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Prämie für die Einstellung des Personals anbieten.

Nutzen Sie das Netzwerk Ihrer eigenen Arbeitnehmer, um effizienter erstklassige Kandidaten zu finden.

Die Suche nach neuen Mitarbeitern kann kostspielig sein. Erwägen Sie, steuerlich vorteilhafte Anreize anzubieten, um Ihr Personal zu motivieren, den idealen Kandidaten für Sie zu finden.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Sie möchten sich über die steuerlichen Vorteile informieren? Kontaktieren Sie unsere Spezialisten für eine Beratung zur Vorgehensweise.

Warum eine Einstellungsprämie anbieten?

Die Einstellungsprämie ermöglicht es Ihnen, einem Mitarbeiter einen bestimmten Betrag zu gewähren, der Ihnen einen neuen Mitarbeiter empfohlen hat.

Dieses System ist nicht neu. Arbeitgeber nutzen es, um den idealen Kandidaten kostengünstig zu finden, oft für eine seit langem offene Stelle. Tatsächlich haben sich die Spannungen auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahren verstärkt, und die Suche nach neuen Mitarbeitern kann sich als schwierig und kostspielig erweisen.

Die Gewährung einer Einstellungsprämie ist nicht obligatorisch. Sie hat jedoch den Vorteil, Ihre Mitarbeiter finanziell zu motivieren, Ihnen geeignete Kandidaten vorzustellen, und das oft zu einem deutlich niedrigeren Preis als bei einem Headhunter oder einer Personalvermittlungsagentur.

Darüber hinaus sind Sie frei, die Bedingungen und Modalitäten der Einstellungsprämie festzulegen. Diese wird in der Regel mit Bedingungen wie der Verpflichtung des empfohlenen Kandidaten zu einer Mindestdauer verbunden.

Sie kann zudem nicht an die Mitarbeiter der Personalabteilung oder an Mitglieder der Geschäftsleitung gerichtet werden, da diese die Entscheidungsbefugnis über die Einstellung neuer Mitarbeiter haben.

Wie wird die Einstellungsprämie sozial und steuerlich behandelt?

Im Prinzip: ein berufliches Einkommen

Aufgrund ihres offensichtlichen Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis wird die Einstellungsprämie vom Finanzamt und der ONSS als berufliches Einkommen betrachtet. Sie unterliegt daher der Besteuerung, dem Steuervorabzug und den Sozialabgaben.

Im Prinzip wird diese Prämie mit den progressiven Steuersätzen der Einkommensteuer für natürliche Personen für die Arbeitnehmer des Unternehmens besteuert.

Konkret kann ein Arbeitnehmer mit hohem Einkommen mit dem Grenzsteuersatz von 50 % auf diese Prämie besteuert werden.

Für die Berechnung des Steuervorabzugs wird die Einstellungsprämie als außergewöhnliche Zuwendung betrachtet. Das bedeutet, dass sie nicht wie das ordentliche Gehalt besteuert wird. Der Abzugssatz wird anhand des Betrags des normalen jährlichen Bruttoeinkommens bestimmt und kann bis zu 53,50 % betragen.

Die Einstellungsprämie unterliegt zudem den Sozialversicherungsbeiträgen von 13,07 %.

Beispiel

Pierre erhält eine Einstellungsprämie von 2.000 Euro, also einen Bruttobetrag.

  • Nach Abzug von 13,07 % Sozialabgaben ergibt sich ein zu versteuernder Betrag von 1.738,60 Euro.
  • Von diesem Betrag muss noch der Steuervorabzug abgezogen werden. Wenn Pierre hohe Einkünfte hat, muss sein Arbeitgeber 53,50 % Steuervorabzug auf diesen Betrag einbehalten, also 930,15 Euro.
  • Von den ursprünglich 2.000 Euro, die ihm sein Arbeitgeber gewährt hat, erhält Pierre somit nur eine netto Prämie von 808,45 Euro.

Wichtig: Die oben genannten Beträge müssen fallweise geprüft und angewendet werden.

Ein diverses Einkommen als Ausnahme

Im Rahmen von Anträgen auf vorweggenommene Entscheidungen (rulings), die ihm vorgelegt wurden, hat die Steuerverwaltung eine Einstellungsprämie als zufälligen Vorteil qualifiziert. Tatsächlich konnten in den betroffenen Unternehmen nicht nur die Mitarbeiter Anspruch darauf erheben, sondern auch Dritte. Sie hat daher in diesen besonderen Fällen entschieden, dass die Prämie als diverses Einkommen besteuert werden muss.

Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Einstellungsprämie ihren Ursprung außerhalb des Arbeitsverhältnisses hat, zum Beispiel weil sie auch für Personen außerhalb des Unternehmens offensteht, könnte das Finanzamt sie als nicht steuerpflichtig als berufliches Einkommen betrachten.

Folglich müssen Sie keinen Steuervorabzug auf diese Prämie vornehmen. Sie muss jedoch als diverses Einkommen deklariert werden.

Ausnahmsweise kann die Prämie als diverses Einkommen betrachtet werden, das mit dem vorteilhaften Steuersatz von 33 % besteuert wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie ihren Ursprung außerhalb des Arbeitsverhältnisses hat.

Das bedeutet nicht, dass sie steuerfrei ist, aber sie wird dann als diverses Einkommen qualifiziert, sodass sie mit dem vorteilhafteren Steuersatz von 33 % besteuert wird. Denken Sie in diesem Fall daran, ein ruling zu beantragen.

Unter welchen Bedingungen?

Um als diverses Einkommen qualifiziert zu werden, muss die Einstellungsprämie jedoch die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss sowohl für die Arbeitnehmer des Unternehmens als auch für Dritte offen sein.
  • Die Personen außerhalb des Unternehmens müssen über die Möglichkeit informiert werden, diese Prämie zu erhalten.
  • Die Verfahren und Bedingungen für die Gewährung müssen für Arbeitnehmer und Dritte identisch sein.
  • Eine Person darf die Prämie nicht mehr als zweimal innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten erhalten.

Was bedeutet das für die ONSS?

Die steuerlichen rulings haben nur eine steuerliche und individuelle Reichweite. Mit anderen Worten, sie sind nicht verbindlich für die ONSS. Eine vorweggenommene Entscheidung bindet das Finanzamt nur an den Arbeitgeber, der den Antrag gestellt hat. Daher, falls die Einstellungsprämie von der Steuerverwaltung als diverses Einkommen betrachtet wird, ist sie nicht von den Sozialabgaben befreit.

Aus Vorsichtsgründen ist es daher besser, Sozialabgaben auf diese Prämie einzubehalten.

Was tut Securex für Sie?

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Einstellungsprämie als diverses Einkommen besteuert wird, denken Sie daran, ein ruling zu beantragen. Zögern Sie nicht, unsere Spezialisten über consultinglegal@securex.be zu kontaktieren; sie können Sie bei Ihren Anliegen unterstützen.

Wenn Sie noch Fragen zur Einstellungsprämie haben, kontaktieren Sie Ihren Rechtsberater über myHR@securex.be.

Quelle

  • Vorweggenommene Entscheidung Nr. 2024/0754 vom 19. November 2024, FÖD Finanzen, 5. Februar 2025.