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Neue flämische Regelungen zur Kettenhaftung bei illegaler Beschäftigung

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Flandern strengere Regeln für Auftraggeber und Bauunternehmer in Risikosektoren. Arbeitgeber müssen wachsam sein, da Nichteinhaltung erhebliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Hier erfährst du, was das konkret für dich bedeutet.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was bedeutet Kettenhaftung für dich als Arbeitgeber?

Die Kettenhaftung bedeutet, dass du als Auftraggeber oder Bauunternehmer für illegale Beschäftigung durch einen (Unter)auftragnehmer verantwortlich gemacht werden kannst. Selbst wenn du nicht direkt beteiligt bist, kannst du strafrechtlich oder administrativ bestraft werden. Dies gilt für alle Sektoren, in denen Auftragsarbeiten stattfinden, also nicht nur im Bauwesen.

Mehr lesen: " Sanktionen bei illegaler Beschäftigung / Ausländische Arbeitnehmer"

Für wen gilt das?

Diese neuen Regeln gelten für dich, wenn du ein professioneller Auftraggeber oder Bauunternehmer bist. Privatpersonen, die lediglich Arbeiten für private Zwecke in Auftrag geben, fallen nicht unter diese Verpflichtungen.
Die Liste der Risikosektoren muss noch von der flämischen Regierung konkretisiert werden.

Achtung: Wenn du im Voraus von illegaler Beschäftigung weißt, bist du auf jeden Fall haftbar. Selbst wenn du alle Verpflichtungen eingehalten hast, kannst du dann strafrechtlich oder administrativ bestraft werden.

Welche Verpflichtungen musst du einhalten?

1. Schriftliche Erklärung

Vor der Zusammenarbeit musst du eine schriftliche Erklärung von deinem direkten (Unter)auftragnehmer anfordern. Darin bestätigt er, dass er keine illegalen Arbeitnehmer beschäftigen oder Selbstständige ohne gültige Aufenthaltserlaubnis einsetzen wird.

2. Daten anfordern

Bei der Einstellung musst du Identifikations-, Kontakt- und Aufenthaltsdaten von ausländischen Arbeitnehmern oder Selbstständigen deines (Unter)auftragnehmers anfordern, aber nur, wenn dieser in einem Risikosektor tätig ist. Die flämische Regierung wird noch festlegen, welche Sektoren dies sind.

3. Meldepflicht bei Weigerung

Reagiert dein (Unter)auftragnehmer nicht auf deine Anfrage nach Daten? Dann musst du dies sofort der Sozialinspektion melden. Die flämische Regierung arbeitet an einem digitalen Meldesystem, um dies zu erleichtern. Derzeit ist jedoch noch unklar, wann und ob die Anwendung tatsächlich verfügbar sein wird.

Wann treten die Regeln in Kraft?

Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2026 in Kraft, es sei denn, die flämische Regierung beschließt, sie früher einzuführen.

Wie Securex dir hilft

Hast du noch Fragen zur Kettenhaftung? Dann kannst du dich an deinen Securex Rechtsberater unter MyHR@securex.be wenden.

Quelle