Die zweite vierteljährliche Zahlung für Ihre Vorauszahlungen muss bis spätestens zum 10. Juli 2025 erfolgen. Da es immer einige Werktage zwischen dem Zahlungsauftrag und dessen Ausführung geben kann, ist es ratsam, nicht bis zum letzten Tag zu warten, um Ihre Zahlung vorzunehmen.
Leisten Sie keine Vorauszahlungen? In diesem Fall laufen Sie Gefahr, eine Steuererhöhung zahlen zu müssen.
Die neuen Selbstständigen hingegen können von einer Steuerermäßigung (Bonifikation) profitieren, wenn sie Vorauszahlungen leisten.
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