Neue Beträge ab dem 1. Juli 2025
In dieser Tabelle können Sie die aktuellen und vorherigen Beträge für berufliche Fahrten (Dienstreisen) sowie den Zeitraum, in dem sie gültig sind, einsehen:
Indexierungssystem |
Aktueller Betrag (€/km) und Gültigkeitszeitraum |
Vorheriger Betrag (€/km) und Gültigkeitszeitraum |
Quartalsindexierung |
0,4309 (1. Juli 2025 bis 30. September 2025) |
0,4320 (1. April 2025 bis 30. Juni 2025) |
Jahresindexierung |
0,4449 (1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026) |
0,4415 (1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025) |
Wenn Sie nicht mehr als den Höchstbetrag gemäß dem Indexierungssystem Ihrer Branche zahlen (siehe weiter unten), dürfen Sie die Kilometerentschädigung als eine ‘Kosten, die dem Arbeitgeber zuzurechnen sind’ betrachten. In diesem Fall sind keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern fällig.
Wie erfahren Sie, welches System Ihre Branche anwendet?
In bestimmten Branchen gilt eine verpflichtende Rückerstattung der Fahrten für den Pendelverkehr mit einem Privatfahrzeug. Einige Branchen passen den Betrag jedes Quartal an, während andere an einer jährlichen Anpassung festhalten.
Es ist auch möglich, dass Ihre Branche keine verpflichtende Rückerstattung vorsieht, Sie als Arbeitgeber jedoch dennoch entscheiden, einen Beitrag zu leisten. In diesem Fall haben Sie die Wahl, denn die Finanzbehörden und die Sozialversicherung akzeptieren sowohl die Kilometerentschädigung mit Quartalsindexierung als auch die Kilometerentschädigung mit Jahresindexierung.
So finden Sie es in Lex4You
Wenn Ihre Branche eine Rückerstattung vorschreibt, finden Sie den Betrag unter Paritätische Komitees > Ihre Nummer des paritätischen Komitees > Transportkosten > Beträge der Transportkosten > Berufliche Dienstreisen.
Wenn Sie dort nichts finden, gibt es in Ihrer Branche keine Verpflichtung, im Pendelverkehr zu intervenieren.
Warum gibt es zwei Indexierungssysteme?
Das System der Kilometerentschädigung für Dienstreisen wurde traditionell nur einmal im Jahr am 1. Juli angepasst. Dies erwies sich jedoch als unzureichend, um schnell auf Schwankungen der Kraftstoffpreise zu reagieren. Daher beschlossen die Entscheidungsträger, ab dem 1. Oktober 2022 ein zweites System einzuführen, bei dem die Kilometerentschädigung vierteljährlich angepasst wird. Beide Systeme existieren nun nebeneinander, sodass jede Branche das System wählen kann, das am besten zu ihr passt.
Quellen
- Jahresindexierung: Königlicher Erlass vom 18. Januar 1965 über die allgemeine Regelung der Reisekosten und Rundschreiben Nr. 754 - Anpassung des Betrags der Kilometerentschädigung - Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2025, Belgisches Staatsblatt vom 6. Juni 2025
- Quartalsindexierung: Königlicher Erlass vom 10. November 2022 zur Änderung des königlichen Erlasses vom 13. Juli 2017 über die Festlegung der Zulagen und Entschädigungen der Mitarbeiter des föderalen öffentlichen Dienstes und Rundschreiben Nr. 753 - Anpassung des Betrags der Kilometerentschädigung - Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. September 2025, Belgisches Staatsblatt vom 6. Juni 2025