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Verpflichtendes Mobilitätsbudget: frühestens ab dem Jahr 2027

Im Ministerrat 2025 wurde das Mobilitätsbudget klargestellt. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern es verpflichtend einführen. Firmen mit 15 bis 50 Mitarbeitern haben bis zum 1. Januar 2028 Zeit. Kleinere Unternehmen sind nicht verpflichtet, ein Mobilitätsbudget einzuführen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was beinhaltet das verpflichtende Mobilitätsbudget genau?

Über die verpflichtende Einführung des Mobilitätsbudgets gibt es noch nicht viel Klarheit. Der Ministerrat hat die Entscheidung getroffen, jedoch liegen noch keine Entwurfstexte zu dieser Entscheidung vor.

Erste Voraussetzung: mindestens 36 Monate ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen

Was wir bereits wissen, ist, dass die Verpflichtung nur für Arbeitgeber gilt, die bereits Firmenfahrzeuge besitzen. Momentan kann das Mobilitätsbudget noch freiwillig eingeführt werden. Eine der Voraussetzungen für die freiwillige Einführung dieses Budgets ist, dass du als Arbeitgeber bereits mindestens 36 Monate Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellst.

Diese Voraussetzung wird auch entscheidend sein, um festzustellen, ob du als Arbeitgeber ein Mobilitätsbudget einführen musst. Haben Arbeitnehmer in deinem Unternehmen bereits mindestens 36 Monate ein Firmenfahrzeug? Dann wirst du vielleicht verpflichtet, ein Mobilitätsbudget einzuführen.

Zweite Voraussetzung: eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigen

Eine zweite Voraussetzung für die verpflichtende Einführung eines Mobilitätsbudgets betrifft die Anzahl der Arbeitnehmer in deinem Unternehmen.

Hast du mindestens 50 Arbeitnehmer in deinem Unternehmen und erfüllst du die erste Voraussetzung? Dann musst du spätestens am 1. Januar 2027 ein Mobilitätsbudget einführen. Arbeitgeber, die die erste Voraussetzung erfüllen und zwischen 15 und 50 Arbeitnehmern haben, müssen das Budget spätestens am 1. Januar 2028 einführen. Arbeitgeber mit weniger als 15 Arbeitnehmern sind nicht verpflichtet, ein Mobilitätsbudget einzuführen.

Basierend auf den Informationen, die uns derzeit vorliegen, muss für die Verpflichtung und das Einführungsdatum auf die Gesamtanzahl der Arbeitnehmer in deinem Unternehmen geachtet werden, und nicht auf die Anzahl der Arbeitnehmer mit einem Firmenfahrzeug.

Gibt es noch weitere Voraussetzungen, die du beachten musst?

Es ist unbestreitbar, dass im endgültigen Gesetzestext noch zusätzliche Bestimmungen und Details aufgenommen werden.

Da der Text, über den im Ministerrat ein Übereinkommen erzielt wurde, zur Beratung an den Staatsrat geschickt wird, kennen wir diese Details noch nicht. Danach wird der Text als Gesetzesentwurf im Parlament diskutiert.

Ab dieser Phase können wir mehr Details bereitstellen. Sobald es mehr Informationen über die verpflichtende Einführung des Mobilitätsbudgets gibt, liest du es auf Lex4You.

Kannst du als Arbeitgeber schon schneller aktiv werden?

Das kannst du auf jeden Fall. Die Verpflichtung, ein Mobilitätsbudget einzuführen, tritt frühestens ab 2027 in Kraft. Aber nichts hindert dich daran, jetzt schon zu prüfen, ob du ein Mobilitätsbudget einführen kannst. Die Einführung eines solchen Budgets benötigt schließlich immer etwas Zeit. Also je schneller du mit den Vorbereitungen beginnst, desto besser.

Mehr Informationen über das Mobilitätsbudget findest du in unserem Dossier auf Lex4You.  

Was tut Securex für dich ?

Überlegst du, die neue Gesetzgebung nicht abzuwarten und das Mobilitätsbudget bereits freiwillig einzuführen? Dann helfen dir unsere Kollegen von Consulting Legal gerne weiter mit deinen Fragen zum Budget oder mit anderen Fragen zur Mobilität deiner Arbeitnehmer. Du kannst sie kontaktieren unter consultinglegal@securex.be.

Quelle

  • Verschiedene Pressemitteilungen über das Übereinkommen im Ministerrat