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Darfst du von deinem Arbeitnehmer noch ein ärztliches Attest für einen Tag verlangen?

Seit 2023 kannst du als Arbeitgeber von deinen Arbeitnehmern für den ersten Krankheitstag keine Krankmeldung mehr verlangen. Deine Arbeitnehmer können in diesem Jahr maximal zweimal abwesend sein. Zählt dein Unternehmen weniger als 50 Arbeitnehmer? Dann kannst du eine Ausnahme von dieser Regel vorsehen.

ill, sick

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Kein Krankenschein mehr?

Seit dem 28. November 2022 kannst du als Arbeitgeber nicht mehr in allen Fällen ein ärztliches Attest verlangen, wenn dein Arbeitnehmer krank ist. Dein Arbeitnehmer muss nämlich kein Attest mehr vorlegen, wenn er einen Tag krank ist, oder für den ersten Krankheitstag einer längeren Krankheitsperiode. Ab 2026 kann dein Arbeitnehmer bis zu zweimal im Jahr von dieser Regelung Gebrauch machen.

Dein Arbeitnehmer muss dich aber weiterhin über seine Krankheit informieren. Als Arbeitgeber hast du auch an diesem Tag die Möglichkeit, einen Kontrollearzt die Arbeitsunfähigkeit deines Arbeitnehmers überprüfen zu lassen. Um diese Kontrolle zu ermöglichen, muss dir dein Arbeitnehmer mitteilen, an welcher Adresse er sich aufhält. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Adresse entfällt, wenn dein Arbeitnehmer an seinem dir bekannten Aufenthaltsort verweilt.

Eine Ausnahme für kleinere Unternehmen

Unternehmen, die am 1. Januar eines Jahres weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigen, können dennoch für jeden Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Du musst diese Möglichkeit jedoch in deiner Arbeitsverordnung festlegen. Gegebenenfalls kannst du diese Regelung auch in einem Unternehmens-Tarifvertrag verankern.

Um zu überprüfen, ob dein Unternehmen weniger als 50 Arbeitnehmer hat, musst du die Anzahl der Arbeitnehmer innerhalb der juristischen Einheit am 1. Januar eines bestimmten Jahres berücksichtigen. Du musst also nicht die Anzahl der Arbeitnehmer auf der Ebene der technischen Betriebseinheit zählen.

Was musst du am 1. Januar 2026 überprüfen?

Hat dein Unternehmen weniger als 50 Arbeitnehmer und hast du die Ausnahme in deiner Arbeitsverordnung aufgenommen? Dann musst du überprüfen, ob du am 1. Januar 2026 weiterhin weniger als 50 Arbeitnehmer hast. Wenn du die Ausnahme über einen Unternehmens-Tarifvertrag eingeführt hast, musst du natürlich dieselbe Kontrolle durchführen.

Hast du an diesem Tag weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt? Dann kannst du 2026 weiterhin von der Ausnahme Gebrauch machen. Deine Arbeitnehmer müssen dann weiterhin ein ärztliches Attest für jeden Krankheitstag vorlegen.

Hast du an diesem Tag mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt? Dann kannst du 2026 keinen Gebrauch mehr machen von der Ausnahme. Deine Arbeitnehmer müssen dann kein Attest mehr für eine Krankheit von einem Tag vorlegen, oder für den ersten Krankheitstag einer längeren Krankheitsperiode. Dies gilt bis zu dreimal im Jahr.

Verwendest du die Modelle von Securex für deine Arbeitsverordnung oder deinen Unternehmens-Tarifvertrag? Dann wird darin vorgesehen, dass die Ausnahme automatisch wieder in Kraft tritt, sobald du in Zukunft wieder weniger als 50 Arbeitnehmer hast.

Was tut Securex für dich?

Hast du noch Fragen zum Krankenschein? Oder möchtest du die Ausnahmemöglichkeit in deiner Arbeitsverordnung oder einem Unternehmens-Tarifvertrag aufnehmen? Dann kannst du dich an deinen Securex Rechtsberater wenden unter myHR@Securex.be.

Folge auch unbedingt unserer Schulung „Wie erstelle ich eine Arbeitsverordnung“, melde dich hier an.

Bist du Kunde bei Securex? Dann kannst du auch auf unser Kundenportal zugreifen. Du findest die Antworten auf verschiedene Fragen auf unserem online Portal MySecurex. In der Suchfunktion ‚MeinSupport‘ haben wir die häufigsten Fragen und Antworten gesammelt. So wirst du schnell geholfen, auch außerhalb der Bürozeiten.

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