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Steuervorteil im Bau-Sektor: Der Mindeststundenlohn für 2026 ist bekannt

Bauunternehmen mit Schichtarbeitern können unter bestimmten Bedingungen steuerliche Befreiungen erhalten. Eine Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer einen festgelegten Mindeststundenlohn verdienen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter diese Bedingung erfüllen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Für 2026 wurde der Mindestlohn von 17,27 Euro pro Stunde auf 17,64 Euro pro Stunde angehoben.

Infolge der Inflation sind die Löhne in letzter Zeit gestiegen. Der Mindestlohn, der erforderlich ist, um für die Befreiung in Frage zu kommen, wird in vielen Fällen daher kein Problem darstellen.

Hier findest du weitere Informationen über:

  • Den Steuervorteil
  • Die vier Grundvoraussetzungen
  • Den Mindeststundenlohn
  • Bauwirtschaft: Überprüfe, ob du weiterhin in Frage kommst!

18% weniger Steuervorabzug zahlen

Die steuerliche Begünstigung besteht aus einer teilweisen Befreiung von der Abführung des Steuervorabzugs. Das bedeutet, dass du als Arbeitgeber einen Teil des einbehaltenen Steuervorabzugs behalten darfst. Seit 2020 beträgt dieser Teil 18% des Gesamtbetrags der steuerpflichtigen Vergütungen aller betroffenen Arbeitnehmer. 

Vier Grundvoraussetzungen

Um Anspruch auf diese Maßnahme zu haben, muss dein Unternehmen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Arbeit muss in einem oder mehreren Teams (der offizielle Begriff ist Schichten) von mindestens zwei Personen ausgeführt werden. Studenten und Schüler in einer alternierenden Ausbildung sind nicht berechtigt.
  • Die Teammitglieder müssen die gleiche oder komplementäre Arbeit leisten, sowohl inhaltlich als auch im Umfang.
  • Die Teammitglieder führen Arbeiten auf Baustellen (der offizielle Begriff ist Arbeiten an unbeweglichem Eigentum vor Ort) durch.
  • Schließlich muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern im Jahr 2026 einen Bruttostundenlohn von mindestens 17,64 Euro zahlen (Basisbetrag vor Indexierung: 13,75 Euro).

Hast du noch Fragen zu diesen Voraussetzungen? Zögere nicht, dich mit deinem Securex Rechtsberater in Verbindung zu setzen. Er hilft dir gerne weiter. Es ist jedoch wichtig, dass du selbst überprüfst, ob dein Unternehmen alle Grundvoraussetzungen erfüllt, denn das ist deine Verantwortung als Arbeitgeber.

Erfahre mehr über die Befreiungsvoraussetzungen

Wichtig!

Steuerliche Befreiungen stehen hoch im Kurs bei der Finanzbehörde. Besonders die Arbeiten an unbeweglichem Eigentum in der Bauwirtschaft werden ins Visier genommen. Dabei fällt insbesondere die sehr strenge Beweislast auf, die durch aktuelle Rechtsprechung des Berufungsgerichts Antwerpen bestätigt wird.

Ein gut begründetes und schlüssiges Dossier ist daher entscheidend, um die steuerliche Befreiung zu genießen und Rückforderungen, Bußgelder und Verzugszinsen zu vermeiden.

Mehr Infos: ‘Steuervorteil bei Schichtarbeit auf Baustellen: viele Kontrollen und sehr strenge Beweislast’

Ein Bruttostundenlohn von mindestens 17,64 Euro

Eine der Anwendungsbedingungen dieser steuerlichen Befreiung ist, dass du als Arbeitgeber ein Bruttostundenlohn von mindestens 17,64 Euro zahlst (Betrag 2026). Mit ‘Bruttostundenlohn’ ist das Gehalt vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge gemeint. Darüber hinaus handelt es sich um einen absoluten und pauschalen Betrag.

Dieser Lohn muss daher nicht an eine wöchentliche Regelung (Arbeitsregelung) gekoppelt werden. Zudem zählen etwaige Prämien, Zuschläge und Überstunden nicht mit.

Nicht alle Arbeitnehmer müssen das Minimum erhalten

Es wurde lange Zeit angenommen, dass alle Mitglieder des Teams diesen minimalen Bruttostundenlohn verdienen müssen. Dieses Prinzip wurde durch das Rundschreiben vom 2. März 2020 widerlegt: der minimale Bruttostundenlohn muss nicht für jeden Arbeitnehmer des Teams 17,64 Euro (Betrag 2026) betragen.

Die Befreiung gilt jedoch nur für das Gehalt der Arbeitnehmer, die diesen Mindestbetrag erreichen.

Indexierung in der Bauwirtschaft

Infolge der Inflation sind die Löhne in der Bauwirtschaft (paritätisches Komitee Nr. 124) am 1. Januar 2026 erneut gestiegen.

Der minimale Bruttostundenlohn, der erforderlich ist, um für die Befreiung in Frage zu kommen (17,64 Euro), wird in diesem Jahr kein Problem darstellen. Diese Voraussetzung wird grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft erfüllt sein.

Die Grundvergütung für Kategorie I beträgt derzeit 18,231 Euro.

Was tut Securex für dich?

Möchtest du, dass wir die steuerliche Befreiung für dich berechnen? Dann benötigen wir dafür deine Zustimmung. Vergiss auch nicht, selbst zu überprüfen, ob dein Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllt. Das ist deine Verantwortung als Arbeitgeber.

Als Kunde des Sozialsekretariats Securex hast du normalerweise im Herbst 2025 eine E-Mail erhalten, in der du die Befreiung für 2026 beantragen konntest. Du kannst uns auch jederzeit eine E-Mail an myHR@securex.be senden, um uns deine Zustimmung zu geben.

Quellen

  • Artikel 275/5 WIB
  • Rundschreiben 2020/C/38 vom 2. März 2020