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Neue Pauschale für das Aufladen von Elektroautos zu Hause im 4. Quartal 2026

Laden Ihre Arbeitnehmer ihr elektrisches Firmenfahrzeug zu Hause auf? Sie können ihnen diese Kosten erstatten, ohne dass dadurch ein neuer Vorteil jeglicher Art entsteht. Seit 2025 erlaubt das Finanzamt diese Erstattung auf Pauschalbasis. Die Beträge werden im vierten Quartal 2026 angepasst.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Die unten aufgeführten Beträge sind noch nicht offiziell. Sie müssen noch in ein Rundschreiben aufgenommen werden.

Worum handelt es sich und welche Regeln gelten?

Grundsätzlich verlangt das Finanzamt, dass die Erstattung der Stromkosten für das Firmenfahrzeug auf Basis der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers erfolgt. Die aktuelle Technologie ermöglicht es jedoch nicht immer, den tatsächlichen Stromverbrauch der Arbeitnehmer einfach zu messen.

Um die Ökologisierung des Fahrzeugparks nicht durch administrative Hürden zu behindern, erlaubt das Finanzamt seit dem 1. Januar 2025 die Verwendung eines spezifischen Tarifs der CREG.

Einige Regeln müssen jedoch beachtet werden.

Mehr erfahren: « Pauschalerstattung der Kosten für das Aufladen zu Hause: Das Rundschreiben wurde veröffentlicht »

Ab sofort: eine dauerhafte Maßnahme

Ein Rundschreiben 2025/C/38 vom 17. Juni 2025 verlängert diese Maßnahme nun unbefristet. Damit erhält sie einen dauerhaften Charakter.

Daher sind Sie nicht mehr verpflichtet, die tatsächlichen Kosten für das Aufladen für jeden Arbeitnehmer zu berechnen, solange keine Frist festgelegt wird.

Dennoch können Arbeitgeber, die die tatsächlichen Stromkosten erstatten möchten, dies weiterhin tun.

Weitere Informationen: « Aufladen zu Hause: Die pauschale Erstattung wird dauerhaft »

Unser Rat:
Erstellen Sie noch heute eine Car Policy und fügen Sie diese als Anlage dem Arbeitsvertrag Ihrer Arbeitnehmer bei, die ein Firmenfahrzeug nutzen.»

Mehr Informationen: Car Policy.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne per E-Mail an Ihren Legal Advisor unter folgender Adresse: myHR@securex.be.

Wie hoch ist die Pauschale im vierten Quartal 2026?

Die Höchstbeträge für das vierte Quartal 2026 können nun berechnet werden.

  Vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 Vom 1. Juli 2026 bis einschließlich 30. September 2026
Flämische Region 32,25 Cent €/kWh 32,22 Cent €/kWh
Region Brüssel-Hauptstadt 36,88 Cent €/kWh 37,19 Cent €/kWh
Wallonische Region 37,79 Cent €/kWh 37,83 Cent €/kWh

Diese Tarife sind die Höchstbeträge, die Sie anwenden können. Sie werden vierteljährlich angepasst.

Als Arbeitgeber sind Sie frei, einen niedrigeren Betrag zu gewähren. Es ist jedoch ratsam, zu prüfen, was in Ihrem Sektor festgelegt wurde.

Möglichkeit, einen Tarif zu verwenden, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt

Neben den oben genannten Pauschalen haben Sie die Möglichkeit, einen Tarif zu zahlen, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt. Dieser Tarif darf jedoch nicht höher sein als der niedrigste Tarif, der für das betreffende Quartal in einer der Regionen gilt. Im vierten Quartal darf dieser Tarif daher 32,25 Cent pro Kilowattstunde nicht überschreiten.

Sie müssen sich jedoch für das gesamte Kalenderjahr an diese Wahl halten.

Was macht Securex für Sie?

Wir berechnen automatisch für Sie den Betrag des Vorteils jeglicher Art, der mit der Bereitstellung eines elektrischen Firmenwagens verbunden ist.

Quellen