Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und werden erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Arbeitgeber haben: Die maximale Hilfe sinkt von 27.732 € über drei Jahre auf nur 12.326 € über ein Jahr.
Welche Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026 ?
Verringerung der Dauer der Hilfe
Bis zum 31. Dezember 2025 konnte die SESAM-Hilfe bis zu drei Jahre gewährt werden. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Dauer auf maximal ein Jahr beschränkt.
Bedingung der Anmeldung beim Forem: von 1 Tag auf 4 Monate
Derzeit reicht es aus, dass der Arbeitnehmer mindestens einen Tag beim Forem angemeldet ist, um Anspruch auf die Hilfe zu haben.
Ab dem 1. Januar 2026 wird diese Bedingung verschärft: Der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens vier Monate beim Forem angemeldet sein.
Alter für den Zuschlag "älterer Arbeitnehmer" steigt von 55 auf 57 Jahre
Die finanzielle Unterstützung, die Ihnen als Arbeitgeber gewährt wird, wird um 3.080 Euro erhöht, sofern die Einstellung Personen betrifft, die auf dem Arbeitsmarkt besonders verletzlich sind. Dies gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, und zwar ab 55 Jahren.
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Zuschlag nur für Arbeitnehmer ab 57 Jahren gewährt.
Streichung des Zuschlags für die ersten drei Einstellungen
Der Zuschlag für die ersten drei Einstellungen eines jungen Unternehmens, der vor 2026 existierte, wird ab dem 1. Januar 2026 für die Rekrutierungen gestrichen.
Vergleichstabelle für eine Vollzeiteinstellung
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Kriterium |
Vor 2026 |
Ab dem 01.01.2026 |
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Maximale Dauer |
3 Jahre |
1 Jahr |
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Jahr 1 |
12.326 € |
12.326 € |
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Jahr 2 |
9.243 € |
❌ |
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Jahr 3 |
6.163 € |
❌ |
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Gesamt über 3 Jahre |
27.732 € |
12.326 € |
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Zuschlag für die ersten 3 Einstellungen |
+ 3.080 € |
❌ Gestrichen |
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Erforderliche Anmeldung beim Forem |
1 Tag |
4 Monate |
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Zuschlag für ältere Arbeitnehmer |
Ab 55 Jahren |
Ab 57 Jahren |
Als Arbeitgeber verlieren Sie über drei Jahre hinweg etwa 15.406 Euro (ohne Zuschlag).
Auf eine vollständige Streichung des SESAM zu?
Die wallonische Regierung plant eine noch tiefere Reform der Beschäftigungsanreize. Laut einigen Quellen könnte der SESAM-Plan ab dem 1. Juli 2026 vollständig gestrichen werden.
Ein zweiter Entwurf eines Dekrets wird derzeit vorbereitet. Wir halten Sie über Lex4You auf dem Laufenden.
Was tut Securex für Sie ?
Für weitere Informationen zögern Sie nicht, Ihren Rechtsberater per E-Mail unter myHr@securex.be zu kontaktieren.
Wir verfolgen kontinuierlich die gesetzlichen Entwicklungen und halten Sie über die Fortschritte auf dem Laufenden, insbesondere hinsichtlich der möglichen Streichung des SESAM zum 1. Juli 2026.
Quelle ?
- Entwurf eines Dekrets über das Haushaltsprogramm mit verschiedenen Maßnahmen
- Reform der Beschäftigungsanreize: was sich für das SESAM-System ändert - Beschäftigung und berufliche Ausbildung in Wallonien