personen und helfende Ehegatten keiner Steuererhöhung mehr, wenn sie keine Vorauszahlungen leisten. Sie sind daher nicht mehr verpflichtet, Anzahlungen zu leisten, um eine Steuerstrafe zu vermeiden.
Mehr Infos: „Ein neues Gesetz ändert die Steuerlandschaft“
Die Möglichkeit einer Steuervergütung bleibt bestehen
Sie behalten jedoch die Möglichkeit, Vorauszahlungen zu leisten, um von einer Steuervergütung zu profitieren.
Auch selbstständige Anfänger können von dieser Vergütung profitieren, wenn sie Vorauszahlungen leisten.
Mehr Infos: „Denken Sie an Ihre Vorauszahlungen für das erste Quartal“
Achtung für Geschäftsführer
Die Reform betrifft nicht die Geschäftsleiter. Diese unterliegen weiterhin dem System der Vorauszahlungen und können bei unzureichenden oder ausbleibenden Zahlungen mit einer Steuererhöhung konfrontiert werden.
Sind Sie Geschäftsführer? In diesem Fall muss die dritte vierteljährliche Vorauszahlung spätestens am 12. Oktober 2026 geleistet werden.
Quellen