Warum ist diese Unterscheidung wichtig?
In einem Unternehmen mit mehreren Niederlassungen können sich der Sozialsitz und der Betriebssitz in unterschiedlichen Gemeinden oder sogar Regionen befinden.
Diese Situation tritt häufig auf, wenn Ihr Unternehmen einen Verwaltungssitz in Brüssel hat, seine Tätigkeiten jedoch in einem oder mehreren Büros, Niederlassungen oder operativen Standorten in Flandern oder Wallonien ausübt.
Diese beiden Begriffe beziehen sich daher nicht auf dieselbe Realität:
- Der Sozialsitz bezeichnet die offizielle juristische Adresse Ihres Unternehmens
- Der Betriebssitz bezeichnet den Ort, an dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird
- Der Arbeitsort des Arbeitnehmers entspricht dem Ort, an dem er seine Aufgaben tatsächlich ausführt
- Der im Arbeitsvertrag angegebene Ort entspricht nicht immer dem tatsächlichen Leistungsort
Was versteht man unter dem Sozialsitz?
Der Sozialsitz ist die offizielle juristische Adresse Ihres Unternehmens. Er ist in den Gesellschaftsstatuten vermerkt und bei der zentralen Unternehmensdatenbank (BCE) registriert. Es handelt sich also um die Adresse, die Sie für Ihr Unternehmen angegeben haben und die insbesondere zur Identifikation in administrativen, rechtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten dient.
In der Praxis entspricht der Sozialsitz nicht unbedingt dem Ort, an dem Ihre Arbeitnehmer ihre Leistungen erbringen. Zum Beispiel kann Ihr Unternehmen haben:
- Einen Sozialsitz in Ixelles
- Ein Geschäftsbüro in Zaventem
- Eine Werkstatt in Wavre
- Arbeitnehmer, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten
Was ist ein Betriebssitz?
Der Betriebssitz ist der Ort, an dem Ihr Unternehmen seine Tätigkeiten tatsächlich ausübt. Es kann sich um ein Büro, ein Geschäft, eine Werkstatt, eine Baustelle, eine Niederlassung oder eine andere operative Einrichtung handeln.
Der Betriebssitz lässt sich daher nicht automatisch aus der Adresse des Sozialsitzes ableiten. Er ist auch nicht mit dem Wohnort des Arbeitnehmers, dem Ort, an dem er gelegentlich gearbeitet hat, oder der im Arbeitsvertrag angegebenen Adresse zu verwechseln. Letztere kann nämlich theoretisch geworden sein oder die Entwicklung der Unternehmensorganisation nicht widerspiegeln.
Welche Folgen hat das für Ihre Arbeitnehmer?
Wenn ein Arbeitnehmer an mehreren Orten tätig ist, dürfen Sie nicht nur den Ort betrachten, an dem er an einem bestimmten Tag gearbeitet hat. Sie müssen auch feststellen, welchem Betriebssitz oder welcher Niederlassung er zugeordnet war und welche weiteren Kriterien die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts rechtfertigen können.
Diese Analyse ist besonders wichtig in Unternehmen, die Folgendes kombinieren:
- Einen Brüsseler Sozialsitz und Niederlassungen in Flandern
- Mehrere Niederlassungen in verschiedenen Bezirken
- Reisetätigkeit
- Strukturelles oder gelegentliches Homeoffice
- Regelmäßige Wechsel des Arbeitsortes
- Organisation in Teams oder Projekten
In diesen Situationen spiegelt eine einzige Adresse nicht immer die Realität des Arbeitsverhältnisses wider.
Muss der Arbeitnehmer immer das Gericht am Arbeitsort anrufen?
Nicht unbedingt.
In einem Urteil vom 16. Dezember 2025 hat das frankophone Arbeitsgericht Brüssel entschieden, dass die Arbeitnehmerin die örtliche Zuständigkeit auf den Sozialsitz ihres ehemaligen Arbeitgebers oder auf den Betriebssitz, dem sie zugeordnet war, stützen konnte.
In diesem Fall hatte die Arbeitnehmerin ihre Klage vor dem frankophonen Arbeitsgericht Brüssel eingereicht, gestützt auf den Sozialsitz ihres ehemaligen Arbeitgebers in Ixelles. Das Gericht hielt diese Zuordnung für ausreichend, um seine Zuständigkeit zu begründen, auch wenn die Arbeitnehmerin unter anderem in Zaventem tätig war.
Die Tatsache, dass der Betriebssitz in Flandern liegt, schließt die Zuständigkeit des frankophonen Arbeitsgerichts Brüssel also nicht automatisch aus, wenn der Brüsseler Sozialsitz das vom Arbeitnehmer gewählte Zuordnungskriterium ist.
Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer jedes beliebige Gericht anrufen kann. Das angeführte Kriterium muss einer gesetzlich vorgesehenen Zuordnung entsprechen und in Bezug auf die konkrete Situation des Unternehmens und des Arbeitsverhältnisses relevant sein.
Praktische Lektion für Arbeitgeber?
Gehen Sie daher nicht davon aus, dass der Ort, an dem Ihr Arbeitnehmer seine Leistungen tatsächlich erbringt, allein das zuständige Gericht bestimmt. Bevor Sie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bestreiten, prüfen Sie insbesondere:
- Die Adresse Ihres Sozialsitzes zum Zeitpunkt des Rechtsstreits
- Den oder die Betriebssitze, denen der Arbeitnehmer zugeordnet war
- Die Zeiträume, in denen diese Zuordnungen galten
- Die Orte, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich seine Leistungen erbracht hat
- Die Zeiträume von Homeoffice und Mobilität
- Die Übereinstimmung zwischen Arbeitsvertrag, Nachträgen und Ihren HR-Dokumenten
Im untersuchten Fall gab die im Vertrag angegebene Adresse Wavre an, obwohl die Arbeitnehmerin dort nie gearbeitet hatte. Sie hatte ihre Leistungen teilweise im Homeoffice und teilweise vom Betriebssitz in Zaventem aus erbracht.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Realität Ihrer Organisation und die Zuordnung jedes Arbeitnehmers genau zu dokumentieren, insbesondere wenn Ihr Unternehmen Niederlassungen in mehreren Regionen besitzt.
Analysieren Sie vor jeder prozessualen Anfechtung separat den Sozialsitz, den Betriebssitz, die tatsächlichen Leistungsorte und die vertraglichen Dokumente. Diese Überprüfung ermöglicht es Ihnen, die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts besser einzuschätzen und zu bestimmen, ob eine Anfechtung tatsächlich begründet ist.
Was tut Securex für Sie?
Sie verfügen über mehrere Niederlassungen oder sind mit einem Verfahren eines ehemaligen Arbeitnehmers konfrontiert? Ihr Legal Advisor kann Sie dabei begleiten, den Sozialsitz und die relevanten Betriebssitze zu identifizieren oder die konkrete Zuordnung des Arbeitnehmers zu analysieren.
Für weitere Informationen oder zusätzliche Fragen zögern Sie nicht, Ihren Legal Advisor per E-Mail unter myHR@securex.be zu kontaktieren.