Anmelden
Kontakt Securex.be
Anmelden

Neue Kilometervergütungen für berufliche Fahrten ab dem 1. Juli 2025

Arbeitnehmer, die ihr eigenes Fahrzeug beruflich nutzen, erhalten eine Kilometerentschädigung. Innerhalb eines festgelegten Höchstbetrags sind diese Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein neuer Betrag, es sei denn, es erfolgt eine Quartals- oder Jahresindexierung im jeweiligen Sektor.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Neue Beträge ab dem 1. Juli 2025

In dieser Tabelle können Sie die aktuellen und vorherigen Beträge für berufliche Fahrten (Dienstreisen) sowie den Zeitraum, in dem sie gültig sind, einsehen:

Indexierungssystem

Aktueller Betrag (€/km) und Gültigkeitszeitraum

Vorheriger Betrag (€/km) und Gültigkeitszeitraum

Quartalsindexierung

0,4309

(1. Juli 2025 bis 30. September 2025)

0,4320

(1. April 2025 bis 30. Juni 2025)

Jahresindexierung

0,4449

(1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026)

0,4415

(1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025)

Wenn Sie nicht mehr als den Höchstbetrag gemäß dem Indexierungssystem Ihrer Branche zahlen (siehe weiter unten), dürfen Sie die Kilometerentschädigung als eine ‘Kosten, die dem Arbeitgeber zuzurechnen sind’ betrachten. In diesem Fall sind keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern fällig.

Wie erfahren Sie, welches System Ihre Branche anwendet?

In bestimmten Branchen gilt eine verpflichtende Rückerstattung der Fahrten für den Pendelverkehr mit einem Privatfahrzeug. Einige Branchen passen den Betrag jedes Quartal an, während andere an einer jährlichen Anpassung festhalten.

Es ist auch möglich, dass Ihre Branche keine verpflichtende Rückerstattung vorsieht, Sie als Arbeitgeber jedoch dennoch entscheiden, einen Beitrag zu leisten. In diesem Fall haben Sie die Wahl, denn die Finanzbehörden und die Sozialversicherung akzeptieren sowohl die Kilometerentschädigung mit Quartalsindexierung als auch die Kilometerentschädigung mit Jahresindexierung.

So finden Sie es in Lex4You

Wenn Ihre Branche eine Rückerstattung vorschreibt, finden Sie den Betrag unter Paritätische Komitees > Ihre Nummer des paritätischen Komitees > Transportkosten > Beträge der Transportkosten > Berufliche Dienstreisen.

Wenn Sie dort nichts finden, gibt es in Ihrer Branche keine Verpflichtung, im Pendelverkehr zu intervenieren.

Warum gibt es zwei Indexierungssysteme?

Das System der Kilometerentschädigung für Dienstreisen wurde traditionell nur einmal im Jahr am 1. Juli angepasst. Dies erwies sich jedoch als unzureichend, um schnell auf Schwankungen der Kraftstoffpreise zu reagieren. Daher beschlossen die Entscheidungsträger, ab dem 1. Oktober 2022 ein zweites System einzuführen, bei dem die Kilometerentschädigung vierteljährlich angepasst wird. Beide Systeme existieren nun nebeneinander, sodass jede Branche das System wählen kann, das am besten zu ihr passt.

Quellen