Flexible Antragsverfahren für wirtschaftliche Arbeitslosigkeit von Angestellten
Als Arbeitgeber kannst du bis zum 31. Dezember 2025 von den erleichterten Regelungen zur Beantragung wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit für deine Angestellten Gebrauch machen.
Diese erleichterte Antragsmöglichkeit wurde erstmals während der Corona-Krise geschaffen. In dieser Zeit haben die Sozialpartner innerhalb des Nationalen Arbeitsrates (NAR) Tarifverträge abgeschlossen, um die Beantragung von vorübergehender Arbeitslosigkeit für Angestellte zu vereinfachen. Mit diesem vereinfachten Verfahren musst du als Arbeitgeber keinen Geschäftsplan erstellen oder einen Unternehmens-Tarifvertrag abschließen, um diese Arbeitslosigkeit einzuführen.
Die Sozialpartner hatten bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie diese Regelung verlängern möchten. Der aktuelle Tarifvertrag, der ein vereinfachtes Verfahren vorsieht, Tarifvertrag Nr. 172, lief am 30. Juni 2025 aus. Die Verhandlungen über die Dauer der Verlängerung laufen noch. Um die Verhandlungen über diese Verlängerung fortsetzen zu können, haben die Sozialpartner zunächst die Dauer des aktuellen Tarifvertrags verlängert.
Das bedeutet, dass du als Arbeitgeber mindestens bis Ende dieses Jahres weiterhin von den erleichterten Regelungen zur Beantragung wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit für Angestellte Gebrauch machen kannst.
Was ist, wenn du bereits wirtschaftliche Arbeitslosigkeit auf Basis von Tarifvertrag Nr. 172 oder Nr. 159 beantragt hast?
Die RVA muss dies noch auf ihrer Website bestätigen, aber wenn du in der Vergangenheit bereits ein C106A eingereicht hast, um wirtschaftliche Arbeitslosigkeit über das erleichterte Verfahren zu beantragen, musst du das nicht erneut tun.
Die RVA akzeptiert deinen Antrag dann auf Basis des vorherigen C106A. Weitere Informationen zu diesem Verfahren findest du in unserem anderen Artikel von heute.
Verlängerung des Tarifvertrags für Zeitkredit am Lebensende
Arbeitnehmer ab 55 Jahren können 1/5 oder 1/2 Zeitkredit am Lebensende nehmen. Wenn dein Arbeitnehmer bestimmte Bedingungen erfüllt, hat er Anspruch auf Leistungen von der RVA.
Die Tarifverträge, die dieses System einführten, nämlich die Tarifverträge 170 und 171, liefen jedoch ebenfalls am 30. Juni 2025 aus. Auch über die weitere Verlängerung dieser Tarifverträge und die dazugehörigen Bedingungen wollten die Sozialpartner weiter verhandeln. Um den Arbeitnehmern ausreichende Rechtssicherheit zu bieten, haben sie die aktuelle Regelung bereits bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Wenn du mehr über den Zeitkredit am Lebensende erfahren möchtest, lies unser Dossier auf Lex4You.
Verlängerung des SWT aus medizinischen Gründen
Bis zum 30. Juni 2025 konnten Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen vor dem Alter von 62 Jahren in das SWT (das frühere Brückenpensum) gehen. Dafür hatten die Sozialpartner verschiedene Tarifverträge abgeschlossen.
Im Regierungsabkommen wurde jedoch beschlossen, alle Formen des SWT abzuschaffen. Daher werden die meisten Systeme zur Einführung des SWT nicht verlängert. Im Regierungsabkommen wurde jedoch eine Ausnahme für Arbeitnehmer vorgesehen, die aus medizinischen Gründen in das SWT gehen können.
Die Regierung wollte die Möglichkeit, diesen Arbeitnehmern im Falle einer Entlassung dennoch Anspruch auf einen Unternehmenszuschuss zu gewähren, beibehalten. Der Tarifvertrag Nr. 165, der das SWT aus medizinischen Gründen einführte, konnte daher verlängert werden. Auch die Verhandlungen zur Verlängerung dieses Tarifvertrags werden noch aktiv geführt.
Inzwischen haben die Sozialpartner die Dauer des aktuellen Tarifvertrags Nr. 165 ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. So entsteht kein Vakuum für Arbeitnehmer, die jetzt noch aus medizinischen Gründen in das SWT gehen möchten.
Die anderen SWT-Systeme werden jedoch nicht verlängert.
Wenn du mehr Informationen über das SWT aus medizinischen Gründen möchtest, entdecke hier die Bedingungen.
Was tut Securex für dich?
Hast du noch Fragen zur Verlängerung dieser Tarifverträge? Dann kannst du unsere verschiedenen Dossiers zu diesen Themen einsehen.
Hast du noch Fragen? Dann kannst du dich an deinen Securex Rechtsberater wenden. Du kannst ihn unter Myhr@securex.be kontaktieren.
Quelle
- Pressemitteilung VBO