Warum wird das Inkrafttretensdatum verschoben?
Die aktuellen geopolitischen Spannungen bringen die Agenda der Regierung durcheinander. Das Ergebnis: Die geplante Gesetzgebung kann nicht rechtzeitig verabschiedet werden.
Im Programmgesetzesentwurf sollten die Maßnahmen am 1. April 2026 in Kraft treten. Dieser Termin ist nun nicht mehr realistisch. Die ONSS hat daher eine Verschiebung auf den 1. Juli 2026 angekündigt.
Erste Einstellungen: ein vereinfachtes System
Bisher basierte die Zielgruppenermäßigung für die ersten Einstellungen auf einer unterschiedlichen Logik, abhängig vom Rang des eingestellten Arbeitnehmers.
Für den ersten Arbeitnehmer konnten Sie von einer strukturell sehr günstigen Ermäßigung profitieren. Für den zweiten und dritten Arbeitnehmer galten spezifische Regeln. Für den vierten und fünften Arbeitnehmer war die Ermäßigung seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr zugänglich.
Ab dem 1. Juli 2026 wird das System überarbeitet. Für den ersten Arbeitnehmer beträgt die Ermäßigung nun 2.000 Euro pro Quartal und bleibt zeitlich unbegrenzt.
Für den zweiten, dritten, vierten und fünften Arbeitnehmer wird die Ermäßigung wieder möglich, und zwar mit einem einheitlichen Regime: Sie können eine maximale Ermäßigung von 1.000 Euro pro Quartal für 12 Quartale innerhalb eines Zeitraums von 20 Quartalen in Anspruch nehmen.
Für die Ermäßigungen des zweiten und dritten Arbeitnehmers, die bereits vor dem 1. Juli 2026 eröffnet wurden, sind Übergangsmaßnahmen vorgesehen: Diese folgen weiterhin den aktuellen Regeln.
Horeca: Abschaffung der Ermäßigung für feste Arbeitnehmer
Im Horeca-Sektor beträgt die Zielgruppenermäßigung für feste Vollzeitarbeitnehmer derzeit 500 Euro pro Quartal oder 800 Euro für bestimmte junge Arbeitnehmer und kann für maximal fünf Arbeitnehmer angewendet werden.
Auch hier herrscht gewisse Verwirrung. Während ursprünglich vorgesehen war, dass diese Sozialversicherungsbeitragsermäßigung fortgesetzt wird, zeigt sich nun, dass sie tatsächlich abgeschafft wird.
Diese Abschaffung wird nun für den 1. Juli 2026 in Aussicht gestellt, vorbehaltlich der Bestätigung im endgültigen Text, dessen Entwicklung aufmerksam verfolgt werden sollte.
Kollektive Arbeitszeitverkürzung und Vier-Tage-Woche: Abschaffung mit Übergang
Unternehmen, die eine kollektive Arbeitszeitverkürzung oder eine Vier-Tage-Woche einführen, können von einer Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge profitieren.
Der Betrag kann 400 € pro Quartal erreichen, für eine variable Dauer, abhängig von der gewählten Formel.
Die Dauer, während der Sie diese Ermäßigung erhalten können, hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitverkürzung ab:
- 8 Quartale, wenn die Arbeitszeit auf 37 Stunden pro Woche oder weniger reduziert wurde
- 12 Quartale, wenn die Arbeitszeit auf 36 Stunden pro Woche oder weniger reduziert wurde
- 16 Quartale, wenn die Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche oder weniger reduziert wurde
Wenn Sie eine Vier-Tage-Woche einführen, wurde die Ermäßigung für 4 Quartale gewährt.
Ab dem dritten Quartal 2026 werden diese bundesweiten Ermäßigungen abgeschafft.
Bezahlte Sportler: Abschaffung der ONSS-Beitragsbemessungsgrenze?
Seit dem 1. Juli 2025 begrenzt eine ONSS-Beitragsbemessungsgrenze die Arbeitgeberbeiträge über einem bestimmten Entlohnungsniveau, das seit dem 1. Januar 2026 auf 86.700 Euro pro Quartal festgelegt ist.
Der Programmgesetzesentwurf sieht vor, Arbeitgeber, die bereits von der spezifischen ONSS-Ermäßigung für bezahlte Sportler profitieren, von dieser Grenze auszunehmen, um einen doppelten Vorteil zu vermeiden.
Obwohl ursprünglich ein Inkrafttreten zum 1. April 2026 vorgesehen war, kann nun bestätigt werden, dass diese Maßnahme nicht vor dem 1. Juli 2026 gelten wird, vorbehaltlich der Bestätigung im endgültigen Text.
Was tut Securex für Sie?
Die Reformen der Zielgruppenermäßigungen können Ihre Arbeitgeberbelastungen verändern und Ihre Einstellungsentscheidungen beeinflussen. Securex hilft Ihnen, die Auswirkungen dieser Reformen auf Ihre Arbeitgeberbeiträge zu berechnen, zu prüfen, ob Ihre Akten noch einen Anspruch eröffnen, und Ihre Einstellungs- oder Arbeitsorganisationsplanung vor dem endgültigen Inkrafttreten zu anpassen.
Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihren Legal Advisor unter myHR@securex.be.
Inkrafttreten?
Während mehrere bundesweite Reformen noch für den 1. April 2026 angekündigt waren, hat sich der Zeitplan inzwischen geändert.
Für mehrere ONSS-Maßnahmen ist nun von einem Inkrafttreten am 1. Juli 2026 die Rede.
Dieses Datum ist jedoch noch zu bestätigen: Solange die endgültigen Texte nicht verabschiedet und veröffentlicht sind, bleibt eine Anpassung des Zeitplans möglich. Wir halten Sie über alle Entwicklungen auf Lex4You auf dem Laufenden.