Anmelden
Kontakt Securex.be
Anmelden

Keine Krankschreibung mehr für einen Tag Krankheit

Letzte Woche hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das Arbeitnehmern erlaubt, dreimal im Jahr ohne ärztliche Bescheinigung krank zu sein. Die Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber jedoch immer noch unverzüglich über ihre Krankheit informieren. Arbeitgeber mit weniger als 50 Arbeitnehmern können von dieser Regel abweichen.

Haftungsausschluss. Die hier bereitgestellten englischen Übersetzungen werden von künstlicher Intelligenz aus niederländischen und französischen Inhalten generiert. Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um die Genauigkeit sicherzustellen, können wir nicht garantieren, dass die Übersetzungen fehlerfrei sind. Der übersetzte Inhalt dient nur der Lesbarkeit und sollte nicht als Rechtsberatung betrachtet werden. Für genaue Informationen sollten Arbeitgeber und HR-Experten die Originalversionen in Niederländisch oder Französisch konsultieren oder Ihren Securex Legal Advisor kontaktieren.


Aktualisierung vom 18. November 2022: Dieses Gesetz wurde heute im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Diese neuen Regeln treten ab dem 28. November 2022 in Kraft.

Keine ärztliche Krankschreibung mehr für einen Tag Krankheit

Als Arbeitgeber können Sie nun von Ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Ab dem 28. November 2022 wird dies nicht mehr für jeden Krankheitstag möglich sein.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen Ihre Arbeitnehmer Ihnen für einen Tag Krankheit keine ärztliche Krankschreibung mehr vorlegen. Sie können sich auch dafür entscheiden, für den ersten Tag einer längeren Krankheitsperiode keine Krankschreibung zu liefern. Ihre Arbeitnehmer können diese Möglichkeit jedoch nicht unbegrenzt nutzen: Sie können sie höchstens drei Tage pro Jahr in Anspruch nehmen.

Außerdem müssen Ihre Arbeitnehmer Sie weiterhin unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Diese Regel ändert sich nicht.

Auf diese Weise haben Sie als Arbeitgeber immer noch die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeit zu kontrollieren. Sie können also auch an einem Krankheitstag, für den Ihnen Ihr Arbeitnehmer keine Krankschreibung vorlegt, einen Kontrollarzt beauftragen, die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.

Um diese Kontrolle zu ermöglichen, müssen Ihre Arbeitnehmer Ihnen die Adresse mitteilen, an der sie sich während ihrer Abwesenheit aufhalten. Sie müssen diese Adresse gleichzeitig mit der Krankmeldung bekannt geben.

Hält sich Ihr Arbeitnehmer an der Adresse auf, die Ihnen bereits bekannt ist? Dann entfällt die Pflicht, Ihnen die Adresse mitzuteilen.

Ausnahmeregelung für Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern

In kleineren Unternehmen ist es nicht immer einfach, unvorhergesehene Abwesenheiten reibungslos zu bewältigen. Deshalb bietet das Gesetz die Möglichkeit, von dieser Regel abzuweichen.

Hat Ihr Unternehmen am 1. Januar eines bestimmten Jahres weniger als 50 Arbeitnehmer? Dann können Sie Ihre Arbeitnehmern dennoch darum bitten, stets eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen. Und das gilt auch für einen Tag Krankheit.

Wie führen Sie diese Abweichung ein?

Möchten Sie diese Ausnahme in Ihrem Unternehmen nutzen? Dann müssen Sie in Ihrer Arbeitsverordnung ausdrücklich festlegen, dass Ihre Arbeitnehmer immer eine ärztliche Krankschreibung vorlegen müssen. Sie können sich auch dafür entscheiden, die Abweichung durch einen Unternehmens-Tarifvertrag einzuführen.

Sie müssen diese Abweichung nicht jedes Jahr neu festlegen. Haben Sie sie in Ihr Arbeitsreglement aufgenommen und hatten Sie in einem bestimmten Jahr 50 oder mehr Arbeitnehmer? Dann wird sie automatisch nicht mehr berücksichtigt.

Beispiel

Im Jahr 2023 führen Sie die Abweichung über einen Anhang zum Arbeitsreglement ein, da Ihr Unternehmen 45 Arbeitnehmer hat. Im Laufe des Jahres 2024 begrüßen Sie Ihren fünfzigsten Arbeitnehmer und am 1. Januar 2025 zählt Ihr Unternehmen 51 Arbeitnehmer.

Dann können Sie im Jahr 2025 die Ausnahmeregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Selbst wenn Sie am 1. September 2025 nur 48 Arbeitnehmer zählen würden, könnten Sie es zu diesem Zeitpunkt nicht nutzen. Sie sollten immer die Situation am 1. Januar berücksichtigen.

Was tut Securex für Sie?

Möchten Sie in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmeregelung einführen und dennoch stets eine ärztliche Krankschreibung verlangen? Dann können Sie Ihren Securex-Rechtsberater um einen Musteranhang zum Arbeitsreglement bitten. Sie können ihn oder sie unter myHR@securex.be kontaktieren.

Möchten Sie lieber einen Tarifvertrag abschließen? Auch dann können Sie sich für ein Modell an Ihren Rechtsberater wenden.

Quelle