Die unten aufgeführten Beträge sind noch nicht offiziell. Sie müssen noch in ein Rundschreiben integriert werden.
Worum geht es und welche Regeln gelten ?
Grundsätzlich verlangt die Steuerbehörde, dass die Erstattung der Stromkosten für das Dienstfahrzeug auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers erfolgt. Die aktuelle Technologie ermöglicht es jedoch nicht immer, den tatsächlichen Stromverbrauch der Arbeitnehmer einfach zu messen.
Um die Ökologisierung des Fuhrparks aufgrund administrativer Hürden nicht zu behindern, erlaubt die Steuerbehörde seit einigen Monaten die Verwendung eines spezifischen Tarifs der CREG.
Einige Regeln müssen jedoch beachtet werden.
Ab sofort: eine dauerhafte Maßnahme
Ein Rundschreiben 2025/C/38 vom 17. Juni 2025 verlängert nun dieses Maßnahme auf unbestimmte Zeit. Damit erhält es einen dauerhaften Charakter.
Daher sind Sie nicht mehr verpflichtet, die tatsächlichen Kosten für das Laden jedes Arbeitnehmers zu berechnen, solange kein Fälligkeitsdatum festgelegt wird.
Dennoch können Arbeitgeber, die die tatsächlichen Stromkosten erstatten möchten, dies weiterhin tun.
Weitere Informationen : « Heimarbeit: Die Pauschalvergütung wird dauerhaft gewährt»
Unser Rat :
Erstellen Sie heute noch eine Car Policy und fügen Sie diese als Anhang zum Arbeitsvertrag Ihrer Arbeitnehmer mit einem Dienstfahrzeug hinzu. »Erfahren Sie mehr : Car Policy.
Für weitere Informationen zögern Sie nicht, Ihren Legal Advisor per E-Mail unter folgender Adresse zu kontaktieren : myHR@securex.be.
Wie hoch ist die Pauschale im vierten Quartal 2025 ?
Die Höchstbeträge für das vierte Quartal 2025 können jetzt berechnet werden.
| Vom 1. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2025 einschließlich | Vom 1er Juli 2025 bis 30. September 2025 einschließlich | |
| Flämische Region | 30,70 c€/kWh | 34,56 c€/kWh |
| Region Brüssel-Hauptstadt | 33,56 c€/kWh | 37,87 c€/kWh |
| Wallonische Region | 34,57 c€/kWh | 38,43 c€/kWh |
Diese Tarife sind die Höchstbeträge, die Sie anwenden können. Sie werden jedes Quartal angepasst.
Als Arbeitgeber sind Sie frei, einen niedrigeren Betrag zu gewähren. Es ist jedoch ratsam, zu überprüfen, was in Ihrer Branche festgelegt wurde.
Möglichkeit, einen Tarif zu verwenden, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt
Zusätzlich zu den oben genannten Pauschalen haben Sie die Möglichkeit, einen Tarif ohne Berücksichtigung des Wohnorts des Arbeitnehmers zu zahlen. Dieser Tarif darf jedoch nicht höher sein als der niedrigste Tarif, der für das betreffende Quartal in einer der Regionen gilt. Im vierten Quartal darf dieser Tarif daher 30,70 Cent pro Kilowattstunde nicht überschreiten.
Sie müssen sich jedoch während des gesamten Kalenderjahres an diese Wahl halten.
Was tut Securex für Sie ?
Wir berechnen automatisch für Sie den Betrag des Vorteils jeglicher Art, der mit der Bereitstellung eines elektrischen Dienstfahrzeugs verbunden ist.
Quellen
- Rundschreiben 2025/C/38 vom 17. Juni 2025 über die Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Laden zu Hause eines Dienstfahrzeugs – maximaler Festbetrag pro kWh - drittes Quartal 2025 – dauerhafte Anwendung
- Rundschreiben 2024/C/77 vom 5. Dezember 2024 über die Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Laden zu Hause eines Dienstfahrzeugs
- CREG-Website
- Rundschreiben 2025/C/14 vom 5. Dezember 2024 über die Erstattung der Stromkosten durch den Arbeitgeber für das Laden zu Hause eines Dienstfahrzeugs- zweites Quartal